Warum sind Wohngeld Nachweise so wichtig?
Wohngeld ist keine pauschale Leistung, sondern wird auf Basis der individuellen Verhältnisse eines Haushalts berechnet. Um den Anspruch zu prüfen muss ein "sachdienlicher Antrag" gestellt werden. Das heißt die zuständige Behörde braucht umfassende Informationen über Einkommen, Miete und Wohnverhältnisse, welche auch belegt werden müssen.
Die Nachweise dienen nicht nur der reinen Leistungsberechnung, sondern auch dem Beweis. Wenn dir andere Grundleistungen oder Transferleistungen wie Sozialhilfe oder Bürgergeld zustehen würden, prüft die Wohngeldstelle genau, ob ein Wohngeldanspruch dennoch besteht. Ansonsten werden die Kosten der Unterkunft bereits über solche andere Leistungen gedeckt, welche du alternativ beantragen müsstest. Das sorgt für Gerechtigkeit im System und dafür, dass öffentliche Mittel zweckgebunden und im Sinne des Sozialstaates eingesetzt werden.
Welche Wohngeld Unterlagen musst du einreichen?
1. Einkommensnachweise – Informationen über deine Einnahmen
Die Wohngeldstelle prüft deine Einnahmen der Vergangenheit um das Einkommen der kommenden 12 Monate abschätzen zu können, stellt also eine Prognose auf. Dabei sind vor allem folgende Einnahmen und Nachweise wichtig:
Lohnnachweise: Du kannst entweder die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber und die letzte Gehaltsabrechnung einreichen.
Bescheide über Transferleistungen also z. B. Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld
Rentenbescheide, auch bei Erwerbsminderung, Witwen- oder Waisenrente
Zahlungen vom Arbeitgeber, z. B. Sonderleistungen
Kindergeldzuschlag, BAföG, BAB oder Stipendien mit entsprechenden Bescheiden
Unterhaltszahlungen (ggf. mit Kontoauszug als Nachweis)
Bei Selbstständigkeit: EÜR oder betriebswirtschaftliche Auswertungen
Besonders wichtig ist, dass du bei Einkommensnachweisen auch unregelmäßige oder einmalige Zahlungen offenlegst. Viele AntragstellerInnen vergessen beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Zahlungen vom Arbeitgeber bei Jubiläen, Bonuszahlungen oder Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit neben dem Hauptberuf. Auch geldwerte Vorteile wie Dienstwagen zur privaten Nutzung oder Essenszuschüsse können relevant sein und müssen angegeben werden.
Wenn du selbstständig bist, kann es hilfreich sein, nicht nur eine Einnahmenüberschussrechnung einzureichen, sondern zusätzlich eine Prognose der kommenden Monate abzugeben. Dies zeigt der Wohngeldstelle, wie sich deine wirtschaftliche Lage entwickelt – gerade wenn du schwankende Einnahmen hast.
Tipp: Bedenke, dass die Wohngeldstelle versucht auf Basis deiner Angaben eine Prognose für den Bewilligungszeitraum, also generell die 12 Monate nach der Antragstellung, zu machen. Alle absehbaren Änderungen, etwa beim Gehalt, die du im Vorfeld mitteilst, helfen der Behörde und schützen dich vor etwaigen Rückzahlungen.
2. Wohnkosten – Miete oder Eigentum belegen
Der zweite wichtige Faktor sind die Kosten der Unterkunft. Dazu gehören Miete, Betriebskosten und Heizkosten. Relevante Nachweise sind:
Mietvertrag (insbesondere mit Angabe von Wohnfläche und Miete)
Zahlungsbelege oder Kontoauszüge der letzten Monate
Betriebskostenabrechnungen
Bei Eigentum: Hausgeldabrechnungen, Nachweise über Zins- und Tilgungszahlungen, Grundsteuerbescheid
Wer Wohnraum gemeinsam mit anderen nutzt – etwa als Untermieter – sollte ebenfalls den Mietvertrag und die Verteilung der Kosten belegen.
3. Nachweise zu Haushaltsmitgliedern
Die Größe des Haushalts hat direkten Einfluss auf die Wohngeldhöhe. Alle Personen, die dauerhaft in der Wohnung leben, müssen daher mit personenbezogenen Daten angegeben werden – inklusive ihrer Einkommensverhältnisse.
Mögliche Nachweise sind:
Meldebescheinigungen
Geburtsurkunden
Nachweise über Vermögen z. B. Kontoauszug
Schul- oder Studienbescheinigungen (z. B. im Rahmen der Bildung)
Bescheide über Pflegegrad oder Behinderung
Titel über Unterhaltszahlungen
Wenn du für eine andere Person Leistungen erhältst oder leistest, kann auch das eine Rolle spielen – etwa bei Pflege, Unterhalt oder Haushaltsgemeinschaften.
Außerdem dürfen nur solche Personen unterstützt werden, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Deshalb kann auch ein Nachweis des Aufenthaltsrechts erforderlich sein – insbesondere bei Personen aus der EU oder Drittstaaten.