Welche Kosten gefördert werden?
Für Antragsteller, die einen Mietzuschuss erhalten möchten, ist es entscheidend zu verstehen, was rechtlich unter dem Begriff „Miete“ fällt. Laut § 9 des Wohngeldgesetzes (WoGG) umfasst die Miete das Entgelt für die Überlassung von Wohnraum, sei es durch Miet-, Untermiet- oder vergleichbare Nutzungsverträge. Dabei beschränkt sich die Miete nicht nur auf die reine Monatsmiete, sondern schließt auch Umlagen und Zuschläge ein, wie beispielsweise Kosten für Wasser, Müllentsorgung oder Treppenbeleuchtung. Es ist unerheblich, ob diese Zahlungen direkt an den VermieterInnen oder an externe Dienstleister erfolgen.
Welche Mietkosten nicht übernommen werden
Für den Mietzuschuss werden bestimmte Kosten nicht als Miete berücksichtigt. Dazu gehören:
Kosten für Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie Fernwärmekosten
Untermietzuschläge, die der/die MieterIn an den VermieterIn zahlt
Gebühren für die Nutzung von Waschmaschinen, Kühlschränken oder Möbeln, die vom VermieterIn bereitgestellt werden
Mietanteile für Wohnraum, der untervermietet oder gewerblich genutzt wird
Zahlungen für die Nutzung einer Garage, eines Stellplatzes oder eines Gartens
Beachte: Wichtig ist, dass die Miete sich aus dem Mietvertrag oder ergänzende Unterlagen (zB Erhöhungsschreiben) ergibt und nachgewiesen werden kann.
Erhöhung des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2025
Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld erhöht, um steigende Miet- und Energiekosten auszugleichen. Diese Erhöhung folgt der bereits 2023 eingeführten Wohngeldreform, die eine deutliche Ausweitung des Berechtigtenkreises brachte. Ziel der Reform ist es, mehr Haushalte finanziell zu entlasten und ihnen den Verbleib in ihren Wohnungen zu ermöglichen.
Die Wohngeldreform 2023: Heizkosten- und Klimakomponente
Mit der Wohngeldreform 2023 wurde eine Heizkosten- und Klimakomponente eingeführt. Die Heizkostenkomponente berücksichtigt die steigenden Energiekosten und sorgt für eine gezielte Entlastung von Haushalten mit niedrigen Einkommen. Die Klimakomponente soll helfen, energetisch sanierte Wohnungen bezahlbarer zu machen. Dadurch profitieren vor allem MieterInnen in Wohngebäuden, die auf nachhaltige Energien umgestellt wurden.
Dynamisierung des Wohngeldes
Ein wichtiger Aspekt der Reform ist die sogenannte Dynamisierung des Wohngeldes. Dabei handelt es sich um eine automatische Anpassung der Leistung an die Miet- und Einkommensentwicklung. Diese Dynamisierung soll verhindern, dass das Wohngeld durch Inflation oder steigende Mietpreise an Kaufkraft verliert und somit für die Berechtigten dauerhaft eine wirksame Unterstützung bleibt.
Berichte der Bundesregierung über Wohngeld und Mieten
Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Berichte über die Entwicklung des Wohngeldes und der Mieten vorzulegen. Diese Berichte dienen als Grundlage für politische Entscheidungen zur Anpassung der Wohnraumförderung. Sie enthalten unter anderem Daten zur Anzahl der Wohngeldempfänger, durchschnittlichen Mietkosten und den Auswirkungen der jeweiligen Reformen.
Beantragung von Wohngeld und zuständige Behörden
Wohngeld kann bei der zuständigen Wohngeldbehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beantragt werden. Der Antrag ist formfrei möglich, also kann auch per E-Mail eingereicht werden. Es müssen aber Nachweise über Einkommen, Mietkosten und Haushaltszusammensetzung etc. beigefügt werden. Die Nachweispflichten sind sehr umfassend.
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Ergänzende Leistungen und Förderungen
Neben dem Wohngeld gibt es weitere staatliche Unterstützungen, die in Verbindung mit Wohnkosten stehen. Dazu zählen:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Menschen mit sehr geringem Einkommen können zusätzlich zur Grundsicherung Wohngeld erhalten.
Kinderzuschlag: Eltern mit niedrigem Einkommen können neben Kindergeld und dem Wohngeld auch den Kinderzuschlag beantragen.
Elterngeld: Der Betrag des Elterngeldes, der den Mindestbetrag (300 Euro bei Basiselterngeld oder 150 Euro bei Elterngeld-Plus) übersteigt, wird wie Einkommen angerechnet.
Soziale Wohnraumförderung und genossenschaftliches Wohnen
Neben dem Wohngeld gibt es weitere Maßnahmen zur Wohnraumförderung. Die soziale Wohnraumförderung stellt bezahlbaren Wohnraum für einkommensschwache Haushalte bereit. In vielen Städten gibt es spezielle Programme zur Mietpreisbindung, um bezahlbare Wohnungen zu sichern.
Eine weitere Möglichkeit ist das genossenschaftliche Wohnen, bei dem MieterInnen gleichzeitig MitgliederInnen einer Wohnungsgenossenschaft sind. Dies bietet langfristige Wohnsicherheit und häufig günstigere Mieten als auf dem freien Wohnungsmarkt.
Fazit
Das Wohngeld ist eine wichtige Unterstützung für einkommensschwache Haushalte und wird ab 2025 erneut erhöht. Die Reformen der letzten Jahre, darunter die Heizkosten- und Klimakomponente sowie die Dynamisierung, sorgen für eine bessere Anpassung an steigende Wohnkosten. Neben Wohngeld gibt es ergänzende Leistungen wie Grundsicherung oder Kinderzuschlag. Zudem bieten soziale Wohnraumförderung und genossenschaftliches Wohnen weitere Möglichkeiten für bezahlbaren Wohnraum. Die Beantragung erfolgt bei den zuständigen Wohngeldbehörden, teils auch online. Regelmäßige Berichte der Bundesregierung helfen, notwendige Anpassungen vorzunehmen. Wer sich frühzeitig informiert, kann finanzielle Entlastung optimal nutzen. So bleibt Wohngeld auch in Zukunft eine zentrale Säule der Wohnraumförderung.
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