Kurz & knapp: Wohngeld oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung?
In Deutschland bieten Wohngeld und Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung Menschen mit geringem Einkommen finanzielle Unterstützung.
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten, während die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung den gesamten Lebensunterhalt abdeckt.
Ob jemand berechtigt ist, hängt von Faktoren wie Einkommen, Vermögen und Haushaltsgröße ab.
Faustregel: Wenn die Rente unter 1.062 Euro (genau genommen deinem Regelbedarf liegt), gibt es eher Grundsicherung im Alter, ansonsten Wohngeld.
Dieser Blogbeitrag vergleicht beide Leistungen und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Grundlagen von Wohngeld und Grundsicherung im Alter
Wohngeld und Grundsicherung sind zwei wichtige Teile des deutschen Sozialsystems. Sie helfen Menschen mit niedrigem Einkommen. Wohngeld gibt einen Zuschuss zu den Wohnkosten. Die Grundsicherung sorgt für den gesamten Lebensunterhalt, wenn etwa die Rente nicht reicht oder du nicht mehr arbeiten kannst. Beide Ziele sind, den Menschen ein würdiges Leben in Deutschland zu ermöglichen. Es gibt jedoch Unterschiede bei den Voraussetzungen und den Leistungen.
In den nächsten Abschnitten werden diese beiden Leistungen genauer vorgestellt und miteinander verglichen.
Definition und Zielsetzung von Wohngeld
Wohngeld ist eine soziale Leistung in Deutschland. Sie hilft Menschen mit geringem Einkommen, ihre Mietkosten zu bezahlen. Es handelt sich um einen Zuschuss zur Miete, den der Staat freigibt. Wohngeld sorgt dafür, dass Menschen mit niedrigem Einkommen nicht zu stark durch die Wohnkosten belastet werden. So bleibt genug Geld für andere wichtige Dinge im Leben.
Wie viel Wohngeld man bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Höhe der Miete, die Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen und deren Einkommen. Zum Haushalt zählen vor allem FamilienmitgliederInnen und PartnerInnen mit denen du zusammen lebst.
Wohngeld bekommt man auf Antrag und muss nicht zurückgezahlt werden. Normalerweise wird es für ein Jahr oder mehrere Jahre bewilligt. Mit der Wohngeldreform 2023 wurde das Wohngeld ausgeweitet. Dadurch können nun mehr Menschen diese Sozialleistung beantragen. Die Einkommensgrenzen wurden angehoben und auch mehr Menschen haben Anspruch auf das Wohngeld.
Definition und Zielsetzung von Grundsicherung im Alter
Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, erhalten je nach Lebenssituation unterschiedliche Leistungen vom Staat: Wer grundsätzlich noch arbeiten kann, bekommt Bürgergeld. Wer hingegen dauerhaft nicht mehr erwerbsfähig ist – etwa wegen Krankheit oder aufgrund des Alters – kann Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beantragen.
Grundsicherung im Alter gibt es für Personen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben, also bereits in Rente sind, und deren Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Als Faustregel gilt, wenn das Einkommen mit Rente weniger als 1.062 Euro beträgt, bekommt man meistens Grundsicherung im Alter.
Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung ist für Menschen gedacht, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ebenfalls nicht genug eigene Mittel haben. Das ist das Fall, wenn der Arzt einem attestiert, dass man weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Wenn die Erwerbsminderung nur vorübergehend und nicht dauerhaft ist, kann man dennoch sog. Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.
Die Grundsicherung umfasst genau wie Bürgergeld den monatlichen Regelsatz zur Deckung des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Kleidung oder Hygiene. Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe übernommen. Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden getragen.
Ziel der Grundsicherung ist es, das Existenzminimum zu sichern – also ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, auch wenn kein eigenes Einkommen mehr vorhanden ist.
Einkommensgrenzen und Berechtigung für Wohngeld
Die Grenze für Wohngeld hängt von der Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen, der Höhe der Miete und der Mietstufe ab. Die Mietstufe zeigt, wie hoch die Mieten in der Region sind. Wenn das monatliche Nettoeinkommen des Haushalts über dem Regelbedarf liegt, aber unter der Einkommensgrenze für die jeweilige Situation ist, hat man Anspruch auf Wohngeld. Beim Einkommen zählen dabei Geld aus Arbeit, Kapital oder Vermietung. Auch Renten, Pensionen und Sozialleistungen gehören dazu. Zudem bleibt durch bestimmte Freibeträge ein Teil des Einkommens ohne Anrechnung.
Beantragt wird das Wohngeld bei deiner lokalen Wohngeldbehörde oder einfach hier bei LeistungsLotse.
Die Berechnung ist leider sehr komplex. Daher empfehlen wir einen Wohngeldrechner zu verwenden. Hier kommst du zu unserem Wohngeldrechner.
Bedingungen für die Gewährung von Grundsicherung
Um Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung zu bekommen, muss man die Regelaltersgrenze erreichen oder eine dauerhafte volle Erwerbsminderung haben. Zudem dürfen AntragstellerInnen nicht in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern.
Der Sozialstaat prüft während des Antrags, ob alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn das Einkommen und Vermögen der AntragstellerInnen unter dem Regelbedarf liegt, wird die Grundsicherung meistens genehmigt.
Beantragt wird die Grundsicherung bei deinem lokalen Sozialamt.
Vergleich der Sozialleistungen: Wohngeld vs. Grundsicherung
Wohngeld und Grundsicherung sind beide wichtig für die soziale Sicherheit in Deutschland. Wohngeld hilft, indem es die Wohnkosten senkt und so das Haushaltsbudget entlastet. Grundsicherung sorgt dafür, dass der gesamte Lebensunterhalt sichergestellt wird.
Umfang und Zusammensetzung der Grundsicherungsleistungen
Die Grundsicherungsleistungen bestehen aus verschiedenen Teilen. Der Regelsatz deckt die allgemeinen Lebensbedarfe ab. Zusätzlich bekommen Berechtigte auch Geld für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe.
Außerdem werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt. Auch besondere Bedürfnisse, wie zum Beispiel wegen Behinderung, werden in der Grundsicherung berücksichtigt. Es gibt jedoch einige Leistungen, die nicht angerechnet werden, wie der Grundrentenzuschlag und Pflegegeld.