BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung

Darstellung eines blauen Sparschweins, eines weißen Taschenrechners und einem Stetoskop aus der Vogelperspektive

Die steigenden Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung belasten viele Studierende finanziell, vor allem wenn sie nicht mehr bei den Eltern mitversichert sind. Für BAföG-EmpfängerInnen gibt es jedoch eine Entlastung: den BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung. In diesem Beitrag erfährst du, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie hoch der Zuschuss ausfällt und was bei der Beantragung zu beachten ist.

Voraussetzungen für den BAföG-Krankenversicherungszuschuss

Um den Krankenversicherungszuschuss zu erhalten, ist es relevant, dass du deine Beiträge selbst zahlst. Das ist der Fall, wenn du deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eigenständig finanzieren musst, also in der Regel freiwillig oder privat versichert bist.

Du erhältst daher keinen Zuschuss, in folgenden Fällen:

  1. Nebenjob: Wenn du ohne Werkstudentenstatus beschäftigt bist, wirst du als ArbeitnehmerIn krankenversichert. Als WerkstudentIn darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Mit mehr Stunden wärst du übrigens auch nicht BAföG berechtigt. Prüfe das am besten mit deinem Arbeitgeber.

  2. Familienversicherung: Bis zu deinem 25. Lebensjahr bist du generell über die Familienversicherung deiner Eltern abgesichert und kannst keinen Zuschuss beantragen.

Besonders wichtig ist der Versicherungsstatus deiner Eltern:

  • Sind beide gesetzlich versichert, bleibst du bis 25 generell familienversichert und zahlst nichts

  • Ist ein Elternteil privat versichert, hängt es vom Einkommen des privatversicherten Elternteils ab, ob du weiterhin in der Familienversicherung bleibst, sind beide privat versichert, hängt es von der Krankenkasse ab.

Höhe des BAföG-Zuschusses zur Kranken- und Pflegeversicherung

Der Zuschuss orientiert sich an den Beiträgen der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung, die für alle Krankenkassen einheitlich berechnet werden:

  • Krankenversicherungszuschuss: Bis zu 102 € monatlich (Stand: August 2024).

  • Pflegeversicherungszuschuss: Bis zu 35 € monatlich (Stand: August 2024).

Dieser Zuschuss gilt sowohl für Studierende als auch für SchülerInnen, die BAföG beziehen. Die tatsächliche Höhe der Beiträge kann je nach Krankenkasse leicht variieren, da Zusatzbeiträge hinzukommen können.

Wenn du über 30 Jahre alt bist, profitierst du generell nicht mehr von der günstigen studentischen Krankenversicherung. Dann musst du die freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Dann gelten für dich folgende Zuschläge:

  • Krankenversicherungszuschuss: Bis zu 185 € monatlich (Stand: August 2024).

  • Pflegeversicherungszuschuss: Bis zu 48 € monatlich (Stand: August 2024).

Mit unserem BAföG-Rechner von LeistungsLotse kannst du schnell und einfach prüfen, ob und wie viel BAföG dir zusteht und direkt auch deinen Antrag mit uns verschicken. Denk daran den Antrag für den BAföG-Krankenversicherungszuschuss separat zu beantragen. Jetzt prüfen!

So beantragst du den BAföG-Krankenversicherungszuschuss

Für den Antrag benötigst du folgende Unterlagen:

  1. BAföG-Formulare: Fülle das allgemeine Formblatt 1 und das Formblatt 9 aus.

  2. Versicherungsnachweis: Fordere bei deiner Krankenkasse ein Dokument an, das deine Beitragszahlung bestätigt.

Deinen genauen Anspruch kannst du mit unserer Anwendung auch super einfach prüfen und beantragen. Jetzt prüfen!

Rückzahlung des Zuschusses: Was du wissen solltest

Ob und in welchem Umfang der Zuschuss zurückgezahlt werden muss, hängt von der Art deiner BAföG-Förderung ab:

  • Schüler-BAföG: Hierbei handelt es sich um einen Vollzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

  • Studenten-BAföG: Die Hälfte deiner Förderung ist ein zinsfreies Darlehen, das du später zurückzahlen musst. Der Zuschuss zur Krankenversicherung zählt zur förderfähigen Gesamtsumme und wird entsprechend anteilig berücksichtigt.

Hier findest du mehr Informationen zum Thema BAföG Rückzahlung.

Fazit: BAföG-Zuschuss als wichtige Unterstützung

Der BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung ist eine wertvolle finanzielle Entlastung für Studierende, die ihre Beiträge selbst zahlen müssen. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst und rechtzeitig den Antrag stellst, kannst du monatlich bis zu 137 € Zuschuss erhalten. Prüfe deinen Versicherungsstatus und nutze diese Möglichkeit, um die finanzielle Belastung deines Studiums zu reduzieren.

Mit einer guten Planung kannst du den Zuschuss optimal in dein Budget einbinden und dir das Studium ein Stück leichter machen.

Mit unserem BAföG-Rechner von LeistungsLotse kannst du schnell und einfach prüfen, ob und wie viel BAföG dir zusteht und direkt auch deinen Antrag mit uns verschicken. Denk daran den Antrag für den BAföG-Krankenversicherungszuschuss separat zu beantragen. Jetzt prüfen!

Teilen:

Kommentar schreiben

Hier kannst du anonym Fragen stellen, die öffentlich beantwortet werden. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht und dient nur dazu, dich über die Antwort zu benachrichtigen.