Wohngeld Auszahlungstermine und Änderungen 2025

Vater, Mutter und Kind haben jeweils eine Münze in ihrer Hand, die sie in Richtung eines pinken Sparschweins führen

Wohngeld bietet einkommensschwächeren Haushalten finanzielle Unterstützung bei den Wohnkosten. Wer einen bewilligten Antrag hat, erhält die Zahlungen in der Regel monatlich im Voraus. Doch wann genau erfolgt die Auszahlung? Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Wohngeldes? Und was ändert sich 2025? Hier findest du alle wichtigen Informationen.

1. Wann wird das Wohngeld ausgezahlt?

Sobald dein Wohngeldantrag genehmigt wurde, erfolgt die Auszahlung monatlich im Voraus. Das bedeutet, dass das Geld rechtzeitig zum Beginn eines Monats auf deinem Konto sein sollte. Damit dies gewährleistet ist, überweisen die Wohngeldstellen die Beträge in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats.

Beispiel für die Auszahlung im Februar 2025:

  • Überweisungstag: 31. Januar 2025 (Freitag)

  • Gutschrift auf dem Konto: 3. Februar 2025 (Montag)

Solltest du feststellen, dass das Wohngeld nicht pünktlich eingeht, kann es an Verzögerungen durch Banken oder Bearbeitungszeiten bei der Wohngeldstelle liegen.

2. Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab, darunter:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder

  • Höhe der Miete bzw. Belastung

  • Gesamteinkommen des Haushalts

Mit dem LeistungsLotse Wohngeldrechner kannst du in wenigen Minuten herausfinden, ob und in welcher Höhe du Wohngeld erhalten kannst. Du musst noch Wohngeld beantragen? Mit unserem Wohngeld-Rechner von LeistungsLotse kannst du schnell und einfach prüfen, ob und wie viel Wohngeld dir zusteht. Jetzt prüfen!

3. Rückwirkende Zahlung des Wohngeldes

Ein Wohngeldantrag wirkt ab dem Monatsersten des Antragsmonats. Das bedeutet, dass selbst wenn der Antrag am Monatsletzten gestellt wird, das Wohngeld für den gesamten Monat gewährt wird. Eine rückwirkende Zahlung für mehrere Monate ist allerdings nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn zuvor ein Antrag auf Bürgergeld gestellt wurde und dieser abgelehnt wurde.

4. Änderungen der Wohngeldzahlung

Innerhalb des Bewilligungszeitraums kann es zu Anpassungen der Wohngeldhöhe kommen. Diese sind entweder durch einen neuen Antrag oder durch eine gesetzliche Änderung möglich.

Eine Erhöhung des Wohngeldes erfolgt, wenn:

  • Ein weiteres Familienmitglied in den Haushalt zieht

  • Die Mietkosten um mehr als 15 % steigen

  • Das Einkommen des ganzen Haushalts um mehr als 15 % sinkt

Eine Verringerung des Wohngeldes tritt ein, wenn:

  • Ein Haushaltsmitglied auszieht

  • Die Mietkosten sinken

  • Das Gesamteinkommen des Haushalts steigt

Beachte: Wenn sich die Miete um min. 15% verringert, die Summe der Einkommen um insgesamt min. 15% erhöht oder sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verändert, musst du das der Behörde mitteilen. Nicht gemeldete Änderungen können dazu führen, dass zu viel gezahltes Wohngeld rückerstattet werden muss. In manchen Fällen drohen auch Bußgelder.

5. Kann Wohngeld gepfändet werden?

Grundsätzlich gilt Wohngeld als eine zweckgebundene Sozialleistung und ist damit nicht pfändbar. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Mietrückstände oder Belastungen für eine Wohnimmobilie die Ursache für eine Pfändung sind. Dabei müssen die gesetzlichen Pfändungsfreibeträge beachtet werden. Ein Pfändungsschutzkonto kann helfen, unrechtmäßige Pfändungen zu verhindern.

6. Wichtige Änderungen in 2025

Im Jahr 2025 treten einige bedeutende Änderungen in Kraft, die WohngeldempfängerInnen betreffen. Dazu gehört eine verstärkte Inklusion von Menschen mit Behinderung, wodurch sie leichter Zugang zu Wohngeldleistungen erhalten. Zudem gibt es neue Regelungen zur Kostensenkung bei Wohnkosten, die einkommensschwache Haushalte entlasten sollen. Auch die Anpassungen beim Bürgergeld und die Erhöhung des Mindestlohns könnten indirekte Auswirkungen auf die Wohngeldberechtigung und -höhe haben.

7. Fazit

Die Wohngeld-Auszahlungstermine sind oft entscheidend, um pünktlich die Miete zahlen zu können. Die Überweisung erfolgt in der Regel am letzten Werktag des Vormonats, sodass das Geld zu Monatsbeginn verfügbar ist. Die Höhe des Wohngeldes ist von vielen Faktoren abhängig und kann sich bei Veränderungen der Wohn- oder Einkommenssituation anpassen. Wichtig ist, Änderungen rechtzeitig zu melden, um rückwirkende Rückforderungen oder Sanktionen zu vermeiden.

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