Dein Wohngeld

Alle wichtigen Informationen zu Berechtigung, Berechnung und Beantragung

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Wohngeld - Der Zuschuss für bezahlbares Wohnen

Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung, die einkommensschwachen Haushalten hilft, ihre Wohnkosten zu tragen. Es wird als Mietzuschuss für MieterInnen oder als Lastenzuschuss für EigentümerInnen gewährt. Die Unterstützung richtet sich nach dem Einkommen, der Haushaltsgröße und den Wohnkosten. Ziel des Wohngeldes ist es, sozial schwächeren Haushalten ein angemessenes und würdiges Wohnen zu ermöglichen.

Wer bekommt Wohngeld?
Wohngeld ist für Haushalte gedacht, die Unterstützung bei den Wohnkosten benötigen, aber auch genug Einkommen erhalten, um etwa keinen Anspruch auf Bürgergeld zu haben. Wohngeld bekommen auch Studierende und Azubis, die kein BAföG oder Ausbildungsgeld erhalten (oder nur in Form eines Darlehens). Anspruchsberechtigt sind:

  • MieterInnen einer Wohnung oder eines Zimmers
  • EigentümerInnen von selbst genutztem Wohnraum (Lastenzuschuss)

Was bekomme ich?
Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab:

  • Einkommen: Je niedriger das Haushaltseinkommen, desto höher die mögliche Unterstützung.
  • Haushaltsgröße: Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher kann der Anspruch sein.
  • Wohnkosten: Die tatsächliche Miete oder monatliche Belastung für EigentümerInnen wird berücksichtigt, jedoch nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen.

Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss danach erneut beantragt werden. Zusätzlich wird die Mietstufe berücksichtigt, welche ein Indikator für das Mietniveau in der Region ist.

Wie verhält es sich zu anderen Leistungen?
Wohngeld und Bürgergeld schließen sich generell gegenseitig aus. Studierende, die BAföG erhalten, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld – es sei denn, ihr BAföG besteht ausschließlich aus einem Darlehen.

Kinderzuschlag ist allerdings problemlos möglich und häufig bei Wohngeld-Haushalten mit Kindern.

Tipps

  • Rechtzeitig beantragen: Die Bewilligung kann bis zu 7 Monaten dauern. Das Wohngeld wird dann aber rückwirkend gezahlt seit dem Tag der Beantragung.
  • Für Auszubildende: Falls du kein BAföG oder BAB bekommst, kann sich ein Antrag auf Wohngeld lohnen.
  • Bürgergeld oder Wohngeld: Für manche Haushalte kommt beides in Betracht. Während Bürgergeld zwar oft die "lukrativere" Leistung darstellt, ist sie aber mit einigen Pflichten und Einschränkungen verbunden, wie Jobcenter-Terminen und Sanktionsmöglichkeiten.
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