Wer kann Mietzuschuss beantragen?
Nicht nur klassische MieterInnen können Wohngeld in Form eines Mietzuschusses erhalten. Der Kreis der berechtigten Personen ist weit gefasst und umfasst unter anderem:
MieterInnen von Wohnungen oder Zimmern
UntermieterInnen
Inhaber einer Genossenschaftswohnung
Heimbewohner mit unbefristetem Aufenthaltswunsch
Mietähnlich Nutzungsberechtigte (z. B. Dauerwohnrecht)
(Mit-)EigentümerInnen, die in einem Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Wohnungen leben
Entscheidend ist, dass die Immobilie ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Für gewerbliche Nutzung kommt kein Wohngeld in Betracht.
Tipp: Ein guten Indikator dafür ob ein Nutzungsrecht mietähnlich oder eigentumsähnlich ist, ist das Grundbuch. Wenn du nicht im Grundbuch eingetragen bist, aber eine Vereinbarung zur Nutzung der Wohnung mit der EigentümerIn/ VermieterIn hast, ist es in der Regel mietähnlich.
Welche Einkommensgrenzen gelten für den Mietzuschuss?
Um Wohngeld zu erhalten, darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze variiert je nach Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen und der Mietstufe des Wohnorts. Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt, wobei höhere Mietstufen höhere Einkommensgrenzen haben.
Beispielhafte Einkommensgrenzen für einen 1-Personen-Haushalt (Stand 2025):
Für eine 4-köpfige Familie liegt die Einkommensgrenze je nach Mietstufe zwischen 3.324 und 3.671 Euro netto monatlich.
Welche Wohnkosten werden berücksichtigt?
Neben den Einkommensgrenzen spielen auch die Mietkosten eine Rolle. Diese müssen als „angemessen“ gelten, um einen Anspruch auf Mietzuschuss zu haben. Hierfür gibt es je nach Mietstufe Höchstbeträge.
Beispielhafte Höchstbeträge für die Kaltmiete:
Wird der Mietzuschuss für mehrere Wohnungen gezahlt?
Grundsätzlich wird Wohngeld nur für eine Wohnung gewährt – nämlich für den Hauptwohnsitz. Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung benötigt, kann für diese keinen Mietzuschuss beantragen.
Wie wird der Mietzuschuss berechnet?
Die Höhe des Mietzuschusses hängt von drei Faktoren ab:
dem Gesamteinkommen des Haushalts
der Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen
der Höhe der anrechenbaren Miete
Zur genauen Berechnung kann der Wohngeldrechner genutzt werden, den viele Wohngeldstellen auf ihren Webseiten anbieten.
Wie stellt man einen Antrag auf Mietzuschuss?
Der Antrag auf Mietzuschuss muss beim zuständigen Wohngeldamt eingereicht werden. Dabei sind Nachweise über Einkommen, Mietkosten und HaushaltsmitgliederInnen erforderlich. Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
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Online-Abwicklung des Mietzuschuss
Die Beantragung des Mietzuschusses kann mittlerweile in vielen Bundesländern bequem online erfolgen. Die Wohngeldbehörden bieten digitale Antragsportale, über die Antragsformulare ausgefüllt und relevante Unterlagen elektronisch eingereicht werden können. Die Vorteile der Online-Abwicklung sind:
Zeitsparend: Kein persönlicher Behördengang erforderlich
Effizient: Automatische Prüfung der Daten reduziert Fehler
Transparenz: Bearbeitungsstatus kann online verfolgt werden
Sichere Übermittlung: Digitale Einreichung schützt vor Dokumentenverlust
Einige Bundesländer bieten bereits die Möglichkeit, die notwendigen Nachweise per Upload-Portal hochzuladen. Dazu zählen Mietverträge, Einkommensnachweise und Nachweise über Nebenkosten. Die digitale Bearbeitung erleichtert den gesamten Antragsprozess und sorgt für eine schnellere Auszahlung des Wohngelds.
Erforderliche Unterlagen für den Mietzuschuss
Damit der Mietzuschuss Wohngeldantrag schnell und reibungslos bearbeitet werden kann, müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Dazu gehören:
Antragsformular – Diese muss aber nicht der offizielle Vordruck sein
Personalausweis oder Reisepass – Zur Identitätsprüfung
Mietvertrag – Nachweis über das bestehende Mietverhältnis
Mietbescheinigung – Eine Bestätigung der VermieterIn über die aktuelle Miethöhe
Nachweis über die gezahlte Miete – Kontoauszüge oder Quittungen
Einkommensnachweise – Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate oder Verdienstbescheinigung, Rentenbescheide, BAföG- oder ALG-II-Bescheide
Nachweise über Transferleistungen – Wohngeld wird nur ergänzend gezahlt, daher müssen bereits erhaltene Leistungen wie Kindergeld, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld nachgewiesen werden
Steuerbescheide oder Einkommenssteuererklärung – Falls vorhanden, insbesondere bei Selbstständigen
Nachweis über Heiz- und Nebenkosten – Falls diese im Wohngeld berücksichtigt werden sollen
Bescheinigung über Schwerbehinderung – Falls zutreffend, da dies den Wohngeldanspruch beeinflussen kann
Je nach Wohnort und individueller Situation kann die Wohngeldstelle weitere Unterlagen anfordern. Wer den Antrag online stellt, sollte prüfen, ob die Dokumente digital hochgeladen werden können.
Gibt es Kosten beim Wohngeldantrag?
Die Beantragung von Wohngeld ist grundsätzlich kostenfrei. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an, weder für den Antrag selbst noch für die Prüfung durch die Wohngeldbehörde. Allerdings können indirekte Kosten entstehen, zum Beispiel für die Beschaffung notwendiger Unterlagen. In einigen Fällen verlangen VermieterInnen eine Gebühr für die Ausstellung einer Mietbescheinigung. Ebenso können Kosten für Kopien, beglaubigte Dokumente oder den Versand anfallen, falls der Antrag postalisch eingereicht wird. Wer den Antrag online stellt, kann diese zusätzlichen Ausgaben oft vermeiden, da viele Behörden eine digitale Einreichung ermöglichen.
Zuständige Behörden und Kontaktmöglichkeiten
Für die Bearbeitung des Wohngeldantrags ist in der Regel das Bürgeramt oder das Wohnungsamt in deinem Wohnbezirk zuständig. Die genaue Zuständigkeit kann je nach Bundesland oder Kommune variieren. Wer unsicher ist, an welche Behörde er sich wenden muss, kann dies auf der Webseite der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachprüfen.
Um direkte Fragen zu klären oder Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten, kann das Bürgertelefon 115 genutzt werden. Dieser Service vermittelt Anrufer an die zuständigen Behörden. Alternativ bieten viele Städte eigene Wohngeld-Hotlines oder Kontaktformulare auf ihren Webseiten an. Wer den Antrag online einreichen möchte, findet auf den offiziellen Behördenportalen oft eine digitale Antragsmöglichkeit und weiterführende Informationen.
Fazit
Der Mietzuschuss ist eine wichtige Unterstützung für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Wer die Einkommensgrenzen nicht überschreitet und in einer angemessenen Wohnung lebt, kann von dieser finanziellen Entlastung profitieren. Die Antragstellung erfolgt über das Wohngeldamt, wobei eine frühzeitige Einreichung empfohlen wird, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.
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