im Alter und bei Erwebsminderung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine staatliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für Menschen mit geringer Rente oder dauerhaft voller Erwerbsminderung. Sie soll ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, wenn eigenes Einkommen, Rente oder Vermögen nicht ausreicht.
Die Grundsicherung umfasst den Regelbedarf, die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ggf. Mehrbedarfe. Ziel ist es, betroffenen Personen ein Leben in sozialer Teilhabe und Sicherheit zu gewährleisten – ohne Rückgriff auf das Einkommen der Kinder, sofern diese unter 100.000 € Jahreseinkommen haben.
Anspruch auf Grundsicherung haben Personen,
die das 65. Lebensjahr (bzw. die Regelaltersgrenze) erreicht haben
oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (Feststellung durch Rententräger)
UND
deren Einkommen und Vermögen nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht
und keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld beziehen
Achtung: Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Grundsicherung und Wohngeld ist ausgeschlossen.
Die Höhe der Grundsicherung setzt sich zusammen aus:
Regelbedarf: z. B. 563 € für alleinstehende Personen (Stand: 2024)
Kosten der Unterkunft und Heizung: Angemessene Miete inkl. Nebenkosten und die tatsächlichen Heizkosten.
Mehrbedarfe: z. B. 17 % zusätzlich bei einer Gehbehinderung.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, soweit nicht anderweitig abgedeckt
Von diesem Bedarf wird allerdings dein Einkommen abgezogen – z. B. Renten, Pensionen, Erwerbseinkommen, Unterhalt, Zinsen, Mieteinnahmen oder Auslandseinkommen.
Die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung war früher Teil der Sozialhilfe. Diese richtet sich an Personen, die in Rente oder dauerhaft nicht mehr erwerbsfähig sind. Damit grenzt es sich zum Bürgergeld ab, das man nur bekommt, wenn man die Altersgrenze noch nicht erreicht hat und arbeiten kann. Anders als die Rente ist die Grundsicherung eine staatliche Sozialleistung, die man unabhängig davon bekommt, ob man in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
Wenn man Einkommen in Form von Renten , Gehältern etc. hat, steht einem meistens Wohngeld zu, welches die Grundsicherung ausschließt. mit unserem Grundsicherungsrechner kannst du einfach herausfinden, ob du Grundsicherung oder Wohngeld bekommst.
Keine Angst vor Unterhaltspflichten: Seit 2020 gilt, dass Kinder nur ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 € zum Unterhalt herangezogen werden.
Anders als beim Bürgergeld wird nicht die komplette Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher müssen Kinder im Haushalt dann gelegentlich selbst Bürgergeld oder (Unter 15) Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Vorübergehend erwerbsgeminderte Personen bekommen übrigens Hilfe zum Lebensunterhalt auch beim Sozialamt.
Wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert oder im Rentenalter sind und nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben: Zögern Sie nicht, Grundsicherung zu beantragen. Es steht Ihnen zu.
nehmen es nicht in Anspruch
Regelsatz für Alleinstehende
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