Wohngeld Mietzuschuss: Wer hat Anspruch und wie hoch ist die Leistung?

Positiv gestimmte Frau sitzt auf einem Sessel mit einem Laptop auf ihrem Schoß und ist umgeben von Kartons

Der Mietzuschuss ist die gängigste Form des Wohngelds, welche für MieterInnen von Wohnungen oder Häusern vorgesehen ist. Er soll Haushalte mit geringem Einkommen dabei unterstützen, ihre Mietkosten zu decken. In bestimmten Fällen können auch andere Wohnformen gefördert werden. Doch wer hat Anspruch auf den Mietzuschuss und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wohngeld berechnen

Hierzu zählen neben dir auch:


• Ehepartnerinnen, Lebenspartnerinnen oder Eltern (auch Stief-, Pflege- oder Schwiegereltern)
• Kinder (auch Pflege und Adoptivkinder). Wenn du ein Kind zu mindestens 1/3 betreust, zählt es bei dir als Haushaltsmitglied.
• Partner mit denen du bereits mindestens 1 Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebst oder ihr über euer Einkommen/ Vermögen gemeinsam verfügt
• Personen, mit denen du Angehörige betreust/ pflegst


Bei verstorbenen Haushaltsmitglieder, wird die verstorbene Person für 12 Monate nach dem Todesmonat nicht herausgerechnet, außer die Wohnung wurde danach aufgegeben, die Zahl der Haushaltsmitglieder hat sich danach wieder auf den ursprünglichen Stand erhöht oder die Person wäre wegen des Bezugs anderer Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen gewesen.


Dazu gehören:


• Bürgergeld oder Leistungen für Auszubildende nach SGB II
• Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
• Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
• Übergangs- oder Verletztengeld
• Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
• Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)


Wer kann Mietzuschuss beantragen?

Nicht nur klassische MieterInnen können Wohngeld in Form eines Mietzuschusses erhalten. Der Kreis der berechtigten Personen ist weit gefasst und umfasst unter anderem:

  • MieterInnen von Wohnungen oder Zimmern

  • UntermieterInnen

  • Inhaber einer Genossenschaftswohnung

  • Heimbewohner mit unbefristetem Aufenthaltswunsch

  • Mietähnlich Nutzungsberechtigte (z. B. Dauerwohnrecht)

  • (Mit-)EigentümerInnen, die in einem Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei Wohnungen leben

Entscheidend ist, dass die Immobilie ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Für gewerbliche Nutzung kommt kein Wohngeld in Betracht.

Tipp: Ein guten Indikator dafür ob ein Nutzungsrecht mietähnlich oder eigentumsähnlich ist, ist das Grundbuch. Wenn du nicht im Grundbuch eingetragen bist, aber eine Vereinbarung zur Nutzung der Wohnung mit der EigentümerIn/ VermieterIn hast, ist es in der Regel mietähnlich.

Welche Einkommensgrenzen gelten für den Mietzuschuss?

Um Wohngeld zu erhalten, darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze variiert je nach Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen und der Mietstufe des Wohnorts. Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt, wobei höhere Mietstufen höhere Einkommensgrenzen haben.

Beispielhafte Einkommensgrenzen für einen 1-Personen-Haushalt (Stand 2025):

  • Mietstufe 1: 1.443 Euro netto pro Monat

  • Mietstufe 7: 1.619 Euro netto pro Monat

Für eine 4-köpfige Familie liegt die Einkommensgrenze je nach Mietstufe zwischen 3.324 und 3.671 Euro netto monatlich.

Welche Wohnkosten werden berücksichtigt?

Neben den Einkommensgrenzen spielen auch die Mietkosten eine Rolle. Diese müssen als „angemessen“ gelten, um einen Anspruch auf Mietzuschuss zu haben. Hierfür gibt es je nach Mietstufe Höchstbeträge.

Beispielhafte Höchstbeträge für die Kaltmiete:

  • 1-Personen-Haushalt in Mietstufe 1: 491 Euro

  • 3-Personen-Haushalt in Mietstufe 1: 721 Euro

Wird der Mietzuschuss für mehrere Wohnungen gezahlt?

Grundsätzlich wird Wohngeld nur für eine Wohnung gewährt – nämlich für den Hauptwohnsitz. Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung benötigt, kann für diese keinen Mietzuschuss beantragen.

Wie wird der Mietzuschuss berechnet?

Die Höhe des Mietzuschusses hängt von drei Faktoren ab:

  • dem Gesamteinkommen des Haushalts

  • der Anzahl der HaushaltsmitgliederInnen

  • der Höhe der anrechenbaren Miete

Zur genauen Berechnung kann der Wohngeldrechner genutzt werden, den viele Wohngeldstellen auf ihren Webseiten anbieten.

Wie stellt man einen Antrag auf Mietzuschuss?

Der Antrag auf Mietzuschuss muss beim zuständigen Wohngeldamt eingereicht werden. Dabei sind Nachweise über Einkommen, Mietkosten und HaushaltsmitgliederInnen erforderlich. Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Du musst noch Wohngeld beantragen? Mit unserem Wohngeld-Rechner von LeistungsLotse kannst du schnell und einfach prüfen, ob und wie viel Wohngeld dir zusteht. Jetzt prüfen!

Online-Abwicklung des Mietzuschuss

Die Beantragung des Mietzuschusses kann mittlerweile in vielen Bundesländern bequem online erfolgen. Die Wohngeldbehörden bieten digitale Antragsportale, über die Antragsformulare ausgefüllt und relevante Unterlagen elektronisch eingereicht werden können. Die Vorteile der Online-Abwicklung sind:

  • Zeitsparend: Kein persönlicher Behördengang erforderlich

  • Effizient: Automatische Prüfung der Daten reduziert Fehler

  • Transparenz: Bearbeitungsstatus kann online verfolgt werden

  • Sichere Übermittlung: Digitale Einreichung schützt vor Dokumentenverlust

Einige Bundesländer bieten bereits die Möglichkeit, die notwendigen Nachweise per Upload-Portal hochzuladen. Dazu zählen Mietverträge, Einkommensnachweise und Nachweise über Nebenkosten. Die digitale Bearbeitung erleichtert den gesamten Antragsprozess und sorgt für eine schnellere Auszahlung des Wohngelds.

Erforderliche Unterlagen für den Mietzuschuss

Damit der Mietzuschuss Wohngeldantrag schnell und reibungslos bearbeitet werden kann, müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Dazu gehören:

  • Antragsformular – Diese muss aber nicht der offizielle Vordruck sein

  • Personalausweis oder Reisepass – Zur Identitätsprüfung

  • Mietvertrag – Nachweis über das bestehende Mietverhältnis

  • Mietbescheinigung – Eine Bestätigung der VermieterIn über die aktuelle Miethöhe

  • Nachweis über die gezahlte Miete – Kontoauszüge oder Quittungen

  • Einkommensnachweise – Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate oder Verdienstbescheinigung, Rentenbescheide, BAföG- oder ALG-II-Bescheide

  • Nachweise über Transferleistungen – Wohngeld wird nur ergänzend gezahlt, daher müssen bereits erhaltene Leistungen wie Kindergeld, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld nachgewiesen werden

  • Steuerbescheide oder Einkommenssteuererklärung – Falls vorhanden, insbesondere bei Selbstständigen

  • Nachweis über Heiz- und Nebenkosten – Falls diese im Wohngeld berücksichtigt werden sollen

  • Bescheinigung über Schwerbehinderung – Falls zutreffend, da dies den Wohngeldanspruch beeinflussen kann

Je nach Wohnort und individueller Situation kann die Wohngeldstelle weitere Unterlagen anfordern. Wer den Antrag online stellt, sollte prüfen, ob die Dokumente digital hochgeladen werden können.

Gibt es Kosten beim Wohngeldantrag?

Die Beantragung von Wohngeld ist grundsätzlich kostenfrei. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an, weder für den Antrag selbst noch für die Prüfung durch die Wohngeldbehörde. Allerdings können indirekte Kosten entstehen, zum Beispiel für die Beschaffung notwendiger Unterlagen. In einigen Fällen verlangen VermieterInnen eine Gebühr für die Ausstellung einer Mietbescheinigung. Ebenso können Kosten für Kopien, beglaubigte Dokumente oder den Versand anfallen, falls der Antrag postalisch eingereicht wird. Wer den Antrag online stellt, kann diese zusätzlichen Ausgaben oft vermeiden, da viele Behörden eine digitale Einreichung ermöglichen.

Zuständige Behörden und Kontaktmöglichkeiten

Für die Bearbeitung des Wohngeldantrags ist in der Regel das Bürgeramt oder das Wohnungsamt in deinem Wohnbezirk zuständig. Die genaue Zuständigkeit kann je nach Bundesland oder Kommune variieren. Wer unsicher ist, an welche Behörde er sich wenden muss, kann dies auf der Webseite der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nachprüfen.

Um direkte Fragen zu klären oder Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten, kann das Bürgertelefon 115 genutzt werden. Dieser Service vermittelt Anrufer an die zuständigen Behörden. Alternativ bieten viele Städte eigene Wohngeld-Hotlines oder Kontaktformulare auf ihren Webseiten an. Wer den Antrag online einreichen möchte, findet auf den offiziellen Behördenportalen oft eine digitale Antragsmöglichkeit und weiterführende Informationen.

Fazit

Der Mietzuschuss ist eine wichtige Unterstützung für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Wer die Einkommensgrenzen nicht überschreitet und in einer angemessenen Wohnung lebt, kann von dieser finanziellen Entlastung profitieren. Die Antragstellung erfolgt über das Wohngeldamt, wobei eine frühzeitige Einreichung empfohlen wird, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Du musst noch Wohngeld beantragen? Mit unserem Wohngeld-Rechner von LeistungsLotse kannst du schnell und einfach prüfen, ob und wie viel Wohngeld dir zusteht. Jetzt prüfen!

Teilen:

Kommentar schreiben

Hier kannst du anonym Fragen stellen, die öffentlich beantwortet werden. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht und dient nur dazu, dich über die Antwort zu benachrichtigen.

Weitere Artikel

Mann und Frau, mit dem Rücken zugewandt, stehen Arm in Arm und schauen auf ein großes geräumiges Haus mit Garage
Wohngeld Lastenzuschuss: So erhalten EigentümerInnen finanzielle Unterstützung

Der Wohngeld Lastenzuschuss hilft EigentümerInnen mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten. Erfahre, wer Anspruch hat & wie du ihn beantragen kannst!

Weiterlesen
Junge Frau sitzt vor ihrem Laptop, hat mehrere zehn Dollar-Scheine in den Händen und verdeckt damit grinsend die Hälfte ihres Gesichts
Wohngeld 2025: Welche Kosten werden gefördert?

Wohngeld unterstützt einkommensschwache Haushalte bei Wohnkosten. 2025 gibt es eine Erhöhung. Erfahren Sie mehr, was gefördert wird und die Beantragung.

Weiterlesen
Vier junge Menschen, die in einem Wohnzimmer sitzen und miteinander sprechen
Wer bekommt Wohngeld? Voraussetzungen für den Anspruch

Wohngeld unterstützt einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten. Informiere dich über Anspruch, Berechnung und die Wohngeldreform 2025.

Weiterlesen
Drei Frauen in einem Wohnzimmer, die miteinander sprechen
Wohngeld und die Bedeutung der HaushaltsmitgliederInnen: Wer gehört zum Haushalt?

Wohngeld hängt von der Haushaltszusammensetzung ab. Finde heraus, wer als Haushaltsmitglied zählt und wie Veränderungen den Anspruch auf Wohngeld beeinflussen.

Weiterlesen