Wohngeld und Rente – Geht auch beides für Rentner?

Eine ältere Frau sitzt lächelnd im Freien und hält die Hand einer jüngeren Frau, die sie fürsorglich ansieht.

Viele RentnerInnen fragen sich: Kann ich trotz meiner Rente Wohngeld erhalten? Die gute Nachricht: Ja, Wohngeld und Rente schließen sich nicht aus. Besonders für ältere Menschen mit einer kleinen Altersrente kann der Wohngeldzuschuss eine erhebliche finanzielle Erleichterung bedeuten. Denn auch im Ruhestand steigen die Lebenshaltungskosten – insbesondere Mieten, Heizung und Energiekosten. In diesem Artikel berichten wir, wie Wohngeld funktioniert, wie die Rente in die Berechnung einfließt und was beim Formular beachtet werden muss.

Artikel kurz & knapp

  • Wohngeld trotz Rente möglich – auch im Ruhestand kann ein Anspruch bestehen.

  • Zielgruppe sind vor allem RentnerInnen mit niedrigem Einkommen, aber ohne Grundsicherung.

  • Rente zählt mit – gesetzlich, betrieblich und privat; Freibeträge werden auch berücksichtigt.

  • Freibeträge & Sonderregelungen können Wohngeld erhöhen.

  • Vermögen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten (z. B. 60.000 € für Alleinstehende).

  • Bearbeitung dauert meist 2 bis 8 Wochen.

Häufig gestellte Fragen

Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt. Es wird als Mietzuschuss für MieterInnen oder als Lastenzuschuss für EigentümerInnen gewährt – zum Beispiel für eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim, das selbst genutzt wird. Das Ziel: Niemand soll wegen zu hoher Mieten seine Wohnung verlieren oder in finanzielle Not geraten. Das Wohngeld wird monatlich ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Es ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft – insbesondere an das Einkommen und die Höhe der Miete oder Belastung sowie den Wohnort.

Wohngeld richtet sich an Personen, die zwar ein Einkommen haben, aber damit ihre Wohnkosten nicht ausreichend decken können. Anspruch haben unter anderem:

  • Alleinstehende Mieter oder Eigentümer

  • Paare und Familien mit Kindern

  • RentnerInnen

Dabei spielt es keine Rolle, ob man eine Wohnung mietet oder die HaushaltsmitgliederInnen ein Eigenheim bewohnen. Allerdings gilt: Wer bereits andere bedarfsorientierte Sozialleistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen. Ausschlaggebend für den Anspruch sind Haushaltsgröße, Bruttoeinkommen und Mietkosten – sowie die sogenannte Mietstufe des Wohnorts. Diese wird vom Statistischen Bundesamt regelmäßig angepasst.

Die Höhe des Wohngeldes ist individuell und hängt von drei zentralen Faktoren ab:

  1. Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen

  2. Gesamteinkommen des Haushalts

  3. Miete oder Belastung, soweit sie als angemessen gilt

Je höher die Miete und je geringer das Einkommen, desto mehr Wohngeld kann gezahlt werden. Die Mietstufen, die regional unterschiedlich sind, legen fest, welche Miethöchstbeträge als „angemessen“ gelten. Für die Berechnung werden außerdem Freibeträge und Pauschalen berücksichtigt.

Wichtig: Das Mindesteinkommen muss erreicht werden – wer weniger verdient, wird meist an das Sozialamt verwiesen, es sei denn, es gibt Ausnahmeregelungen.

Wie beeinflusst die Rente den Anspruch auf Wohngeld?

Die Rente ist ein wesentlicher Teil des Einkommens und wird beim Wohngeld vollständig berücksichtigt. Das bedeutet: die Altersrente, Betriebsrente oder private Zusatzrente fließen in die Berechnung ein. Doch auch bei kleinen Renten kann Wohngeld möglich sein – entscheidend ist, ob man mit dem Gesamteinkommen unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt. Auch andere im Haushalt lebende Personen und deren Einkommen können den Anspruch beeinflussen.

Bei RentnerInnen mit besonders niedrigem Einkommen spielt der sogenannte Grundrentenzuschlag eine Rolle, der zusätzlich zur Grundrente gewährt wird. Dieser wird – genau wie der Grundrentenfreibetrag – beim Wohngeld teilweise nicht angerechnet und kann somit den Wohngeldanspruch sichern oder erhöhen.

Kann ich neben der Rente Wohngeld erhalten?

Ja – solange keine Grundsicherung im Alter oder ähnliche Leistungen bezogen werden, ist Wohngeld auch im Rentenalter möglich. Viele Menschen im Ruhestand nutzen diesen Zuschuss, um steigende Miet- und Nebenkosten besser stemmen zu können. Besonders sinnvoll ist Wohngeld, wenn man eine kleine Rente bekommt, aber die Wohnkosten vergleichsweise hoch sind – zum Beispiel in Ballungsräumen. Hier kann der Wohngeldzuschuss ein echter Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut sein.

Wie wird die Rente bei der Berechnung berücksichtigt?

Bei der Wohngeldberechnung zählt nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern auch:

  • Betriebsrenten

  • Erwerbsminderungsrenten

  • private Rentenversicherungen

  • Witwen- und Waisenrenten

  • Renten aus dem Ausland

Von der Bruttorente werden bestimmte Beträge abgezogen, z. B. Werbungskostenpauschalen oder Freibeträge bei Pflegebedürftigkeit. Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindern das anrechenbare Einkommen. So ergibt sich das sogenannte „anzurechnende Einkommen“, das maßgeblich für die Höhe des Wohngelds ist.

Wie können RentnerInnen Wohngeld beantragen?

Das Wohngeldformular muss bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde eingereicht werden. Viele Kommunen bieten mittlerweile auch digitale Möglichkeiten an. Es gibt auch die Möglichkeit Wohngeld über leistungslotse.com zu beantragen. Wichtig: Der Anspruch gilt erst ab dem Monat, in dem Wohngeld eingereicht wird – rückwirkend gibt es kein Wohngeld. Je schneller du also handelst, desto besser.

Wohngeld berechnen

Hierzu zählen neben dir auch:


• Ehepartnerinnen, Lebenspartnerinnen oder Eltern (auch Stief-, Pflege- oder Schwiegereltern)
• Kinder (auch Pflege und Adoptivkinder). Wenn du ein Kind zu mindestens 1/3 betreust, zählt es bei dir als Haushaltsmitglied.
• Partner mit denen du bereits mindestens 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebst oder ihr über euer Einkommen/ Vermögen gemeinsam verfügt
• Personen, mit denen du Angehörige betreust/ pflegst


Bei verstorbenen Haushaltsmitglieder, wird die verstorbene Person für 12 Monate nach dem Todesmonat nicht herausgerechnet, außer die Wohnung wurde danach aufgegeben, die Zahl der Haushaltsmitglieder hat sich danach wieder auf den ursprünglichen Stand erhöht oder die Person wäre wegen des Bezugs anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen gewesen.


Dazu gehören:


• Bürgergeld oder Leistungen für Auszubildende nach SGB II
• Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
• Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
• Übergangs- oder Verletztengeld
• Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
• Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)


Welche Voraussetzungen müssen RentnerInnen erfüllen?

Damit RentnerInnen Wohngeld erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Man wohnt zur Miete oder im selbstgenutzten Wohneigentum.

  • Es werden keine Sozialleistungen mit Unterkunftskosten (z. B. Grundsicherung im Alter) bezogen.

  • Das monatliche Einkommen / die Rente liegt unterhalb der Wohngeldgrenze.

Die genaue Prüfung erfolgt durch die Wohngeldbehörde anhand der eingereichten Unterlagen.

Wie hoch ist der Zuschuss zum Lebensunterhalt für RentnerInnen?

Die Höhe des Wohngeldes kann stark variieren – je nach Einkommen, Miete und Region. 2024 lag der bundesweite Durchschnitt bei etwa 370 Euro monatlich. In Städten mit hohen Mieten wie München, Köln oder Hamburg sind deutlich höhere Beträge möglich. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Wohnkosten abdecken. Ein Online-Wohngeldrechner liefert eine erste Einschätzung und kann helfen, den möglichen Anspruch zu überprüfen.

Was müssen RentnerInnen beim Antrag beachten?

Damit eine reibungslose Bearbeitung stattfinden kann, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Am besten noch vor Monatsende Wohngeld beantragen

    1. Alle notwendigen Unterlagen vollständig einreichen.

    2. Jede Veränderung im Einkommen, bei der Miete oder bei den Haushaltsmitgliedern zeitnah melden.

Wichtig: Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt – danach muss es neu beantragt werden.

Welches Einkommen wird beim Wohngeld berücksichtigt?

Zum Einkommen zählen folgende Einkünfte:

  • Renten (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Betriebsrenten, Witwen- oder Waisenrente)

  • Löhne und Gehälter

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • Zinsen oder Dividenden (z. B. Kapitalertrag)

  • Unterhaltszahlungen

  • Renten aus dem Ausland

  • Pflegegeld (unter bestimmten Bedingungen)

Nicht berücksichtigt werden etwa Kindergeld oder bestimmte einmalige Zahlungen, wie Heizkostenzuschüsse oder Corona-Hilfen.

Wie wird das monatliche Einkommen berechnet?

Zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens wird das Jahresbruttoeinkommen ermittelt und durch zwölf geteilt. Davon werden bestimmte Freibeträge und Pauschalen – etwa für Werbungskosten oder wegen Pflege oder Behinderung – abgezogen. Das Ergebnis ist das monatlich anrechenbare Einkommen, das zur Wohngeldberechnung herangezogen wird. Dabei ist die Rente oft die Hauptquelle bei RentnerInnen.

Gibt es Freibeträge für RentnerInnen?

Ja, Rentner profitieren von verschiedenen Freibeträgen, die das anrechenbare (Jahres-) Einkommen senken können:

  • Freibeträge für pflegebedürftige Personen mit Schwerbehinderung

  • Freibeträge bei Unterhaltsverpflichtungen

  • Für RenterInnen, welche die Grundrentenzeit von 33 Beitragsjahren erreicht haben, gibt es zwischen 1.200 Euro und 3.378 Euro zusätzlichen Freibetrag

Die Freibeträge erhöhen die Chance auf Wohngeld für Renter erheblich.

Wie beeinflusst Vermögen den Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist grundsätzlich eine einkommensabhängige Leistung – nicht direkt vermögensabhängig. Dennoch gilt: Das Vermögen darf eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Für Alleinstehende liegt diese bei ca. 60.000 Euro, für jede weitere Person im Haushalt bei zusätzlich 30.000 Euro – also insgesamt z. B. 90.000 Euro bei einem Zwei-Personen-Haushalt. Überschreitet man diese Grenze, kann der Anspruch entfallen. Vermögen in angemessener Höhe – etwa für die Altersvorsorge – ist aber in der Regel kein Hindernis.

Wichtig: Das eigene Haus in dem man wohnt, zählt aber nicht dazu, wenn man Wohngeld in Form von Lastenzuschuss beantragt.

Was sind die Änderungen für Wohngeld in 2025?

Auch 2025 wird das Wohngeld reformiert, um noch mehr Haushalte zu entlasten. Geplant wurden unter anderem:

  • Höhere Einkommensgrenzen, damit mehr Menschen anspruchsberechtigt sind

  • Anpassung der Mietobergrenzen an die gestiegenen Wohnkosten

  • Ausbau der Klimakomponente, die hohe Heizkosten abfedern soll

Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass das Wohngeld besser auf aktuelle Lebensrealitäten reagiert.

Wie wird sich die Mietstufe auf das Wohngeld auswirken?

Die Mietstufe bestimmt, welche Mietkosten in einer Stadt oder Gemeinde als angemessen gelten. Je höher die Mietstufe, desto höher darf die Miete sein – und desto höher kann auch der Wohngeldbetrag ausfallen. In Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt bedeutet das: Die Chance auf mehr Wohngeld steigt.

Wo kann ich Wohngeld für Rentner beantragen?

Der Wohngeldantrag kann bei der örtlichen Wohngeldstelle eingereicht werden – persönlich, per Post oder online. Viele Bundesländer bieten zentrale Portale an, auf denen man den Antrag bequem von zuhause aus stellen kann. Wichtig: Auch Änderungen oder Weiterbewilligungen müssen dort gemeldet werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Stadt oder Gemeinde. In der Regel dauert es 2 bis 8 Wochen, bis alles geprüft und bewilligt werden konnte. Wenn Unterlagen fehlen, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Den Bescheid erhält man per Post – inklusive Höhe des Wohngeldes und Bewilligungszeitraum.

Welche Unterlagen sind erforderlich für den Antrag?

Folgende Unterlagen sollten bereit stehen:

  • Rentenbescheid (aktuell)

  • Mietvertrag oder Nachweis über monatliche Wohnkosten

  • Nachweise über Nebeneinkünfte (z. B. Zinsen, Mieteinnahmen)

  • Kontoauszüge der letzten Monate

  • Personalausweis oder Reisepass

  • ggf. Nachweise über Pflegegrad, Schwerbehinderung oder Unterhaltsleistungen

Eine vollständige Einreichung erleichtert die Bearbeitung und verkürzt die Wartezeit.

Was passiert, wenn sich die Rente erhöht?

Wird die Rente erhöht – z. B. durch die gesetzliche Rentenanpassung im Juli – kann sich der Wohngeldanspruch ändern. Man ist verpflichtet, jede Einkommensänderung der Wohngeldstelle zu melden. In einigen Fällen kann sich das Wohngeld verringern oder sogar entfallen. Andererseits lohnt sich auch eine Meldung, wenn die Rente sinkt, Wohnkosten steigen oder sich die Zahl der Haushaltsmitglieder erhöht – denn dann kann der Anspruch wachsen.

Fazit: Wohngeld kann für Rentner eine wichtige Unterstützung sein

Auch im Ruhestand lohnt es sich, einen Blick auf mögliche Ansprüche zu werfen – gerade das Wohngeld bietet für viele RentnerInnen eine spürbare finanzielle Entlastung. Entscheidend ist, ob das Einkommen unter der jeweiligen Grenze liegt und keine anderen Sozialleistungen bezogen werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann mit dem Wohngeld Zuschüsse von mehreren hundert Euro im Monat erhalten. Besonders angesichts steigender Mieten und Energiekosten ist es sinnvoll, den Anspruch regelmäßig zu prüfen – zum Beispiel mit einem Wohngeldrechner oder direkt bei der Wohngeldstelle. So bleibt im Alter mehr Geld für das Wesentliche.

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