Alle wichtigen Informationen zum Bürgergeld, der Höhe und der Berechtigung
Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung, die Menschen unterstützt, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können. Es dient der Sicherung des Existenzminimums und wird vom Jobcenter ausgezahlt. Bürgergeld kann ergänzend zum eigenen Einkommen oder als volle Unterstützung bezogen werden. Neben dem Regelsatz übernimmt das Jobcenter auch die Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern sie als angemessen gelten.
Wer bekommt Bürgergeld?
Bürgergeld steht grundsätzlich allen zu, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren, die in Deutschland leben und keine ausreichenden Mittel zur Existenzsicherung haben,
Nicht erwerbsfähige Angehörige in einer Bedarfsgemeinschaft (z. B. Kinder oder Partner:innen, die nicht arbeiten können)
Erwerbstätige Personen, die trotz Arbeit nicht genug verdienen, um ihren Lebensunterhalt vollständig zu decken
Was bekomme ich?
Das Bürgergeld setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
Regelsatz: Der monatliche Grundbetrag für den Lebensunterhalt (z. B. für Lebensmittel, Kleidung und Freizeit). Die Höhe variiert je nach Haushaltsgröße und Alter.
Kosten der Unterkunft und Heizung: Die Miete und Heizkosten werden in „angemessener“ Höhe übernommen.
Mehrbedarfszuschläge: Zusätzliche finanzielle Unterstützung gibt es für bestimmte Gruppen, z. B. Alleinerziehende, Schwangere oder Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Bildungs- und Teilhabepaket: Für Kinder und Jugendliche gibt es Zuschüsse für Schulmaterialien, Nachhilfe und Freizeitangebote.
Wie verhält es sich zu anderen Leistungen?
Bürgergeld ist eine nachrangige Leistung. Wer Bürgergeld bezieht, hat daher keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Mietkosten bereits über das Jobcenter geregelt werden. Studierende erhalten in der Regel BAföG aber kein Bürgergeld, es sei denn, sie sind in einer besonderen Notlage (z. B. Härtefallregelung).
Ein Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird angerechnet, allerdings gibt es Freibeträge – ein gewisser Teil des Einkommens bleibt anrechnungsfrei.
Tipps
Hinzuverdienst für junge Erwachsene: Wenn du unter 25 Jahre alt bist, darfst du bis zur Minijob-Grenze, aktuell 556 €, anrechnungsfrei hinzuverdienen.
Weiterbildungsmöglichkeiten: Das Bürgergeld beinhaltet Förderungen für Weiterbildung und Qualifikation, um den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten: Wichtig ist, dass du deinen Pflichten gegenüber dem Jobcenter nachkommst um keine Leistungsminderung zu riskieren.
Regelbedarf (Stufe 1)
Nehmen es mindestens nicht in Anspruch
Erwerbstätige EmpfängerInnen (Aufstocker)
Nicht erwerbsfähige EmpfängerInnen
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