Wohngeld Einkommensgrenze 2025: Wie viel darf ich verdienen, um Anspruch zu haben?

Mutter und Kind sitzen auf dem Sofa und werfen einen Geldschein in ein Sparschwein

Wer finanzielle Unterstützung bei den Wohnkosten sucht, stößt früher oder später auf das Wohngeld. Doch nicht jeder hat Anspruch auf diese staatliche Leistung – entscheidend ist, ob das Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Einkommensgrenzen 2025 gelten, wie das Einkommen beim Wohngeld berechnet wird und welche Freibeträge du abziehen kannst.

Artikel kurz und knapp

  • Wohngeld gibt es nur mit Einkommen – Die Einkommensgrenze hängt von Haushaltsgröße und Mietstufe ab.

  • Einkommen ist nicht nur Lohn - Dazu zählen auch Renten, Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld, Elterngeld etc.

  • 2025 gelten neue Einkommensgrenzen, die regional unterschiedlich hoch sind.

  • Zur Berechnung zählt das voraussichtliche Jahreseinkommen, aufgeteilt auf 12 Monate.

  • Freibeträge und Pauschalen können dein Einkommen rechnerisch senken – das erhöht deine Chancen, wenn dein Einkommen sonst zu hoch wäre.

  • Nicht alle Einnahmen zählen als Einkommen, z. B. Pflegegeld oder bestimmte Sozialleistungen.

  • Ein Antrag lohnt sich auch bei niedrigem Gehalt – am besten mit dem LeistungsLotse Wohngeldrechner prüfen.

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Wer zählt zu den Haushaltsmitgliedern?

Hierzu zählen neben dir auch:

  • Ehepartnerinnen, Lebenspartnerinnen oder Eltern (auch Stief-, Pflege- oder Schwiegereltern)

  • Kinder (auch Pflege und Adoptivkinder). Wenn du ein Kind zu mindestens 1/3 betreust, zählt es bei dir als Haushaltsmitglied.

  • Partner mit denen du bereits mindestens 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebst oder ihr über euer Einkommen/ Vermögen gemeinsam verfügt

  • Personen, mit denen du Angehörige betreust/ pflegst

  • Bei verstorbenen Haushaltsmitgliedern wird die verstorbene Person für 12 Monate nach dem Todesmonat nicht herausgerechnet, außer die Wohnung wurde danach aufgegeben, die Zahl der Haushaltsmitglieder hat sich danach wieder auf den ursprünglichen Stand erhöht oder die Person wäre wegen des Bezugs anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen gewesen.

Wer zählt NICHT dazu:

Personen, die folgende Leistungen beziehen, werden bei den Haushaltsmitgliedern herausgerechnet:

  • Bürgergeld oder Leistungen für Auszubildende nach SGB II

  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)

Was zählt als Einkommen?

Das Einkommen ist als Bruttobetrag (also mit Steuern und Sozialversicherung) anzugeben. Dazu gehört:

  • Gehälter/ Löhne oder Einkommen aus selbstständiger Arbeit

  • Renten (Alters-, Witwen-, Waisen- oder Erwerbsminderungsrente)

  • Versorgungsbezüge (Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld)

  • Steuerfreie Abfindungen oder Erstattungen

  • Ausländische Einkünfte

  • Unterhaltshilfen und Beihilfen zum Lebensunterhalt

  • Nicht dazu gehört etwa Kindergeld, Elterngeld (bis 300 €), Pflegegeld sowie Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung eines Teils der Wohnung.

Was zählt zur Miete?

Dazu zählen in der Regel:

  • Bruttomiete

  • Wasserverbrauch

  • Kosten für die Müllbeseitigung

  • Nicht aber Heizkosten, Warmwasser, Energie, Stellplatz oder weitere Servicepauschalen (z.B. für Pflege- und Betreuungsleistungen).

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/ Monat

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Warum ist das Einkommen beim Wohngeld so wichtig?

Wohngeld ist keine allgemeine Grundsicherungsleistung wie Bürgergeld, sondern eine bedarfsabhängige Sozialleistung, wenn grundsätzlich Einkommen vorhanden ist, aber die Wohnkosten recht teuer sind. Nur wer mit seinem Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, kann Wohngeld beantragen. Diese Grenze richtet sich nach:

  • der Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen

  • der sogenannten Mietstufe deiner Stadt oder Gemeinde

Je mehr Personen im Haushalt leben oder je teurer die Region, desto höher darf dein Einkommen sein, ohne den Anspruch zu verlieren.

Berechnung des Wohngeldes: Faktoren und Einflussgrößen

Die Berechnung des Wohngeldes basiert auf mehreren entscheidenden Faktoren, die die Höhe des Zuschusses maßgeblich beeinflussen. Zu den Hauptkomponenten zählen die Haushaltsgröße, die anrechenbare Miete oder Belastung sowie das Gesamteinkommen der HaushaltsmitgliederInnen.

Die Haushaltsgröße bestimmt, wie viele Personen bei der Berechnung berücksichtigt werden, was wiederum Einfluss auf die zulässigen Höchstbeträge für Miete oder Belastung hat. Diese Höchstbeträge variieren je nach regionaler Mietstufe, die das allgemeine Mietpreisniveau in einer bestimmten Region widerspiegelt.

Die anrechenbare Miete umfasst die Bruttokaltmiete, exklusive Heiz- und Warmwasserkosten, und kann durch Zuschläge wie die Klimakomponente oder die Heizkostenkomponente ergänzt werden, um energetische Sanierungen oder gestiegene Energiekosten auszugleichen.

Das Gesamteinkommen wird aus den steuerpflichtigen und bestimmten steuerfreien Einkünften aller HaushaltsmitgliederInnen ermittelt, wobei diverse Abzüge und Freibeträge, wie Werbungskosten oder Beiträge zur Sozialversicherung, berücksichtigt werden. Diese komplexe Berechnungsmethodik gewährleistet, dass das Wohngeld gezielt diejenigen Haushalte unterstützt, die trotz niedrigen Einkommens angemessenen Wohnraum finanzieren müssen.

Gibt es ein Mindesteinkommen für Wohngeld?

Ja – denn Wohngeld soll lediglich ein Zuschuss zur Miete sein, nicht aber den kompletten Lebensunterhalt decken.

Faustformel für das Mindesteinkommen:

  1. Was ist dein Regelbedarf?

    Refelbedarfstufe

    Satz

    1. Für volljährige Alleinstehende und Kinder über 18

    563 Euro

    1. Für Paare (pro Partner)

    506 Euro

    1. Erwachsene in stationärer Einrichtung

    451 Euro

    1. Kinder zwischen 15 und 17 Jahren

    471 Euro

    1. Kinder zwischen 7 und 14 Jahren

    390 Euro

    1. Kinder unter 7 Jahren

    357 Euro

    Eine Familie mit einem 13 jährigen Kind hätte beispielsweise einen Regelbedarf von 1402 Euro (506 Euro * 2 + 390 Euro).

  2. Reicht dein Einkommen + dein Wohngeldanspruch um 80% deines Regelbedarfs und 100% deiner Wohnkosten (Miete) zu zahlen?

  3. Wenn ja, hast du gute Chancen auf Wohngeld.

    Falls dein Einkommen dafür zu gering ist, kannst du aber in der Regel Bürgergeld beantragen. Sofern dein Einkommen zu gering ist und du voll erwerbsgemindert bist oder die Regelaltergrenze überschritten hast, kannst du Grundsicherung beantragen.

Tipp: Um deinen Wohngeldanspruch zu berechnen nutze am besten unseren Wohngeldrechner.

Welche Freibeträge und Abzüge gibt es beim Einkommen?

Beim Wohngeld zählt nicht das Bruttoeinkommen, sondern das anrechenbare Einkommen – und genau hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Denn das Wohngeldgesetz bietet verschiedene Möglichkeiten, das Einkommen rechnerisch zu senken und so die eigenen Chancen auf einen Wohngeldanspruch zu verbessern. Diese Abzüge und Freibeträge tragen dazu bei, die individuelle Lebenssituation besser zu berücksichtigen.

Pauschale Abzüge vom Einkommen

Bestimmte Ausgaben werden pauschal vom Einkommen abgezogen, ohne dass sie im Detail nachgewiesen werden müssen:

  • 10 % bei Einkommenssteuerpflicht

  • 10 % bei Pflichtbeiträgen zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung

  • 10 % bei Rentenversicherungspflicht

Pauschale Werbungskosten

Wenn aus Erwerbstätigkeit Einkommen erzielt wird, aber keine detaillierten Nachweise über Werbungskosten eingereicht werden können, gibt es eine pauschale Lösung:

  • 1.230 € jährlich bei Einkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit

Gesonderte Freibeträge

Neben den allgemeinen Pauschalen gibt es auch besondere Freibeträge, die gezielt bestimmte Lebensumstände berücksichtigen:

  • 1.800 € jährlich bei Schwerbehinderung (GdB 100)

  • 1.320 € für Alleinerziehende mit Kind(ern) unter 18 Jahren

  • bis zu 1.200 € für erwerbstätige Kinder unter 25 im Haushalt

  • 750 € für NS-Verfolgte gemäß Bundesentschädigungsgesetz

Zudem gibt es gesetzlich festgelegte Freibeträge für Unterhaltsverpflichtungen, etwa gegenüber Kindern oder Eltern – auch diese können das Einkommen mindern.

Wie hoch darf mein Einkommen beim Wohngeld 2025 sein?

Die Einkommensgrenzen variieren je nach Mietstufe deines Wohnorts. Es gibt sieben Mietstufen (I bis VII), wobei Stufe I für Regionen mit günstigen Mieten steht und Stufe VII für sehr teure Städte.

Beispiel:
Für einen 2-Personen-Haushalt liegen die monatlichen Einkommensgrenzen 2025 je nach Mietstufe zwischen etwa 1.300 € und 1.900 €.


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Was zählt nicht zum Einkommen beim Wohngeld?

Nicht jede Zahlung gilt als Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes. Unberücksichtigt bleiben beispielsweise:

  • Pflegegeld

  • BuT Leistungen

  • bestimmte einmalige Zahlungen

  • Kindergeld (es wird zwar angegeben, aber unterliegt einer Sonderregelung)

Kinderzuschlag etwa wird generell als Einkommen berücksichtigt.

Dauer und Bedingungen des Wohngeldbezugs

Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt, beginnend mit dem Monat der Antragstellung. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neuer Antrag gestellt werden, um weiterhin Unterstützung zu erhalten. Der Wohngeldanspruch kann jedoch unter bestimmten Bedingungen enden oder angepasst werden. Beispielsweise entfällt der Anspruch, wenn sich die Einkommensverhältnisse des Haushalts erheblich verbessern oder die Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen sich ändert. Ebenso kann der Wohngeldanspruch bei einem Umzug erlöschen, weshalb ein neuer Antrag für die neue Wohnung erforderlich ist. In Ausnahmefällen kann der Bewilligungszeitraum verlängert werden, wenn keine wesentlichen Änderungen in den Einkommensverhältnissen zu erwarten sind. Es ist wichtig, alle Änderungen, die den Wohngeldanspruch beeinflussen könnten, unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen, um eine korrekte Anpassung der Leistungen sicherzustellen.

Antragstellung und benötigte Unterlagen für Wohngeld

Die Antragstellung für Wohngeld ist ein entscheidender Schritt, um finanzielle Unterstützung bei den Wohnkosten zu erhalten. Um den Antrag erfolgreich einzureichen, müssen bestimmte Unterlagen vollständig und korrekt vorgelegt werden. Zu den erforderlichen Dokumenten gehören in der Regel ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Wohngeldantrag, Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, der aktuelle Mietvertrag sowie Belege über die Mietzahlungen der letzten drei Monate. Bei einem Antrag auf Lastenzuschuss sind zusätzlich der Kaufvertrag, ein Grundbuchauszug und Finanzierungsunterlagen notwendig. In einigen Fällen können weitere Nachweise erforderlich sein, abhängig von den individuellen Umständen des Antragstellers. Es ist wichtig, alle Unterlagen sorgfältig zusammenzustellen und fristgerecht bei der zuständigen Wohngeldbehörde einzureichen, um Verzögerungen im Antragsprozess zu vermeiden.

Auswirkungen von Änderungen der Lebensverhältnisse auf den Wohngeldanspruch

Veränderungen in den Lebensverhältnissen können erheblichen Einfluss auf den Wohngeldanspruch haben. Insbesondere Änderungen in der Haushaltsgröße oder im Einkommen spielen eine zentrale Rolle. Beispielsweise kann die Geburt eines Kindes oder der Einzug eines weiteren Familienmitglieds den Anspruch auf Wohngeld erhöhen, da mehr Personen im Haushalt berücksichtigt werden. Umgekehrt kann der Auszug eines Haushaltsmitglieds oder ein Todesfall zu einer Neuberechnung führen, die den Anspruch mindert. Einkommensveränderungen sind ebenfalls entscheidend: Eine Gehaltserhöhung oder der Verlust eines Einkommens kann den Wohngeldanspruch beeinflussen. In vielen Fällen ist eine Anpassung des Wohngeldes während des laufenden Bewilligungszeitraums möglich, wenn das Einkommen um mehr als 15 Prozent steigt oder sinkt. Daher ist es wichtig, alle relevanten Änderungen unverzüglich der Wohngeldbehörde mitzuteilen, um eine korrekte Anpassung der Leistungen sicherzustellen. Dies verhindert nicht nur unvorhergesehene Rückforderungen, sondern gewährleistet auch, dass der Zuschuss den aktuellen Lebensumständen angemessen bleibt.

Wohngeld für besondere Gruppen: Rentner, Schüler, Studierende und Auszubildende

Wohngeld kann für bestimmte Personengruppen wie RentnerInnen, SchülerInnen, Studierende und Auszubildende unter spezifischen Bedingungen gewährt werden. RentnerInnen profitieren häufig von zusätzlichen Freibeträgen, wie dem Grundrentenfreibetrag, der das anrechenbare Einkommen senkt und so die Chancen auf Wohngeld erhöht. Für SchülerInnen, Studierende und Auszubildende ist entscheidend, dass sie keinen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben, um Wohngeld beziehen zu können. In Fällen, in denen diese Leistungen dem Grunde nach nicht zustehen oder nicht beantragt wurden, kann ein Wohngeldanspruch bestehen. Beispielsweise, wenn die Förderungshöchstdauer überschritten ist oder die erforderlichen Leistungsnachweise nicht erbracht wurden. Wichtig ist, dass der Hauptwohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehung gilt. Diese Regelungen stellen sicher, dass Wohngeld gezielt an diejenigen vergeben wird, die es wirklich benötigen, und vermeiden Überschneidungen mit anderen staatlichen Förderungen.

Zusammenhang von Wohngeld und anderen Sozialleistungen

Der Zusammenhang zwischen Wohngeld und anderen Sozialleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag oder Leistungen aus dem Bildungspaket ist für viele Haushalte von großer Bedeutung. Grundsätzlich wird das Kindergeld nicht auf das Wohngeld angerechnet, sodass Familien, die Kindergeld beziehen, ihren Wohngeldanspruch nicht verlieren. Ebenso verhält es sich mit dem Kinderzuschlag, der eine zusätzliche Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen darstellt. Diese Leistungen werden nicht als Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes betrachtet und beeinflussen somit nicht die Berechnung des Wohngeldes. Darüber hinaus besteht für Kinder, die beim Wohngeld berücksichtigt werden und für die Kindergeld bezogen wird, ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz. Diese Leistungen, die in Form von Sach- oder Dienstleistungen erbracht werden, zielen darauf ab, Kindern aus einkommensschwachen Haushalten eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildungs- und Freizeitangeboten zu ermöglichen. Durch diese Regelungen wird sichergestellt, dass WohngeldempfängerInnen zusätzlich von anderen Sozialleistungen profitieren können, ohne dass ihr Wohngeldanspruch gefährdet wird.

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Fazit

Die Einkommensgrenzen für das Wohngeld sind 2025 klar geregelt, aber alles andere als pauschal. Sie hängen von vielen Faktoren ab – wie der Haushaltsgröße, der regionalen Mietstufe und der Art deiner Einkünfte. Wer sich mit Freibeträgen und Pauschalen auseinandersetzt, kann sein anrechenbares Einkommen deutlich senken und so seine Chancen auf Wohngeld verbessern. Wichtig ist auch: Ein Mindestmaß an eigenem Einkommen muss vorhanden sein, sonst greift das Wohngeld nicht.

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