Dein BAföG
Alle Informationen rund ums BAföG – von der Antragstellung bis zur Rückzahlung
BAföG – Die Förderung für deine Ausbildung
BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine staatliche Förderung, die dir helfen soll, dein Studium, deine schulische Ausbildung oder auch eine Fortbildung zu finanzieren. Beim BAföG für Studierende wird ein Teil als Zuschuss gewährt, während der andere Teil zinsfrei zurückgezahlt werden muss. BAföG fördert damit Chancengleichheit und öffnet Bildung für alle – unabhängig von der finanziellen Situation.
Ob Bachelor, Master oder schulisch Ausbildungen – BAföG gibt dir in vielen Fällen die Möglichkeit, dich voll auf das Lernen zu konzentrieren, ohne dir über finanzielle Hürden Sorgen machen zu müssen.
Wer bekommt BAföG?
- Studierende in ihrem ersten Vollzeitstudium oder einem darauf aufbauenden Studium (z.B. Master)
- SchülerInnen für eine Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule
- AufsteigerInnen für einen Lehrgang oder eine Ausbildung an einer Fachschule, sog. Aufstiegs-BAföG (ehem. MeisterBaföG)
Was bekomme ich?
Das hängt ab von deinem Grundbedarf, deinem Einkommen und dem Einkommen deiner Eltern, Ehegatten oder Kinder, welches angerechnet werden kann. Generell setzt sich der Bedarf wie folgt zusammen:
- Grundbedarf: Dieser ist für die gängigen Lebenshaltungskosten da und abhängig von der Art deiner Ausbildung.
- Wohnpauschale: Die Wohnpauschale erhältst du, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und sie soll einen Teil deiner Mietkosten abdecken.
- Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung: Diese erhältst du meisten nur, wenn du über 25 Jahre alt und nicht mehr über deine Eltern familienversichert bist.
- Zuschläge für Kinderbetreuung: Für jedes Kind unter 14 Jahren erhältst du einen Zuschlag von 160 €.
Wie verhält es sich zu anderen Leistungen?
BAföG geht als Ausbildungsförderung generell anderen Leistungen wie Wohngeld oder Bürgergeld vor. Das heißt, wenn du einen Anspruch hast, solltest du diesen zunächst wahrnehmen. Wohngeld wird nicht nur für dich, sondern für den gesamten Haushalt gewährt. BAföG wird dabei allerdings als Einkommen angerechnet.
Tipps
- Gratis SchülerBAföG: SchülerBAföG muss im Gegensatz zum klassischen BAföG für Studierende nicht zurückgezahlt werden und ist ein 100%er Zuschuss.
- Minijob-Grenze: Du kannst neben dem BAföG bis zur Minijob-Grenze, aktuell 556 €, hinzuverdienen, ohne dass es angerechnet wird.
- AuslandsBAföG: Für bis zu einem Jahr kannst du für einen Auslandsaufenthalt gefördert werden. Wichtig ist, dass dein Wohnsitz weiterhin in Deutschland bleibt.
Studierende erhielten 2021 BAföG
992 €
Maximaler BAföG-Fördersatz (Stand 2024)
50 %
Davon als Zuschuss, 50 % als zinsfreies Darlehen
Höhe der Förderung
Alles zu Grundbedarf, Einkommen und anderen Leistungen
Behördenkram
Alles zu Antragstellung, Nachweisen und den Bestimmungen.
BAföG & Familie
Alles relevante im Bezug auf Elternschaft etc.