Wohngeld Lastenzuschuss: So erhalten EigentümerInnen finanzielle Unterstützung

Mann und Frau, mit dem Rücken zugewandt, stehen Arm in Arm und schauen auf ein großes geräumiges Haus mit Garage

Highlights zum Thema Lastenzuschuss

  • Wohngeld als Lastenzuschuss hilft HauseigentümerInnen oder WohnungsbesitzerInnen mit geringem Einkommen vor allem ihren Kredit abzubezahlen.

  • Ob Anspruch darauf besteht und wie viel, hängt vom Einkommen, der Anzahl der Personen im Haushalt und der Höhe der Kreditkosten, also Tilgung und Zinsen, ab.

  • Für den Antrag auf Lastenzuschuss müssen einige Dokumente eingereicht werden, wie zum Beispiel Nachweise über Einkommen, der Grundbuchauszug, der Kaufvertrag und der Darlehensvertrag.

  • Lastenzuschuss wird normalerweise für 12 Monate gewährt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

  • Lastenzuschuss ist eine vorrangige Leistung im Sinne des SGB (Sozialgesetzbuch) II und XII.

Wohngeld berechnen

Hierzu zählen neben dir auch:


• Ehepartnerinnen, Lebenspartnerinnen oder Eltern (auch Stief-, Pflege- oder Schwiegereltern)
• Kinder (auch Pflege und Adoptivkinder). Wenn du ein Kind zu mindestens 1/3 betreust, zählt es bei dir als Haushaltsmitglied.
• Partner mit denen du bereits mindestens 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebst oder ihr über euer Einkommen/ Vermögen gemeinsam verfügt
• Personen, mit denen du Angehörige betreust/ pflegst


Bei verstorbenen Haushaltsmitglieder, wird die verstorbene Person für 12 Monate nach dem Todesmonat nicht herausgerechnet, außer die Wohnung wurde danach aufgegeben, die Zahl der Haushaltsmitglieder hat sich danach wieder auf den ursprünglichen Stand erhöht oder die Person wäre wegen des Bezugs anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen gewesen.


Dazu gehören:


• Bürgergeld oder Leistungen für Auszubildende nach SGB II
• Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
• Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
• Übergangs- oder Verletztengeld
• Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
• Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)


Sicherung des Lebensunterhaltes für Eigentümer

Steigende Mietpreise sind für viele Menschen ein großes finanzielles Problem. Besonders HausbesitzerInnen oder WohnungsbesitzerInnen müssen oft mit hohen Kosten der Unterkunft rechnen. Um das zu erleichtern, gibt der Staat den Wohngeld Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz. Dieser Zuschuss hilft Menschen mit geringem Einkommen, ihre eigenen vier Wände zu finanzieren. Weitere Informationen zu den Anforderungen, wie man den Antrag stellt und welche Leistungen es gibt, findest du hier.

Grundlegende Informationen zum Lastenzuschuss

Wohngeld ist eine staatliche Hilfe. Sie unterstützt Leute mit niedrigem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Es wird als Zuschuss zu den Wohnkosten gegeben und stellt eine staatliche Förderung dar, die nicht zurückgezahlt werden muss. Das Geld wird zur Hälfte vom Bund und vom jeweiligen Bundesland gezahlt.

Der Wohngeld Lastenzuschuss ist für EigentümerInnen, die ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung haben. Das heißt, Mieter können zwar nicht den Lastenzuschuss, aber stattdessen den Wohngeld Mietzuschuss beantragen. Die Berechnung ist dennoch gleich. Als EigentümerIn muss man im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung wohnen um Lastenzuschuss zu erhalten. Außerdem müssen die Kosten für das Darlehen und die Verwaltung selbst gezahlt werden.

Definition und Zweck des Lastenzuschusses

Der Wohngeld Lastenzuschuss ist eine Art Unterstützung, die speziell für Eigentümer von Häusern oder Wohnungen gedacht ist. Anders als der Mietzuschuss, der an Mieter geht, hilft dieser Zuschuss, die Kosten für den Besitz einer Immobilie zu senken.

Das Ziel dieses staatlichen Zuschusses ist es, Menschen mit geringerem Einkommen zu helfen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen und zu wohnen. Damit trägt der Wohngeld Lastenzuschuss dazu bei, den Lebensunterhalt zu sichern und ermöglich trotz geringem Einkommen den "Traum vom Eigenheim".

Außerdem soll der Zuschuss der Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt helfen. Mit dieser finanziellen Entlastung können Familien und Einzelpersonen auch bei hohen Wohnkosten ein gutes Leben führen und ihr Eigenheim behalten.

Unterschiede zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss

Wohngeld kann in zwei Gruppen eingeteilt werden: Den Mietzuschuss für MieterInnen und den Lastenzuschuss für Eigentümer. Beide Arten von Wohngeld haben das gleiche Ziel. Sie helfen Menschen, die Wohnkosten zu bezahlen. Es gibt jedoch einige wichtige Unterschiede.

Ein großer Unterschied ist, welche Kosten bezuschusst werden. Der Mietzuschuss hilft, einen Teil der monatlichen Miete zu bezahlen. Der Lastenzuschuss hingegen berücksichtigt die Kosten für den Kapitaldienst (Zinsen für einen Kredit) und die laufenden Kosten für das Eigenheim oder die Eigentumswohnung (wie Grundsteuer und Versicherungen). Deshalb ist der Lastenzuschuss in der Regel höher als der Mietzuschuss.

Voraussetzungen für die Beantragung

Nicht jeder Eigentümer erhält automatisch den Wohngeld Lastenzuschuss. Um diese Transferleistung zu bekommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Entscheidende Faktoren für die Bewilligung sind das Einkommen, die Anzahl der Personen im Haushalt und die Höhe der Belastung, also etwa die monatliche Darlehensrate. Die Berechnung ist allerdings sehr komplex, weshalb wir einen Wohngeldrechner empfehlen.

Tipp: Die Wohnfläche hat anders als beim Bürgergeld keinen Einfluss auf das Wohngeld.

Einkommensgrenzen verstehen

Die Einkommensgrenzen für den Wohngeld Lastenzuschuss hängen von der Größe des Haushalts und dem Wohnort ab. Generell gilt: Wenn das Gesamteinkommen eines Haushalts geringer ist, ist die Chance, Wohngeld zu bekommen, höher.

Bei der Berechnung des Gesamteinkommens werden alle Einnahmen der Personen in dem Haushalt betrachtet. Dazu gehören Löhne, Gehälter, Renten und auch Geld aus Anlagen oder Mieteinnahmen.

Um zu sehen, ob man die Einkommensgrenze für den Wohngeld Lastenzuschuss erreicht, kann ein Wohngeldrechner genutzt werden. Du musst noch Wohngeld beantragen? Mit unserem Wohngeld-Rechner von LeistungsLotse kannst du schnell und einfach prüfen, ob und wie viel Wohngeld dir zusteht. Jetzt prüfen!

Der Antragsprozess

Um Wohngeld Lastenzuschuss zu bekommen, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde eingereicht werden. Der Antrag kann in der Regel persönlich, per Post oder online gestellt werden.

Die Bearbeitung des Antrags kann einige Wochen dauern. Es wird empfohlen den Antrag rechtzeitig zu stellen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden und keinen Monat zu verlieren. Gezahlt wir nämlich rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Antrags.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung

Um den Antrag auf Wohngeld Lastenzuschuss zu bearbeiten, braucht die Wohngeldbehörde verschiedene Unterlagen und Nachweise. Diese Nachweise helfen, die Identität, das Einkommen, die Wohnungssituation und die Eigentumsverhältnisse der Immobilie zu überprüfen.

Die erforderlichen Unterlagen sehen wie folgt aus:

  • Antrag auf Lastenzuschuss

  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsmitglieder (auch der Kinder)

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder der letzten zwölf Monate oder eine Verdienstbescheinigung, Rentenbescheide oder Sozialleistungen

  • Nachweis über das Eigentum der Immobilie, wie Grundbuchauszüge oder Kaufverträge

  • Nachweis über die monatlichen Belastungen für die Immobilie, wie Kreditverträge, Zins- und Tilgungsnachweise, Grundsteuerbescheide oder Versicherungsbeiträge

Suche am besten alle relevanten Dokumente vor Einreichung zusammen, da die Behörde diese ohnehin abfragen wird. Fehlende Unterlagen und Angaben können dazu führen, dass sich die Bearbeitung verzögert.

Schritte zur Antragstellung

Die Antragstellung ist meist einfach und kann in wenigen Schritten erfolgen.

Folgendes Verfahren ist zu beachten:

  • Ausfüllen des Antragsformulars für den Wohngeld Lastenzuschuss. Dies ist entweder online auf der Webseite der Stadt oder Gemeinde, bei der zuständigen Wohngeldbehörde zu finden oder stellt den Antrag mit LeistungsLotse.

  • Formulare bitte vollständig und richtig ausfüllen und die relevante Nachweise beifügen

  • Antrag und die Nachweise bei der Wohngeldbehörde einreichen. Dies kann persönlich, per Post, über ein Kontaktformular auf der Webseite der Stadt oder Gemeinde oder mit LeistungsLotse erfolgen.

Häufige Fragen

Die Bearbeitungszeit für den Wohngeldantrag kann variieren. Es hängt ab von der Vollständigkeit der Daten und der Auslastung der Behörde. In der Regel erhält man einen schriftlichen Bescheid innerhalb von 4-8 Wochen nach dem Monat der Antragstellung. LeistungsLotse hilft dir dabei einen vollständigen Antrag einzureichen.

Generell gibt es Wohngeld ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Ein rückwirkender Antrag kommt nur in bestimmten Fällen in Frage, etwa wenn dein Antrag auf BAföG oder Bürgergeld davor abgelehnt wurde. Dann kannst du dich auf den Zeitpunkt des vorherigen Antrags beziehen.

Wenn es Änderungen beim Einkommen gibt, die wichtig für den Wohngeldanspruch sind, sollte dies sofort der Wohngeldstelle sagen. Dazu zählen zum Beispiel auch neue Einkünfte, Bürgergeld, Grundsicherung oder andere Transferleistungen. Bei einer Änderung von mehr als 15% musst du das der Behörde sogar mitteilen.

Fazit

Der Wohngeld Lastenzuschuss bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung für Immobilieneigentümer in Deutschland. Wichtig ist es, die Anspruchsvoraussetzungen, den Antrag sowie die Unterschiede zum Mietzuschuss zu verstehen. Mit der richtigen Vorbereitung und den notwendigen Dokumenten kann der Antrag erfolgreich gestellt werden.

Darüber hinaus kann der Lastenzuschuss langfristig dazu beitragen, finanzielle Engpässe zu vermeiden und den Erhalt von Wohneigentum für einkommensschwache Haushalte zu sichern. Gerade in Zeiten steigender Wohnkosten stellt er eine wertvolle Entlastung dar, die dazu beitragen kann, dass Eigentümer ihre Immobilie weiterhin halten und finanzieren können. Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig zu prüfen, ob ein Anspruch besteht und die notwendigen Schritte zur Antragstellung einzuleiten.

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