Bürgergeld oder BAföG? Was du wissen musst!

Junge Frau mit pinker Bluse hebt die Schultern und blickt unentschlossen nach rechts

Studierende und SchülerInnen, deren Ausbildung normalerweise durch BAföG gefördert werden kann, haben meistens keinen Anspruch auf Bürgergeld. Es gibt aber Ausnahmen und spezielle Regelungen, die du kennen solltest, um in schwierigen Situationen die richtige Unterstützung zu beantragen. Hier erfährst du, wann du Bürgergeld bekommen kannst, welche Ausnahmen es gibt und wie besondere Lebensumstände deinen Anspruch beeinflussen können.

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Grundsatz: Kein Bürgergeld für Studierende und SchülerInnen

Der Grundsatz ist einfach: Wenn deine Ausbildung grundsätzlich durch BAföG förderfähig ist, bekommst du kein Bürgergeld. Das gilt auch, wenn du tatsächlich kein BAföG beziehst. Entscheidend ist, dass deine Ausbildung förderfähig wäre, also dass du könntest. Dazu gehören zum Beispiel das Erststudium an öffentlichen Hochschulen oder schulische Ausbildungen, die deine ganze Zeit beanspruchen.

Beachte: Der Ausschluss bezieht sich nur auf die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Andere Hilfen, wie spezielle Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen, kannst du trotzdem beantragen.

Ausnahmen: Wann du trotzdem Bürgergeld bekommen kannst

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen du trotz BAföG-Förderfähigkeit Bürgergeld bekommen kannst:

Deine Ausbildung ist nicht förderungsfähig nach BAföG

Wenn deine Ausbildung von vornherein nicht BAföG-förderungsfähig ist, kannst du Bürgergeld bekommen. Das gilt zum Beispiel für:

  • SchülerInnen der Klassen 1–9.

  • SchülerInnen ab Klasse 10, die bei den Eltern wohnen und deren Ausbildung keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.

  • Studierende in einem offiziellen Teilzeitstudium.

In solchen Fällen kannst du Bürgergeld beantragen, wenn dein Lebensunterhalt nicht anderweitig gesichert ist, sofern du mindestens 15 Jahre alt bist.

Besondere SchülerInnen- und Studierendengruppen

Manche SchülerInnen und Studierende können unter bestimmten Bedingungen Bürgergeld bekommen, wie:

  • SchülerInnen ab Klasse 10, die nicht bei den Eltern wohnen und kein BAföG bekommen.

  • Studierende, die BAföG beziehen oder aufgrund von Einkommen und Vermögen kein BAföG erhalten.

Diese Gruppen können Bürgergeld beantragen, wenn sie sich in einer besonderen Härtesituation befinden. Das kann der Fall sein, wenn BAföG nicht zum Leben reicht und du etwa gesundheitsbedingt nicht arbeiten kannst.

Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung

Musst du deine Ausbildung wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Kindererziehung unterbrechen? Dann kannst du nach einer bestimmten Zeit Bürgergeld beantragen. Bei einer Unterbrechung bis zu drei Monaten bekommst du weiterhin BAföG. Dauert die Unterbrechung länger, kannst du Bürgergeld beantragen. Es kann sich aber lohnen auch schon vorher BAföG abzumelden und Bürgergeld zu beantragen, da du dort oft mehr bekommst.

Besondere Härtefälle

In besonderen Härtefällen kannst du trotz Ausschluss Bürgergeld bekommen. Diese Leistungen werden oft als Darlehen gewährt und decken Regelleistungen, Unterkunftskosten sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.

Bürgergeld 2024: Höhe und Mehrbedarfe

2024 wurden die Bürgergeld-Sätze um 12 % erhöht. Wie viel du bekommst, hängt von deiner individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab.

Auch wenn du kein Bürgergeld für den Lebensunterhalt bekommst, kannst du bestimmte Mehrbedarfe in besonderen Lebenslagen geltend machen, wie:

  • Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche.

  • Mehrbedarf für Alleinerziehende.

  • Mehrbedarf für spezielle medizinische Ernährung.

  • Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.

Diese Mehrbedarfe kannst du unabhängig davon beantragen, ob du BAföG bekommst oder nicht.

Wenn du mit Kindern zusammenlebst, kannst du unter bestimmten Umständen Bürgergeld für sie beantragen, zum Beispiel wenn der Unterhalt nicht anderweitig gesichert ist.

Unterschiede zu Hartz IV und Sozialhilfe

Das Bürgergeld hat das frühere Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ersetzt. Einige Regelungen wurden angepasst, wie höhere Vermögensfreibeträge und eine Karenzzeit für höhere Mieten im ersten Bezugsjahr. Zudem gibt es neue Sanktionsmöglichkeiten.

Erwerbsunfähige Personen, die nicht mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben, können weiterhin Sozialhilfe bekommen. Dies gilt auch für Studierende und SchülerInnen, die länger als sechs Monate krank sind oder aufgrund einer Behinderung nicht arbeiten können.

Fazit

Studierende und SchülerInnen haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenn ihre Ausbildung BAföG-förderungsfähig ist. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen und besondere Lebenslagen, die dir trotzdem einen Anspruch auf Bürgergeld ermöglichen können.

Beachte: Wenn du die Möglichkeit hast Bürgergeld zu beantrag, kann sich das lohnen, da es dort in der Regel mehr gibt.

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