Neue Einkommensgrenzen 2025
Mit der Fortschreibung der Wohngeldregelungen werden die Einkommensgrenzen für 2025 angehoben. Durch die Erhöhung des Wohngelds soll verhindert werden, dass Haushalte aufgrund steigender Mietkosten aus dem Anspruch herausfallen. Für die Höchstbeträge ist jeweils die Mietstufe der Stadt/ Gemeinde und die Anzahl der Haushaltsmitglieder relevant. Keine Sorge, wenn du mit deiner Miete etwa den Höchstmietbetrag übersteigst bist du nicht ausgeschlossen, der übersteigende Betrag wird nur nicht angerechnet. Heizkosten- und Klimakomponenten werden dennoch zusätzlich berücksichtigt.
Wie hoch ist das Wohngeld 2025?
Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach drei wesentlichen Faktoren:
Anzahl der Haushaltsmitglieder
Höhe des Gesamteinkommens
Wohnkosten und Mietstufe
Die durchschnittliche monatliche Leistung wird für 2025 auf rund 400 Euro prognostiziert. Eine detaillierte Berechnung ist jedoch notwendig, da individuelle Faktoren wie Heizkosten und regionale Unterschiede berücksichtigt werden. In der nachstehenden Tabelle findest du die maximalen Zuschüsse für verschiedene Haushaltsgrößen:
Diese Zuschüsse sind nur Richtwerte. Der tatsächliche Betrag wird individuell berechnet und hängt auch von Zusatzkomponenten wie der Klimakomponente ab, die seit der Wohngeldreform 2023 Bestandteil der Berechnung ist.
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Beispiele zur Erhöhung
Im Schnitt erhöht sich das Wohngeld um 15%, womit vor allem den steigenden Mieten und der Inflation der letzten Jahre Rechnung getragen wird. Eine Familie mit vier Haushaltsmitgliedern in Essen (Mietstufe 3) und einem Bruttoeinkommen von 4.125 Euro zahlt eine monatliche Miete von 950 Euro. Während diese Familie im Jahr 2024 einen Mietkostenzuschuss von 267 Euro erhielt, steigt der Betrag im Rahmen der Wohngeld-Erhöhung 2025 auf 335 Euro an. Dies entspricht einer Erhöhung im Vergleich zu 2024 um 68 Euro.
Die Anpassung erfolgt anhand der aktualisierten Wohngeldformel und der neuen Tabellenwerte, die das maximal mögliche Wohngeld pro Haushalt und Mietstufe angeben. Je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder und den jeweiligen Wohnkosten ermöglicht die Reform eine spürbare Entlastung und schließt so eine größere Anzahl von Haushalten in die Förderung ein.
Ziele und Auswirkungen der Wohngeldreform 2025
Die Wohngeldreform 2025 verfolgt das Ziel, Haushalte mit geringen Einkommen besser gegen steigende Lebenshaltungskosten und Mietpreise abzusichern. Durch die Wohngelderhöhung 2025 sowie die Anpassung der Wohngeld-Formel und der Einkommensgrenzen können mehr Menschen von der Unterstützung profitieren. Besonders Alleinerziehende, Rentner und Haushalte, die knapp oberhalb der Schwelle zur Grundsicherung liegen, erhalten durch die Reform eine dringend benötigte Entlastung. Auch Bürgergeld- und SozialhilfeempfängerInnen profitieren indirekt, da das Wohngeld als ergänzende Leistung dazu beitragen kann, die Wohnkosten zu decken. Die Reform zielt darauf ab, finanzielle Eigenständigkeit zu fördern und zu verhindern, dass WohngeldempfängerInnen aufgrund steigender Kosten in die Grundsicherung abrutschen. Die zweijährliche Fortschreibung der Werte soll sicherstellen, dass die Unterstützung dauerhaft an die wirtschaftlichen Realitäten angepasst bleibt. Langfristig stärkt die Reform die soziale Stabilität, indem sie einkommensschwachen Haushalten mehr Planungssicherheit und Schutz vor finanzieller Überforderung bietet.
Wie beantragt man Wohngeld?
Wohngeld muss bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden. Benötigte Unterlagen sind:
Einkommensnachweise, also Gehaltsabrechnungen oder eine Verdienstbescheinigung
Mietvertrag oder Nachweis der Wohnkosten
Personalausweis oder Pass
Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Um Unterbrechungen zu vermeiden, sollte ein Weiterbewilligungsantrag etwa zwei Monate vor Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums gestellt werden. Wichtig: Das Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern gilt erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.