Alles über den Wohngeld Nachweis: Häufige Fragen & Antworten

Familie sitzt gemeinsam auf dem Sofa im Wohnzimmer und schaut auf ein Smartphone

Wenn die Wohnkosten steigen, wird das Wohngeld für viele Menschen zu einer wichtigen Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Doch bevor der staatliche Zuschuss ausgezahlt wird, müssen AntragstellerInnen zahlreiche Nachweise einreichen – unter anderem zu Einkommen, Mietkosten und zur Wohnsituation. Diese Dokumente ermöglichen es den Behörden, den Anspruch korrekt zu prüfen.

In diesem Artikel erfährst du, welche Unterlagen du vorlegen musst, wann du sie brauchst, wie du sie einreichst und welche Fehler du vermeiden solltest.

Wohngeld berechnen

Hierzu zählen neben dir auch:


• Ehepartnerinnen, Lebenspartnerinnen oder Eltern (auch Stief-, Pflege- oder Schwiegereltern)
• Kinder (auch Pflege und Adoptivkinder). Wenn du ein Kind zu mindestens 1/3 betreust, zählt es bei dir als Haushaltsmitglied.
• Partner mit denen du bereits mindestens 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebst oder ihr über euer Einkommen/ Vermögen gemeinsam verfügt
• Personen, mit denen du Angehörige betreust/ pflegst


Bei verstorbenen Haushaltsmitglieder, wird die verstorbene Person für 12 Monate nach dem Todesmonat nicht herausgerechnet, außer die Wohnung wurde danach aufgegeben, die Zahl der Haushaltsmitglieder hat sich danach wieder auf den ursprünglichen Stand erhöht oder die Person wäre wegen des Bezugs anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen gewesen.


Dazu gehören:


• Bürgergeld oder Leistungen für Auszubildende nach SGB II
• Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
• Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
• Übergangs- oder Verletztengeld
• Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
• Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)


Warum sind Wohngeld Nachweise so wichtig?

Wohngeld ist keine pauschale Leistung, sondern wird auf Basis der individuellen Verhältnisse eines Haushalts berechnet. Um den Anspruch zu prüfen muss ein "sachdienlicher Antrag" gestellt werden. Das heißt die zuständige Behörde braucht umfassende Informationen über Einkommen, Miete und Wohnverhältnisse, welche auch belegt werden müssen.

Die Nachweise dienen nicht nur der reinen Leistungsberechnung, sondern auch dem Beweis. Wenn dir andere Grundleistungen oder Transferleistungen wie Sozialhilfe oder Bürgergeld zustehen würden, prüft die Wohngeldstelle genau, ob ein Wohngeldanspruch dennoch besteht. Ansonsten werden die Kosten der Unterkunft bereits über solche andere Leistungen gedeckt, welche du alternativ beantragen müsstest. Das sorgt für Gerechtigkeit im System und dafür, dass öffentliche Mittel zweckgebunden und im Sinne des Sozialstaates eingesetzt werden.

Welche Wohngeld Unterlagen musst du einreichen?

1. Einkommensnachweise – Informationen über deine Einnahmen

Die Wohngeldstelle prüft deine Einnahmen der Vergangenheit um das Einkommen der kommenden 12 Monate abschätzen zu können, stellt also eine Prognose auf. Dabei sind vor allem folgende Einnahmen und Nachweise wichtig:

  • Lohnnachweise: Du kannst entweder die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber und die letzte Gehaltsabrechnung einreichen.

  • Bescheide über Transferleistungen also z. B. Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld

  • Rentenbescheide, auch bei Erwerbsminderung, Witwen- oder Waisenrente

  • Zahlungen vom Arbeitgeber, z. B. Sonderleistungen

  • Kindergeldzuschlag, BAföG, BAB oder Stipendien mit entsprechenden Bescheiden

  • Unterhaltszahlungen (ggf. mit Kontoauszug als Nachweis)

  • Bei Selbstständigkeit: EÜR oder betriebswirtschaftliche Auswertungen

Besonders wichtig ist, dass du bei Einkommensnachweisen auch unregelmäßige oder einmalige Zahlungen offenlegst. Viele AntragstellerInnen vergessen beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Zahlungen vom Arbeitgeber bei Jubiläen, Bonuszahlungen oder Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit neben dem Hauptberuf. Auch geldwerte Vorteile wie Dienstwagen zur privaten Nutzung oder Essenszuschüsse können relevant sein und müssen angegeben werden.

Wenn du selbstständig bist, kann es hilfreich sein, nicht nur eine Einnahmenüberschussrechnung einzureichen, sondern zusätzlich eine Prognose der kommenden Monate abzugeben. Dies zeigt der Wohngeldstelle, wie sich deine wirtschaftliche Lage entwickelt – gerade wenn du schwankende Einnahmen hast.

Tipp: Bedenke, dass die Wohngeldstelle versucht auf Basis deiner Angaben eine Prognose für den Bewilligungszeitraum, also generell die 12 Monate nach der Antragstellung, zu machen. Alle absehbaren Änderungen, etwa beim Gehalt, die du im Vorfeld mitteilst, helfen der Behörde und schützen dich vor etwaigen Rückzahlungen.

2. Wohnkosten – Miete oder Eigentum belegen

Der zweite wichtige Faktor sind die Kosten der Unterkunft. Dazu gehören Miete, Betriebskosten und Heizkosten. Relevante Nachweise sind:

  • Mietvertrag (insbesondere mit Angabe von Wohnfläche und Miete)

  • Zahlungsbelege oder Kontoauszüge der letzten Monate

  • Betriebskostenabrechnungen

  • Bei Eigentum: Hausgeldabrechnungen, Nachweise über Zins- und Tilgungszahlungen, Grundsteuerbescheid

Wer Wohnraum gemeinsam mit anderen nutzt – etwa als Untermieter – sollte ebenfalls den Mietvertrag und die Verteilung der Kosten belegen.

3. Nachweise zu Haushaltsmitgliedern

Die Größe des Haushalts hat direkten Einfluss auf die Wohngeldhöhe. Alle Personen, die dauerhaft in der Wohnung leben, müssen daher mit personenbezogenen Daten angegeben werden – inklusive ihrer Einkommensverhältnisse.

Mögliche Nachweise sind:

  • Meldebescheinigungen

  • Geburtsurkunden

  • Nachweise über Vermögen z. B. Kontoauszug

  • Schul- oder Studienbescheinigungen (z. B. im Rahmen der Bildung)

  • Bescheide über Pflegegrad oder Behinderung

  • Titel über Unterhaltszahlungen

Wenn du für eine andere Person Leistungen erhältst oder leistest, kann auch das eine Rolle spielen – etwa bei Pflege, Unterhalt oder Haushaltsgemeinschaften.

Außerdem dürfen nur solche Personen unterstützt werden, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Deshalb kann auch ein Nachweis des Aufenthaltsrechts erforderlich sein – insbesondere bei Personen aus der EU oder Drittstaaten.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich müssen alle Nachweise im Monat der Antragstellung vorliegen oder schnellstmöglich nachgereicht werden. Maßgeblich ist also nicht erst die Bearbeitung durch die Behörde, sondern das Datum, an dem du den Antrag stellst.

Je vollständiger der Antrag ist, desto schneller kann die Auszahlung erfolgen. In der Regel gilt: Wer die Unterlagen direkt mit dem Antrag abgibt, bekommt den Bescheid und sein Geld deutlich früher.

Du kannst deinen Wohngeld Nachweis auf mehreren Wegen einreichen:

  • Persönlich bei deiner zuständigen Wohngeldstelle

  • Per Post (Kopien genügen in der Regel)

  • Digital, z. B. über Plattformen wie LeistungsLotse

Wichtig: Viele Behörden verlangen eine Kopie des Ausweisdokumentes (z. B. Personalausweis oder Reisepass), um deine Identität zu bestätigen.

Wenn du deine Daten online übermittelst, achte darauf, dass die personenbezogenen Daten geschützt sind und deine Dokumente gut lesbar sind. PDF-Dateien sind hier oft besser als Handyfotos.

Immer mehr Städte und Gemeinden bieten inzwischen die Möglichkeit, den gesamten Antrag inklusive Nachweisen online zu stellen – etwa über Serviceportale oder spezialisierte Plattformen. Dabei werden die Dokumente direkt über ein sicheres Upload-Formular übermittelt. In vielen Bundesländern ist der Antrag bereits OZG-konform digitalisiert, was bedeutet, dass der gesamte Prozess medienbruchfrei abgewickelt werden kann.

Tipp: Mit der "Easy-Scan" Funktion von LeistungsLotse kannst du deine Nachweise einfach über dein Handy scannen, hochladen und einreichen.

Fehlende Unterlagen führen oft zu Verzögerungen. Die Behörde fordert diese per Schreiben nach – mit Fristsetzung. Wer nicht reagiert, riskiert die Ablehnung des Antrags oder eine stark verzögerte Auszahlung der Leistung.

Auch bei einem Weiterbewilligungsantrag müssen aktuelle Unterlagen eingereicht werden. Ändert sich z. B. dein Einkommen, deine Wohnung oder die Zusammensetzung deines Haushalts, musst du dies ebenfalls zeitnah melden – mit neuen Nachweisen.

Hilfe: Häufige Fehler vermeiden

Hier einige typische Fehler, die du vermeiden solltest:

❌ Keinen Wohngeld Nachweis über deine Mietzahlungen (z. B. Kontoauszüge) beigefügt
❌ Einkommen von Haushaltsmitgliedern nicht angegeben
❌ Veraltete Bescheide eingereicht
❌ Fehlende Angaben zur Art des Geldbezugs (z. B. Herkunft, Verwendungszweck)
❌ Fehlende Kopie des Ausweisdokumentes

Sonderfall: Wohngeld bei Bezug anderer Leistungen

Beziehst du bereits Grundleistungen nach dem AsylbLG oder Leistungen nach dem SGB XII (z. B. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung), besteht in der Regel kein zusätzlicher Wohngeldanspruch – da diese Leistungen bereits die Kosten der Unterkunft umfassen.

Sonderfall: Wohngeld und Aufenthaltstitel

BürgerInnen aus der EU haben meist uneingeschränkten Zugang zu Wohngeld, sofern sie in Deutschland erwerbstätig sind oder bereits seit mindestens fünf Jahren hier leben. Wer aus Drittstaaten stammt, muss oft den Aufenthaltsstatus nachweisen, um wohngeldberechtigt zu sein.

Fazit: Gute Vorbereitung spart Zeit und Nerven

Ein Wohngeldantrag ist zwar mit Aufwand verbunden, aber mit einer guten Vorbereitung gut zu bewältigen. Wer die erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einreicht, profitiert von:

✅ schnellerer Bearbeitung
✅ rechtssicherem Bescheid
✅ vollständiger Auszahlung der zustehenden Leistung

Checkliste: Wohngeld-Nachweise im Überblick ✅

Für einen erfolgreichen Wohngeldantrag solltest du – je nach Lebenssituation – folgende Unterlagen bereithalten:

  • Nachweise zum Einkommen: z. B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Nachweise über Transferleistungen, Bescheide nach dem SGB XII, ggf. Angaben zu Erwerbsminderung oder Grundsicherung

  • Nachweise zur Wohnung und Miete: Mietvertrag oder Untermietvertrag, aktuelle Mietbescheinigung oder Kontoauszüge zur Mietzahlung, Nebenkosten, ggf. Wohnflächenberechnung oder Grundsteuerbescheid

  • Nachweise bei Eigentum: Grundbuchauszug, Darlehensverträge, Zahlungsnachweise für Kredite

  • Haushalts- und Meldenachweise: Meldebescheinigung, Haushaltsübersicht, Informationen zu Personen im Haushalt

  • Identitätsnachweise: Kopie des Ausweisdokumentes, bei Nicht-EU-Bürger:innen ggf. Nachweis über Aufenthaltsrecht

  • Weitere Unterlagen je nach Fall: z. B. Nachweise zu Bildung, Pflege, Verwendungszweck staatlicher Zuschüsse oder Ausgaben

  • Grundsätzlich gilt: Alle Nachweise müssen aktuell, vollständig, gut lesbar und nachvollziehbar sein – insbesondere bezogen auf den Monat der Antragstellung

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