Für viele angehende Studierende kann der Übergang in das Studium finanziell herausfordernd sein. Um diesen Schritt zu erleichtern, gibt es die sogenannte Studienstarthilfe. Dieser Beitrag erklärt, was die Studienstarthilfe ist, wer sie beantragen kann und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Was genau versteht man unter der Studienstarthilfe?
Die Studienstarthilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende, die davor Sozialleistungen erhalten haben. Sie soll den Einstieg ins Studium erleichtern, indem sie einmalig 1.000 Euro gewährt. Der Zuschuss soll helfen, erste Anschaffungen wie Lernmaterialien, Computer oder Möbel zu finanzieren und muss nicht zurückgezahlt werden.
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Wer kann von der Studienstarthilfe profitieren?
Die Studienstarthilfe ist für Studierende vorgesehen, die auch Anspruch auf BAföG haben, muss aber nicht zusammen beantragt werden. Die Voraussetzungen sind:
Erstes Vollzeitstudium in Deutschland (oder in der EU mit Wohnsitz in Deutschland)
Unter 25 Jahren
Aus einer Bedarfsgemeinschaft oder in sonstigem Sozialleistungsbezug. Das ist der Fall, wenn du/ deine Bedarfsgemeinschaft/ dein Haushalt bisher eine der folgenden Leistungen erhalten haben:
Bürgergeld
Sozialhilfe, Grundsicherung wegen Erwerbsminderung oder im Alter
Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag
Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Leistungen nach Entschädigungsrecht
Wenn Studierende, die Voraussetzungen für BAföG erfüllen, sind sie in der Regel auch berechtigt Studienstarthilfe zu beantragen. Besonders Menschen mit geringem Einkommen oder aus sozial schwächeren Haushalten profitieren von dieser Unterstützung. Zudem gibt es spezielle Regelungen für Menschen mit besonderen sozialen Bedürfnissen. Der Antrag kann zusammen mit dem BAföG Antrag nur bei BAföGdigital gestellt werden.
Wofür ist die Studienstarthilfe da?
Die Studienstarthilfe kann zusammen mit dem BAföG Antrag gestellt werden. Während BAföG für die Lebenshaltungs- und Wohnkosten während des Studiums da ist, dient die Studienstarthilfe einmaligen Ausgaben zu Beginn des Studiums. Das können ein Laptop oder Tablet, Lehr- und Lernmaterialien aber auch Kosten wie Mietkaution und Umzugskosten sein.
Wie hoch fällt die finanzielle Unterstützung der Studienstarthilfe aus?
Die Studienstarthilfe beträgt einmalig 1.000 Euro und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Diese Summe kann besonders zu Beginn des Studiums eine große Hilfe sein, um wichtige Anschaffungen oder auch Umzugskosten zu decken. Genau überprüft wird das allerdings nicht.
Ist eine Rückzahlung der Studienstarthilfe erforderlich?
Nein, die Studienstarthilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Es handelt sich um einen Zuschuss, der BAföG-EmpfängerInnen zusätzlich gewährt wird, um den Start ins Studium zu erleichtern. Dies unterscheidet sie von der klassischen BAföG-Rückzahlung, die nach Ende des Studiums beginnt.
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Fazit
Die Studienstarthilfe bietet für viele Studierende eine wichtige finanzielle Unterstützung, um den Einstieg ins Studium zu erleichtern. Mit einer einmaligen Zahlung von 1.000 Euro können notwendige Anschaffungen getätigt werden, ohne dass diese zurückgezahlt werden müssen. Wer BAföG-berechtigt ist oder andere Sozialleistungen bezieht, sollte unbedingt prüfen, ob er auch Anspruch auf die Studienstarthilfe hat. Die Beantragung ist unkompliziert – eine großartige Chance für einen sorgenfreien Studienstart!