Wenn du als SchülerIn oder StudentIn finanzielle Unterstützung durch BAföG in Anspruch nehmen möchtest, ist es wichtig, den BAföG-Bedarf zu kennen. Das ist die Summe aus Grundbedarf, Wohnpauschale und eventuellen Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung und Kinder. Der Höchstsatz stellt den maximalen Betrag dar, den du erhalten kannst, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst.
Beachte: Der Bedarf ist daher nicht immer gleich der Höchstsatz.
Mit unserem BAföG-Rechner von LeistungsLotse kannst du schnell und einfach berechnen, wie viel BAföG dir zusteht. Jetzt prüfen!
Was ist der BAföG-Bedarf und wie setzt er sich zusammen?
Der BAföG-Bedarf ist der Betrag, den du monatlich erhalten kannst. Er setzt sich zusammen aus:
Grundbedarf: Dieser ist abhängig von der Art deiner Ausbildung und der Ausbildungsstätte. Er bildet die Basis für den Bedarf und ist für Studierende und SchülerInnen unterschiedlich hoch.
Wohnpauschale: Die Wohnpauschale richtet sich danach, ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht. Wohnst du nicht bei deinen Eltern, fällt die Pauschale deutlich höher aus. Sie deckt einen Teil deiner Mietkosten ab, unabhängig davon, wie teuer deine tatsächliche Miete ist.
Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung: Diese erhältst du nur, wenn du nicht mehr über deine Eltern familienversichert bist und eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten musst.
Beachte: Bis zu deinem 25. Lebensjahr bist du in der Regel bei deinen Eltern familienversichert. Dann gibt es keine Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung. Danach kannst du noch bis zum 30. Lebensjahr von der günstigen studentischen Versicherung profitieren.
Zuschläge für Kinderbetreuung: Für jedes Kind unter 14 Jahren erhältst du einen Zuschlag von 160 €, welcher bei Bezug von anderen Sozialleistungen übrigens unberücksichtigt bleibt.
Grundbedarfe und Wohnpauschalen (zusammen) | Bei Eltern | Außerhalb |
Studierende in Fachschulklassen, deren Besuch eine Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs | 501 € | 822 € |
Studierenden an höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (also auch an Universitäten) | 534 € | 855 € |
SchülerInnen an Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt | 276 € | 666 € |
SchülerInnen an Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung | 498 € | 775 € |
Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung (zusammen) | ||
Studentische (gesetzliche) oder private Versicherung | + 137 € | |
Freiwillig versichert | + 233 € | |
Zuschläge für Kinder | ||
Pro Kind unter 14 Jahren | + 160 € |
What about BAföG-Höchstsatz?
BAföG-Höchstsatz ist der Betrag, den Auszubildende bekommen, die nicht bei ihren Eltern wohnen und selbst kranken- und pflegeversichert sind. Ab dem Wintersemester 2024/25 liegt er für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, bei 993 €. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Grundbedarf: 475 €
Wohnpauschale: 380 €
Zuschlag zur Krankenversicherung: 102 €
Zuschlag zur Pflegeversicherung: 35 €
Für Studierende, die noch bei ihren Eltern wohnen, liegt der Höchstsatz bei 671 €. Der Unterschied entsteht hauptsächlich durch die geringere Wohnpauschale von 59 €.
Der BAföG-Rechner: Schnelle Hilfe bei der Berechnung
Mit unserem BAföG-Rechner kannst du schnell und unkompliziert deinen individuellen BAföG-Bedarf berechnen. Der Rechner berücksichtigt dabei alle relevanten Faktoren wie Grundbedarf, Wohnpauschale und mögliche Zuschläge und gibt dir eine realistische Einschätzung, wie viel BAföG dir tatsächlich zusteht. Beachte, dass dein Einkommen und Vermögen, sowie das Einkommen deiner Eltern oder deines Ehepartners deinen Bedarf noch verringern kann. Jetzt berechnen!
Wie wird der BAföG-Bedarf berechnet?
Der BAföG-Bedarf ist die Summe aller relevanten Posten, die für deine Ausbildung notwendig sind. Er entspricht dem BAföG-Höchstsatz, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und selbst kranken- und pflegeversichert bist. Zu den wichtigsten Faktoren gehören:
Grundbedarf: Abhängig von deiner Ausbildung und Ausbildungsstätte.
Wohnpauschale: Hängt davon ab, ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht.
Zuschläge: Für Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuell Kinderbetreuungszuschlag.
Abzüge durch Einkommen und Vermögen
Der errechnete Bedarf wird in der Regel durch dein eigenes Einkommen, das Einkommen deiner Eltern oder deines Ehepartners reduziert. Auch Vermögen, das über den Freibetrag hinausgeht, wird angerechnet. Dadurch kann sich der tatsächliche Förderbetrag verringern.
BAföG-Antrag: So geht’s
Um BAföG zu erhalten, musst du einen BAföG-Antrag stellen. Dieser kann sowohl online als auch schriftlich erfolgen. Es ist wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, da die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen kann. Im Antrag musst du Angaben zu deiner Person, deinem Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen deiner Eltern oder deines Ehepartners machen.
Fazit: Mit dem BAföG-Rechner schnell Klarheit schaffen
Der BAföG-Höchstsatz stellt die maximale Förderung dar, die du erhalten kannst, wenn du nicht bei denen Eltern wohnst und selber kranken- und pflegeversichert bist. Mit unserem BAföG-Rechner von LeistungsLotse kannst du schnell und einfach herausfinden, wie viel BAföG dir zusteht. Jetzt prüfen!