Wohngeld berechnen: Der Wohngeldrechner von LeistungsLotse erklärt

Hinweisschild mit Aufschrift ‚Wohngeld‘ vor Euro-Geldscheinen und Holzbuchstaben, die das Wort ‚Wohnung‘ bilden.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld – und wie viel steht mir zu? Diese Fragen stellen sich viele Menschen angesichts steigender Wohnkosten. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Tool kannst du dein Wohngeld ganz einfach selbst berechnen. In diesem Artikel erfährst du, wie die Wohngeldberechnung funktioniert, welche Formeln und Tabellen zugrunde liegen und wie ein typisches Beispiel zur Wohngeldberechnung aussieht.

Artikel kurz & knapp

  • Wohngeld unterstützt MieterInnen und EigentümerInnen mit geringem Einkommen

  • Anspruch hängt ab von Einkommen, Haushaltsgröße und Mietkosten

  • Wohngeldrechner liefern schnelle Einschätzung und erleichtern die Antragstellung

  • Werbungskosten, Freibeträge und Mietstufe beeinflussen die Berechnung

  • Die Berechnungsformel basiert auf Mietobergrenze minus Eigenleistung

  • Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt und muss neu beantragt werden

Einfacher Wohngeldrechner 2025

Finde schnell und einfach heraus, ob du Anspruch auf Wohngeld hast und wie viel du bekommen könntest.

Wer zählt zu den Haushaltsmitgliedern?

Hierzu zählen neben dir auch:

  • Ehepartnerinnen, Lebenspartnerinnen oder Eltern (auch Stief-, Pflege- oder Schwiegereltern)

  • Kinder (auch Pflege und Adoptivkinder). Wenn du ein Kind zu mindestens 1/3 betreust, zählt es bei dir als Haushaltsmitglied.

  • Partner mit denen du bereits mindestens 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebst oder ihr über euer Einkommen/ Vermögen gemeinsam verfügt

  • Personen, mit denen du Angehörige betreust/ pflegst

  • Bei verstorbenen Haushaltsmitgliedern wird die verstorbene Person für 12 Monate nach dem Todesmonat nicht herausgerechnet, außer die Wohnung wurde danach aufgegeben, die Zahl der Haushaltsmitglieder hat sich danach wieder auf den ursprünglichen Stand erhöht oder die Person wäre wegen des Bezugs anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen gewesen.

Wer zählt NICHT dazu:

Personen, die folgende Leistungen beziehen, werden bei den Haushaltsmitgliedern herausgerechnet:

  • Bürgergeld oder Leistungen für Auszubildende nach SGB II

  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

Was zählt als Einkommen?

Das Einkommen ist als Bruttobetrag (also mit Steuern und Sozialversicherung) anzugeben. Dazu gehört:

  • Gehälter/ Löhne oder Einkommen aus selbstständiger Arbeit

  • Renten (Alters-, Witwen-, Waisen- oder Erwerbsminderungsrente)

  • Versorgungsbezüge (Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld)

  • Steuerfreie Abfindungen oder Erstattungen

  • Ausländische Einkünfte

  • Unterhaltshilfen und Beihilfen zum Lebensunterhalt

  • Nicht dazu gehört etwa Kindergeld, Elterngeld (bis 300 €), Pflegegeld sowie Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung eines Teils der Wohnung.

Was zählt zur Miete?

Dazu zählen in der Regel:

  • Bruttomiete

  • Wasserverbrauch

  • Kosten für die Müllbeseitigung

  • Nicht aber Heizkosten, Warmwasser, Energie, Stellplatz oder weitere Servicepauschalen (z.B. für Pflege- und Betreuungsleistungen).

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Was ist Wohngeld und warum gibt es das?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Wohnkosten von EigentümerInnen (Lastenzuschuss). Es handelt sich um eine Leistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG), die Menschen mit geringem Einkommen finanziell entlastet. Die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab – und lässt sich individuell berechnen.

Viele wissen nicht, dass Wohngeld auch für selbstnutzende EigentümerInnen infrage kommt – in Form des sogenannten Lastenzuschusses. Dieser unterstützt bei monatlichen Belastungen wie Zins- und Tilgungsraten, Instandhaltungskosten und Betriebskosten. Dabei gelten ähnliche Voraussetzungen wie beim Mietzuschuss: Das Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten, und auch hier gelten die üblichen Tabellenwerte.

Für viele Haushalte stellt das Wohngeld eine wichtige Hilfe dar, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Gerade Alleinerziehende, RentnerInnen, Auszubildende und Personen mit befristeten Arbeitsverträgen können durch einen erfolgreichen Wohngeldantrag deutlich entlastet werden – und so in ihrer Wohnung oder dem eigenen Haus bleiben.

Wohngeld Berechnung: Die wichtigsten Faktoren zur Ermittlung

Die Wohngeldberechnung basiert auf drei Hauptkomponenten:

  1. Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen

  2. Gesamteinkommen des Haushalts

  3. Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung

Diese drei Angaben bilden die Wohngeld-Berechnungsgrundlage. Daraus ergibt sich dein persönlicher Anspruch auf Wohngeld. Die Kosten der Unterkunft, also Miete und Nebenkosten, sind dabei zentral für die Berechnung des Wohngeldes. Auch jede wohngeldberechtigte Person sowie jedes Haushaltsmitglied müssen korrekt angegeben werden. Zusätzlich können Pauschalen, Werbungskosten oder ein gesetzlicher Freibetrag das Einkommen mindern und so den Wohngeldanspruch erhöhen.

Bei der Berechnung des Wohngeldes ist besonders zu beachten, dass es keine pauschale Summe für alle Haushalte gibt. Vielmehr erfolgt die Ermittlung immer individuell. Auch vorhandenes Vermögen kann eine Rolle spielen, sofern es bestimmte Freibeträge übersteigt – insbesondere bei Kapitalanlagen, Immobilien oder Sparguthaben. Allerdings liegt die Freigrenze relativ hoch, sodass Wohngeld in der Praxis meist vom Einkommen abhängt.

Wer sich unsicher ist, ob er als wohngeldberechtigte Person gilt, kann sich an die örtliche Wohngeldstelle wenden oder einen digitalen Wohngeldrechner (z. B. LeistungsLotse) nutzen, der vorab prüft, ob ein Anspruch bestehen könnte. Dabei ist auch zu beachten, dass bestimmte Werbungskosten – zum Beispiel Fahrtkosten zur Arbeit – das anrechenbare Einkommen verringern können.

Wohngeldrechner: Schnell und unkompliziert zum Ergebnis

Du willst wissen, ob und wie viel Wohngeld dir zusteht? Der einfachste Weg führt über einen Wohngeldrechner (z. B. LeistungsLotse). Damit kannst du dein Wohngeld online berechnen – ganz ohne Behördengang.

Ein Wohngeldrechner berücksichtigt automatisch:

  • die gültige Wohngeld-Berechnungstabelle

  • die aktuelle Mietstufe deiner Gemeinde

  • die gesetzlichen Einkommensgrenzen

So erhältst du in wenigen Minuten eine verlässliche Ersteinschätzung.

Moderne Rechner wie von LeistungsLotse beziehen auch Betriebskosten und sonstige Aufwendungen mit ein.
Die Grundlage der Berechnung hängt stark vom jeweiligen Wohnraum, der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab. Auch Angaben zu einer Schwerbehinderung oder Kinderbetreuung können das Ergebnis beeinflussen.

Wichtig ist auch: Nicht nur die Kaltmiete, sondern auch Betriebskosten, Heizkosten und sonstige Aufwendungen für die Wohnung können den Anspruch auf Wohngeld beeinflussen – insbesondere bei gestiegenen Energiepreisen.

Neben dem Hauptzweck – der Berechnung – haben viele Rechner inzwischen eine integrierte Möglichkeit zur Antragstellung. Das spart Zeit, weil die Daten nicht doppelt eingegeben werden müssen. Auf Plattformen wie LeistungsLotse werden die eingegebenen Daten direkt in die passenden digitalen Formulare übertragen.

Zudem geben viele Rechner zusätzliche Hinweise zur Antragsvorbereitung, etwa welche Unterlagen erforderlich sind: Dazu zählen in der Regel Einkommensnachweise, Mietverträge, Bescheide über Kindergeld oder Rentenbezüge und Nachweise über Nebenkosten. Diese Angaben sind essenziell für die korrekte Antragstellung und helfen, Rückfragen durch die Behörde zu vermeiden.

Tipp: Nutze am besten offizielle oder zertifizierte Wohngeldrechner, wie z. B. von Kommunen oder Plattformen wie LeistungsLotse.de – dort kannst du dein Ergebnis direkt in einen Online-Antrag überführen.

Ein korrekt ausgefüllter Wohngeldantrag ist Voraussetzung dafür, dass dein Anspruch geprüft und bewilligt werden kann

Wohngeldberechnung: Ein Beispiel für den Wohngeldantrag

Ein Beispiel macht die Wohngeldberechnung greifbarer:

  • Haushalt: 2 Personen (z. B. Alleinerziehende mit Kind)

  • Einkommen: 1.800 Euro netto

  • Miete (warm): 680 Euro

  • Wohnort: Mietstufe III

Nach Eingabe der Daten in den Wohngeldrechner ergibt sich ein Anspruch von etwa 170 € Wohngeld pro Monat.

Dieses Beispiel zur Wohngeldberechnung zeigt, wie stark Faktoren wie Einkommen und Miete das Ergebnis beeinflussen. Für eine exakte Berechnung lohnt sich daher immer ein individueller Check. In unserem Beispiel fließen neben der Miete auch Kindergeld und ggf. Rente mit ein. Der Wohngeldrechner ermittelt den Mietzuschuss auf Basis gesetzlich definierter Prozentwerte.

An diesem Beispiel sieht man auch, wie sensibel die Wohngeldberechnung auf Änderungen reagiert. Schon kleine Schwankungen im Einkommen oder bei den Mietkosten können dazu führen, dass sich der Zuschuss spürbar verändert – um mehrere Dutzend Euro im Monat.

Wichtig zu wissen: Auch Freibeträge, etwa für Alleinerziehende oder Menschen mit Schwerbehinderung, können im Beispiel eine Rolle spielen und den Zuschuss erhöhen. Wer unsicher ist, ob bestimmte Lebensumstände (z. B. Kinder mit Anspruch auf Kindergeld oder ein Pflegegrad) berücksichtigt werden, sollte dies im Wohngeldrechner explizit eingeben.

Ein Wohngeldantrag kann sich übrigens auch dann lohnen, wenn bereits andere Sozialleistungen wie Grundsicherung, BAföG oder Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) bezogen werden – allerdings dürfen Leistungen nicht doppelt gewährt werden. Hier ist eine individuelle Prüfung notwendig.

Die Wohngeldberechnungsformel: So wird in der Regel gerechnet

Die eigentliche Wohngeldberechnungsformel ist gesetzlich definiert und komplex. Stark vereinfacht lautet sie:

Wohngeld = maximale Miete laut Tabelle – zumutbare Eigenleistung

Die Eigenleistung richtet sich nach deinem Einkommen und wird durch eine gesetzlich festgelegte Pauschale berechnet. Dabei werden bestimmte Prozentsätze auf das Einkommen angewendet, um die zumutbare Eigenleistung zu ermitteln. Auch Beiträge zur Rentenversicherung oder Pflegeversicherung können die Höhe des Wohngelds beeinflussen. Zu den Aufwendungen zählen unter anderem auch Heizkosten und Betriebskosten.

Die im Gesetz vorgesehene Wohngeldberechnungsformel unterscheidet sich leicht je nach Haushaltsform und Mietstufe. Je höher die Miete und je geringer das Einkommen, desto größer kann der Zuschuss ausfallen – zumindest innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Tabellenwerte.

Ein weiteres Rechenbeispiel:

  • Haushalt: 3 Personen

  • Einkommen: 2.300 Euro netto

  • Miete (warm): 850 Euro

  • Wohnort: Mietstufe IV

Ergebnis laut Rechner: rund 220 € Wohngeld im Monat.

Auch hier zeigt sich: Wer Kinder, eine geringe Rente oder besondere Belastungen hat, profitiert durch geringere Eigenleistungen. Der Wohngeldrechner rechnet in der Regel mit genauen Prozentwerten, die auf gesetzlicher Grundlage basieren.

Die konkrete Formel findest du in § 19 WoGG – doch der Wohngeldrechner von LeistungsLotse übernimmt diese Berechnungen automatisch.

Wohngeldberechnungszeitraum: Ab wann und wie lange?

Der Wohngeld-Berechnungszeitraum umfasst in der Regel zwölf Monate. Dieser Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Monat der Antragstellung. Kommt es während den zwölf Monaten zu Änderungen – etwa durch Kinder, Einkommensveränderungen oder Umzug – muss dies gemeldet werden. Das bedeutet: Wird dein Antrag bewilligt, erhältst du Wohngeld zunächst für ein Jahr. Danach musst du einen neuen Antrag stellen, sofern dein Anspruch weiterhin besteht.

Veränderungen – etwa beim Einkommen, der Miete oder der Haushaltsgröße – musst du innerhalb dieses Zeitraums melden. Diese Änderungen können den Wohngeldanspruch beeinflussen.

Ein oft übersehener Aspekt ist die Möglichkeit der rückwirkenden Antragstellung: Wird der Antrag bis zum Ende des Folgemonats gestellt, kann das Wohngeld noch für den Antragsmonat bewilligt werden. Beispiel: Wer im März Anspruch hat und bis Ende April den Antrag einreicht, erhält ab März rückwirkend Wohngeld.

Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden. Hier empfiehlt es sich, diesen einige Wochen vor Ablauf einzureichen, um Lücken in der Zahlung zu vermeiden. Wichtig: Auch wenn sich die persönlichen Verhältnisse nicht geändert haben, muss die Wohngeldstelle den Anspruch erneut prüfen.

Wenn du während des laufenden Bezugs umziehst oder sich das Einkommen verändert, musst du unverzüglich eine Änderungsmitteilung einreichen. Nur so bleibt dein Wohngeldanspruch rechtlich abgesichert.

Häufig gestellte Fragen

Die Einkommensgrenze für den Wohngeldanspruch hängt von mehreren Faktoren ab: der Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen, der Höhe der Miete bzw. Belastung und der Mietstufe deiner Gemeinde. Es gibt also keine pauschale Einkommensgrenze. Als grobe Orientierung gilt: Alleinstehende mit einem Nettoeinkommen bis ca. 1.400 € monatlich (je nach Region und Miete) können oft Wohngeld erhalten. Für genaue Zahlen empfiehlt sich ein Wohngeldrechner, da dieser automatisch alle relevanten Tabellen und Freibeträge berücksichtigt.

Die Wohngeldberechnung basiert im Wesentlichen auf drei Faktoren:

  • Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen (z. B. PartnerIn, Kinder)

  • Gesamteinkommen des Haushalts (abzüglich Freibeträgen, Werbungskosten etc.)

  • Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung (inkl. Betriebskosten, ohne Heizkostenpauschale)

Zusätzlich beeinflussen auch die Mietstufe des Wohnorts, mögliche Freibeträge (z. B. bei Schwerbehinderung oder Kinderbetreuung) und Aufwendungen wie Pflege- oder Rentenversicherungsbeiträge die Berechnung.

Ein Wohngeldantrag kann grundsätzlich immer wieder gestellt werden, sofern ein Anspruch besteht. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Nach Ablauf dieses Bewilligungszeitraums musst du einen neuen Antrag stellen, wenn du weiterhin Wohngeld erhalten möchtest.

Wohngeld berechnen – lieber online oder vor Ort beim Amt?

Beides ist möglich: Du kannst dein Wohngeld direkt bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragen – oder online berechnen und gleich digital beantragen. Die meisten Städte und Gemeinden akzeptieren inzwischen Online-Anträge. Unabhängig vom Weg ist eine vollständige Antragstellung notwendig, bei der Angaben zur Wohnung, zur Miethöhe und zum Einkommen gemacht werden müssen. Auch die Angabe der Kosten der Unterkunft ist für die korrekte Ermittlung entscheidend.

Ein digitaler Wohngeldrechner wie von LeistungsLotse ist besonders praktisch: Du kannst direkt prüfen, ob ein Antrag lohnt, und hast gleich alle erforderlichen Angaben griffbereit.

Ob online oder beim Amt – die Antragstellung ist in beiden Fällen an gewisse Fristen und Nachweise gebunden. Die digitale Variante hat den Vorteil, dass Plausibilitätsprüfungen integriert sind und Fehlangaben sofort auffallen. Das reduziert die Zahl der Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung.

Ein weiterer Vorteil digitaler Lösungen wie LeistungsLotse: Die Daten werden automatisch an die richtige Stelle übermittelt – auch wenn das Wohngeld je nach Bundesland von Stadt, Kreis oder Gemeinde bearbeitet wird. Besonders hilfreich ist das bei Umzügen oder bei kommunalen Besonderheiten wie zusätzlichen Wohnnebenkosten.

Viele Kommunen setzen inzwischen auf OZG-konforme Online-Dienste, die langfristig bundesweit vereinheitlicht werden sollen. Dennoch bleibt die Komplexität durch regionale Unterschiede erhalten – was gute digitale Lösungen automatisch für dich übernehmen.

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Fazit: Wohngeldberechnung und Anspruch einfach gemacht

Ob du Anspruch auf Wohngeld hast, hängt von vielen Faktoren ab. Doch die Berechnung muss kein Rätsel sein: Mit einem guten Wohngeldrechner lässt sich dein möglicher Zuschuss schnell und einfach ermitteln. Die Wohngeldberechnung basiert auf klaren Regeln und Tabellen – und mit ein paar Klicks weißt du, was dir zusteht. Für Menschen mit geringer Rente oder ergänzender Grundsicherung ist das Wohngeld eine wichtige Unterstützung. Mit dem Wohngeldrechner von LeistungsLotse kannst du die Ermittlung deines Anspruchs digital und unkompliziert durchführen.

Neben dem Mietzuschuss für MieterInnen spielt auch der Lastenzuschuss für EigentümerInnen eine wichtige Rolle. Gerade ältere Menschen, die in einer abbezahlten Wohnung oder einem kleinen Haus leben, können so ihre Fixkosten dauerhaft senken. Viele wissen gar nicht, dass auch sie mit einem Wohngeldantrag unterstützt werden können.

Darüber hinaus ist das Wohngeld auch aus gesellschaftlicher Sicht bedeutsam: Es verhindert Wohnungsverlust, stabilisiert Haushalte mit Kindern, Alleinerziehenden oder Geringverdienenden – und kann sogar helfen, kinderfreundliche Lebensbedingungen zu sichern.

Ein realistischer Blick auf die eigene finanzielle Situation, kombiniert mit einer digitalen Berechnung und rechtzeitiger Antragstellung, ist der einfachste Weg zu mehr finanzieller Sicherheit im Alltag. Dank Tools wie LeistungsLotse wird Wohngeld heute so einfach wie nie zuvor zugänglich gemacht.

Tipp: Nutze den kostenlosen Wohngeldrechner von LeistungsLotse, um deine individuelle Wohngeldberechnung durchzuführen und den Antrag direkt online zu stellen.

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