Welche Voraussetzungen müssen RentnerInnen erfüllen?
Damit RentnerInnen Wohngeld erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Man wohnt zur Miete oder im selbstgenutzten Wohneigentum.
Es werden keine Sozialleistungen mit Unterkunftskosten (z. B. Grundsicherung im Alter) bezogen.
Das monatliche Einkommen / die Rente liegt unterhalb der Wohngeldgrenze.
Die genaue Prüfung erfolgt durch die Wohngeldbehörde anhand der eingereichten Unterlagen.
Wie hoch ist der Zuschuss zum Lebensunterhalt für RentnerInnen?
Die Höhe des Wohngeldes kann stark variieren – je nach Einkommen, Miete und Region. 2024 lag der bundesweite Durchschnitt bei etwa 370 Euro monatlich. In Städten mit hohen Mieten wie München, Köln oder Hamburg sind deutlich höhere Beträge möglich. Der Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Wohnkosten abdecken. Ein Online-Wohngeldrechner liefert eine erste Einschätzung und kann helfen, den möglichen Anspruch zu überprüfen.
Was müssen RentnerInnen beim Antrag beachten?
Damit eine reibungslose Bearbeitung stattfinden kann, sollten folgende Punkte beachtet werden:
Wichtig: Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt – danach muss es neu beantragt werden.
Welches Einkommen wird beim Wohngeld berücksichtigt?
Zum Einkommen zählen folgende Einkünfte:
Renten (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Betriebsrenten, Witwen- oder Waisenrente)
Löhne und Gehälter
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Zinsen oder Dividenden (z. B. Kapitalertrag)
Unterhaltszahlungen
Renten aus dem Ausland
Pflegegeld (unter bestimmten Bedingungen)
Nicht berücksichtigt werden etwa Kindergeld oder bestimmte einmalige Zahlungen, wie Heizkostenzuschüsse oder Corona-Hilfen.
Wie wird das monatliche Einkommen berechnet?
Zur Ermittlung des anrechenbaren Einkommens wird das Jahresbruttoeinkommen ermittelt und durch zwölf geteilt. Davon werden bestimmte Freibeträge und Pauschalen – etwa für Werbungskosten oder wegen Pflege oder Behinderung – abgezogen. Das Ergebnis ist das monatlich anrechenbare Einkommen, das zur Wohngeldberechnung herangezogen wird. Dabei ist die Rente oft die Hauptquelle bei RentnerInnen.
Gibt es Freibeträge für RentnerInnen?
Ja, Rentner profitieren von verschiedenen Freibeträgen, die das anrechenbare (Jahres-) Einkommen senken können:
Freibeträge für pflegebedürftige Personen mit Schwerbehinderung
Freibeträge bei Unterhaltsverpflichtungen
Für RenterInnen, welche die Grundrentenzeit von 33 Beitragsjahren erreicht haben, gibt es zwischen 1.200 Euro und 3.378 Euro zusätzlichen Freibetrag
Die Freibeträge erhöhen die Chance auf Wohngeld für Renter erheblich.
Wie beeinflusst Vermögen den Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld ist grundsätzlich eine einkommensabhängige Leistung – nicht direkt vermögensabhängig. Dennoch gilt: Das Vermögen darf eine gewisse Grenze nicht überschreiten. Für Alleinstehende liegt diese bei ca. 60.000 Euro, für jede weitere Person im Haushalt bei zusätzlich 30.000 Euro – also insgesamt z. B. 90.000 Euro bei einem Zwei-Personen-Haushalt. Überschreitet man diese Grenze, kann der Anspruch entfallen. Vermögen in angemessener Höhe – etwa für die Altersvorsorge – ist aber in der Regel kein Hindernis.
Wichtig: Das eigene Haus in dem man wohnt, zählt aber nicht dazu, wenn man Wohngeld in Form von Lastenzuschuss beantragt.
Was sind die Änderungen für Wohngeld in 2025?
Auch 2025 wird das Wohngeld reformiert, um noch mehr Haushalte zu entlasten. Geplant wurden unter anderem:
Höhere Einkommensgrenzen, damit mehr Menschen anspruchsberechtigt sind
Anpassung der Mietobergrenzen an die gestiegenen Wohnkosten
Ausbau der Klimakomponente, die hohe Heizkosten abfedern soll
Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass das Wohngeld besser auf aktuelle Lebensrealitäten reagiert.
Wie wird sich die Mietstufe auf das Wohngeld auswirken?
Die Mietstufe bestimmt, welche Mietkosten in einer Stadt oder Gemeinde als angemessen gelten. Je höher die Mietstufe, desto höher darf die Miete sein – und desto höher kann auch der Wohngeldbetrag ausfallen. In Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt bedeutet das: Die Chance auf mehr Wohngeld steigt.
Wo kann ich Wohngeld für Rentner beantragen?
Der Wohngeldantrag kann bei der örtlichen Wohngeldstelle eingereicht werden – persönlich, per Post oder online. Viele Bundesländer bieten zentrale Portale an, auf denen man den Antrag bequem von zuhause aus stellen kann. Wichtig: Auch Änderungen oder Weiterbewilligungen müssen dort gemeldet werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Stadt oder Gemeinde. In der Regel dauert es 2 bis 8 Wochen, bis alles geprüft und bewilligt werden konnte. Wenn Unterlagen fehlen, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Den Bescheid erhält man per Post – inklusive Höhe des Wohngeldes und Bewilligungszeitraum.
Welche Unterlagen sind erforderlich für den Antrag?
Folgende Unterlagen sollten bereit stehen:
Rentenbescheid (aktuell)
Mietvertrag oder Nachweis über monatliche Wohnkosten
Nachweise über Nebeneinkünfte (z. B. Zinsen, Mieteinnahmen)
Kontoauszüge der letzten Monate
Personalausweis oder Reisepass
ggf. Nachweise über Pflegegrad, Schwerbehinderung oder Unterhaltsleistungen
Eine vollständige Einreichung erleichtert die Bearbeitung und verkürzt die Wartezeit.
Was passiert, wenn sich die Rente erhöht?
Wird die Rente erhöht – z. B. durch die gesetzliche Rentenanpassung im Juli – kann sich der Wohngeldanspruch ändern. Man ist verpflichtet, jede Einkommensänderung der Wohngeldstelle zu melden. In einigen Fällen kann sich das Wohngeld verringern oder sogar entfallen. Andererseits lohnt sich auch eine Meldung, wenn die Rente sinkt, Wohnkosten steigen oder sich die Zahl der Haushaltsmitglieder erhöht – denn dann kann der Anspruch wachsen.
Fazit: Wohngeld kann für Rentner eine wichtige Unterstützung sein
Auch im Ruhestand lohnt es sich, einen Blick auf mögliche Ansprüche zu werfen – gerade das Wohngeld bietet für viele RentnerInnen eine spürbare finanzielle Entlastung. Entscheidend ist, ob das Einkommen unter der jeweiligen Grenze liegt und keine anderen Sozialleistungen bezogen werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann mit dem Wohngeld Zuschüsse von mehreren hundert Euro im Monat erhalten. Besonders angesichts steigender Mieten und Energiekosten ist es sinnvoll, den Anspruch regelmäßig zu prüfen – zum Beispiel mit einem Wohngeldrechner oder direkt bei der Wohngeldstelle. So bleibt im Alter mehr Geld für das Wesentliche.