Wohngeld oder BAföG für Studierende?

Junger Student schaut euphorisch in seinen Laptop und ballt seine linke Hand zu einer Faust zusammen

Für Studierende oder als SchülerIn kann es schwierig sein, die Lebenshaltungskosten und Wohnkosten zu stemmen. Zum Glück gibt es die Möglichkeit BAföG oder Wohngeld zu beantragen. Doch wann hast du eigentlich Anspruch auf Wohngeld? Hier erfährst du, in welchen Situationen du Wohngeld bekommen kannst und was dabei zu beachten ist.

HilfeHierzu zählen neben dir auch:

• Ehepartnerinnen, Lebenspartnerinnen oder Eltern (auch Stief-, Pflege- oder Schwiegereltern)
• Kinder (auch Pflege und Adoptivkinder). Wenn du ein Kind zu mindestens 1/3 betreust, zählt es bei dir als Haushaltsmitglied.
• Partner mit denen du bereits mindestens 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebst oder ihr über euer Einkommen/ Vermögen gemeinsam verfügt
• Personen, mit denen du Angehörige betreust/ pflegst

Bei verstorbenen Haushaltsmitglieder, wird die verstorbene Person für 12 Monate nach dem Todesmonat nicht herausgerechnet, außer die Wohnung wurde danach aufgegeben, die Zahl der Haushaltsmitglieder hat sich danach wieder auf den ursprünglichen Stand erhöht oder die Person wäre wegen des Bezugs anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen gewesen.

Dazu gehören:

  • • Bürgergeld oder Leistungen für Auszubildende nach SGB II
  • • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • • Übergangs- oder Verletztengeld
  • • Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
  • 1. Haushaltsmitglied

    Bitte gib den monatlichen Bruttobetrag an.
    Hilfe Das Einkommen ist als Bruttobetrag (also mit Steuern und Sozialversicherung) anzugeben. Dazu gehört:
    • Gehälter/ Löhne oder Einkommen aus selbstständiger Arbeit
    • Renten (Alters-, Witwen-, Waisen- oder Erwerbsminderungsrente)
    • Versorgungsbezüge (Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld)
    • Steuerfreie Abfindungen oder Erstattungen
    • Ausländische Einkünfte
    • Unterhaltshilfen und Beihilfen zum Lebensunterhalt
    Nicht aber etwa Kindergeld, Elterngeld (bis 300 €), Pflegegeld sowie Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung eines Teils der Wohnung.
Hilfe Dazu zählen in der Regel Bruttomiete, Wasserverbrauch, Kosten für die Müllbeseitigung. Nicht aber Heizkosten, Warmwasser, Energie, Stellplatz oder weitere Servicepauschalen (zB für Pflege- und Betreuungsleistungen)
%

Dazu zählen in der Regel:

  • gewerblich oder beruflich genutzte Fläche,
  • ist einem Nicht-Haushaltsmitglied (entgeltlich oder unentgeltlich) überlassene Fläche (zB Untermiete),
  • durch öffentliche Mittel (Wohnkostenentlastung, Wohnraumförderungsgesetz etc.) oder Zweckvermögen geförderte Fläche oder
  • durch eine nach Aufenthaltsgesetz verpflichteten Person gedeckte Fläche

Bitte fülle zuerst alle erforderlichen Felder aus.

Wohngeld trotz BAföG-Anspruch?

Viele Studierende gehen davon aus, dass sie wegen ihres BAföG-Anspruchs kein Wohngeld erhalten können. Das stimmt in den meisten Fällen auch, denn der Grundsatz ist - BAföG geht Wohngeld vor.

Aber wenn du BAföG etwa als Volldarlehen beziehst, z.B. im Rahmen der Studienabschlusshilfe, hast du die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Auch wenn du wegen eines zweiten Fachrichtungswechsels für eine Weile auf das Darlehen angewiesen bist, kannst du Wohngeld beantragen.

Sogar wenn du BAföG beantragen kannst, kann es in bestimmten Konstellationen möglich sein, Wohngeld zu beziehen. Das gilt etwa, wenn du mit deiner PartnerIn zusammenlebst, die/ der ein geringes Einkommen oder BAföG als Darlehen bezieht. Wohngeld ist auch möglich, wenn du mit einer PartnerIn und Kindern zusammenwohnst.

Kein BAföG-Anspruch? Chancen auf Wohngeld

Wenn dir als StudentIn kein BAföG zusteht, bekommst du möglicherweise Wohngeld. Hier einige Gründe, wann du ohne BAföG dennoch Wohngeld bekommen kannst :

  • Deine Ausbildung ist nicht förderungsfähig, weil du etwa an einer nicht staatlich anerkannten Schule studierst oder dein Studium in Teilzeit absolvierst.

  • Du bist bereits in einer zweiten Berufsausbildung oder im Zweitstudium, und die Voraussetzungen für BAföG sind nicht erfüllt.

  • Du hast die Fachrichtung zu spät gewechselt oder der Wechselgrund wurde nicht anerkannt.

  • Du hast den Leistungsnachweis nicht rechtzeitig vorgelegt.

  • Du warst bei Studienbeginn über 45 Jahre alt und erfüllst keine der Bedingungen, die den BAföG-Anspruch rechtfertigen.

  • Du erhältst ein Stipendium von einer der großen Begabtenförderungswerke. Eine Liste findest du hier.

Beachte: Wenn du kein BAföG bekommst, weil dein Einkommen, dein Vermögen oder das deiner Eltern zu hoch ist, bekommst du auch kein Wohngeld.

Was ist bei Wohngeld zu beachten

Wohngeld Antrag immer für den gesamten Haushalt

Wenn du wohngeldberechtigt bist und in einem Haushalt lebst, in dem auch andere Personen wohnen, müsst ihr beachten, dass Wohngeld immer für den gesamten Haushalt beantragt wird. Antragsberechtigt ist grundsätzlich die Person, die den Mietvertrag unterschrieben hat. Wohnt ihr in einer WG und habt alle den Vertrag unterschrieben, kann jeder für sich einen Wohngeldantrag stellen, da WG´s nicht als gesamter Haushalt zählen. Wohngeld wird für eine Mietwohnung als sog. Mietzuschuss gewährt, wenn dir die Wohnung gehört als sog. Lastenzuschuss.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Wohngeld dein Haushalt bekommt, hängt von der Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen ab. HaushaltsmitgliederInnen sind alle Personen, die mit dir in einer “Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft” leben, also z. B. PartnerIn, Kinder oder enge Verwandte. WG-MitbewohnerInnen oder UntermieterInnen die keine familiäre Beziehung zu dir haben, zählen hingegen nicht.

Für die Berechnung des Wohngeldes wird die Brutto-Kaltmiete berücksichtigt, also die Kaltmiete plus Nebenkosten wie Müllabfuhr und Wasser. Bestimmte Kosten werden abgezogen, etwa für beruflich genutzte Räume oder Anteile, die von UntermieterInnen gezahlt werden. 

Das Einkommen und die Wohngeldhöhe

Neben der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Miete spielt auch das Einkommen eine Rolle. Wohngeld gibt es nur, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Höchstgrenze liegt. Diese Grenze hängt von der Mietenstufe und der Haushaltsgröße ab. Ein größeres Problem kann jedoch das Mindesteinkommen sein. Wenn du zu wenig verdienst, bekommst du kein Wohngeld, da es nur als Zuschuss zur Miete gedacht ist, nicht zur Finanzierung deines Lebensunterhalts.

Beachte: Wenn du etwa das Mindesteinkommen für Wohngeld nicht erreichst, könnte dir Bürgergeld zustehen. 

Wohngeldrechner nutzen

Um herauszufinden, wie viel Wohngeld du erwarten kannst nutze unseren Wohngeldrechner. Dieser liefert die bereits eine gute Einschätzung wieviel Wohngeld du erwarten kannst.

Antragstellung und Bearbeitungszeiten

Den Wohngeldantrag stellst du bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung. Die Bearbeitungszeiten können je nach Region unterschiedlich lang sein, oft dauert es bis zu 7 Monaten. Deshalb solltest du den Antrag so früh wie möglich stellen, um rechtzeitig Wohngeld zu erhalten.

Du musst noch Wohngeld beantragen?

Mit uns kannst du deinen Antrag ganz bequem abschicken.

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Fazit

Auch wenn es für Studierende oft schwierig ist, Wohngeld zu bekommen, gibt es unter bestimmten Bedingungen dennoch Chancen, gerade für Studierende ohne BAföG. Prüfe genau, ob du oder dein Haushalt in einer der Ausnahmefälle fallen und beantrage rechtzeitig dein Wohngeld.

Welche Sozialleistung dir genau zusteht, kannst du mit unserer LeistungsLotse Anwendung prüfen. Schau hier nach wozu du berechtigt bist. Jetzt prüfen!

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