Alles über Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag: Ein Überblick

Eine Familie mit zwei Kindern sitzt gemeinsam am Esstisch und isst Spaghetti. Auf dem Tisch stehen Schüsseln mit Pasta und Salat sowie Gläser mit Getränken.

Sich im deutschen Sozialleistungssystem für Familien zurechtzufinden – Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag – kann überwältigend sein. Jedes Programm zielt auf unterschiedliche Bedürfnisse ab, aber alle haben das Ziel, das finanzielle Wohlergehen von Kindern und ihren Familien zu sichern. Das Bürgergeld bietet eine Grundsicherung, das Kindergeld hilft bei den Kosten für die Kindererziehung, während der Kinderzuschlag zusätzliche Hilfe für Haushalte mit niedrigem Einkommen bietet. Es ist wichtig zu verstehen, wie diese Leistungen zusammenwirken und wer sie beantragen kann. Dieser Leitfaden erläutert die Anspruchsvoraussetzungen, das Antragsverfahren und das Zusammenspiel dieser wichtigen Leistungen, damit Sie den Anspruch Ihrer Familie optimal nutzen können.

Artikel kurz & knapp

  • Familien in Deutschland können Anspruch auf Bürgergeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag haben, abhängig vom Einkommen der Eltern und dem Bedarf der Familie.

  • Kindergeld wird im Bürgergeld als Einkommen voll angerechnet und verringert damit den Bürgergeldsatz.

  • Der Kinderzuschlag bietet Familien mit niedrigem Einkommen eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von bis zu 297 Euro monatlich pro Kind unter 25 Jahren.

  • Kindergeld wird von der Familienkasse immer gezahlt und beträgt derzeit 255 Euro monatlich pro Kind.

  • Kinderzuschlag und Bürgergeld kann man nicht zusammen erhalten. Man erhält entweder Bürgergeld oder Kinderzuschlag (und zusätzlich dann meist Wohngeld).

Bürgergeld berechnen

HilfeEine eheähnliche Gemeinschaft besteht in der Regel, wenn ihr als Paar mindestens 1 Jahr oder mit einem Kind zusammenlebt oder gemeinsam über Einkommen oder Vermögen verfügt. Auch bei Eheleuten, die zwei nahe zusammenliegende Wohnungen bewohnen und an der Ehe festhalten, trifft das zu.
HilfeHier sind nur Kinder gemeint, die du (allein oder mit deinem Partner) betreust. Kinder, die schon erwachsen sind oder verheiratet, zählen nicht mehr dazu.
HilfeGemeint sind zusätzliche Geräte zur Wassererhitzung, nicht die normale Heizungsanlage.
Inkl. Unterhalt, Kapitalerträge, Mieteinnahmen. Elterngeld wird anteilig angerechnet.

Bürgergeld Anspruch

Dein Bedarf mit Wohnkosten beträgt 563 €.

Dir steht wohl Bürgergeld in dieser Höhe zu.

Beachte: Dein Bedarf, also dein Bürgergeld, erhöht sich zusätzlich für:

  • Personen mit einer Behinderung
  • Personen die eine kostenaufwändige Ernährung brauchen
  • Sonstige Bedarfe die nicht direkt vom Bürgergeld gedeckt sind (z.B. für medizinische Pflegeprodukte)

Anspruchsvoraussetzungen für Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag

Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – insbesondere hinsichtlich Einkommen, Haushaltsgröße und Bedarf.

Für die Antragstellung sind Angaben zur finanziellen und familiären Situation erforderlich. So gelten beispielsweise für das Kindergeld nur Altersgrenzen (unter 25 Jahren) und Wohnsitzanforderungen. Der Kinderzuschlag richtet sich an Erwerbstätige mit begrenztem Einkommen, die bereits Kindergeld bekommen, aber den Grundbedarf nicht vollständig für ihre Kinder decken können.

Voraussetzungen für das Bürgergeld: Wer hat Anspruch darauf?

Bürgergeld dient als Unterstützung für Haushalte, deren Einkommen nicht zur Deckung des Existenzminimums ausreicht. Die Prüfung erfolgt auf Basis der sogenannten Bedarfsgemeinschaft – also unter Berücksichtigung aller im Haushalt lebenden Personen.

Erforderlich ist der Nachweis über Einkommen, Vermögen und weitere finanzielle Mittel. Haushalte mit Kindern müssen zudem in der Regel zeigen, dass eine Erwerbs- oder Ausbildungsaufnahme angestrebt wird, sofern keine Hinderungsgründe wie Betreuungspflichten, Schwangerschaft oder gesundheitliche Einschränkungen bestehen.

Ein gleichzeitiger Bezug von Bürgergeld und Kindergeld ist möglich – dabei wird das Kindergeld jedoch voll als Einkommen angerechnet. Die Bearbeitung erfolgt durch das zuständige Jobcenter.

Kindergeldanspruch: Welche Familien profitieren davon?

Kindergeld steht grundsätzlich allen Familien mit Kindern in Deutschland zu – unabhängig vom Einkommen. Aktuell beträgt der Betrag 255 Euro pro Monat und Kind. Voraussetzung ist, dass das Kind unter 25 Jahre alt, unverheiratet und im gemeinsamen Haushalt lebt.

Die Beantragung erfolgt über die Familienkasse, meist unmittelbar nach der Geburt des Kindes. Bei getrennt lebenden Eltern stellt der betreuende Elternteil den Antrag.

Das Kindergeld wird vollständig als Einkommen berücksichtigt, wenn gleichzeitig Bürgergeld bezogen wird. In einem Beispiel: Liegt der Bedarf einer Bedarfsgemeinschaft bei 1555 Euro und wird Kindergeld in Höhe von 255 Euro gezahlt, so verringert sich die Bürgergeldzahlung auf 1300 Euro entsprechend.

Wer kann den Kinderzuschlag beantragen?

Kinderzuschlag richtet sich an Haushalte, deren Einkommen zur Deckung des eigenen Bedarfs ausreicht, nicht aber für die Kinder. Bei einem Mindesteinkommen von 900 Euro brutto (Paare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) besteht gegebenenfalls Anspruch auf bis zu 297 Euro Kinderzuschlag monatlich pro Kind.

Der Antrag wird zusammen mit dem Kindergeld über die Familienkasse gestellt. Ein gleichzeitiger Bezug von Kinderzuschlag und Bürgergeld ist grundsätzlich ausgeschlossen – nur in Sonderfällen (z. B. bei Einkommensausfall) sind aufstockende Leistungen befristet möglich.

Zielgruppe dieser Leistung sind erwerbstätige Familien knapp oberhalb der Bürgergeld-Grenze.

Tipp: Kinderzuschlag und Wohngeld gehen meist Hand in Hand, da sich beide Leistungen an Haushalte mit geringem Einkommen richten, welches aber oberhalb der Bedarfsgrenze für das Bürgergeld liegt.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag?

Kindergeld und Kinderzuschlag sind zwei zentrale Leistungen im deutschen Sozialleistungssystem, die jedoch unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Während das Kindergeld eine universelle Unterstützung für alle Familien mit Kindern unter 25 Jahren ist – unabhängig vom Einkommen –, richtet sich der Kinderzuschlag gezielt an erwerbstätige Familien mit niedrigem Einkommen. Dieser soll helfen, den Lebensunterhalt der Kinder zu sichern. Aktuell beträgt das Kindergeld einheitlich 255 Euro pro Kind und Monat, der Kinderzuschlag kann zusätzlich bis zu 297 Euro betragen – je nach Einkommenssituation der Familie. Beide Leistungen werden über die Familienkasse beantragt. Wer die Voraussetzungen kennt, kann gezielt finanzielle Unterstützung beantragen und unnötige Leistungslücken vermeiden.

Kindergeld und Kinderzuschlag müssen schriftlich (also ausgedruckt und unterschrieben) oder über das Online-Portal der Familienkasse beantragt werden.

Zusammenspiel von Kindergeld und Bürgergeld

Kindergeld wird bei der Berechnung des Bürgergeldes als Einkommen vollständig angerechnet. Eine zusätzliche Auszahlung über den Bedarf hinaus erfolgt daher nicht. Das bedeutet, dass beide Leistungen zusammen den gesetzlichen Bedarf decken. Eine Überzahlung oder doppelte Förderung ist ausgeschlossen.

Dieses Anrechnungssystem gewährleistet eine faire Verteilung der Leistungen. Kindergeld ist immer zusätzlich zu beantragen.

Übersicht über Leistungssysteme

Mit geringen Einkommen fällt man generell in eines der folgenden Leistungssysteme:

Einkommen < Bedarf

Einkommen > Bedarf

Bürgergeld: Du hast einen Anspruch über den (Rest-) Bedarf. Dazu zählen etwa:

  • Kosten der Unterkunft

  • Regelbedarfe von Partnern und Kindern

  • Mehrbedarfe für Schwangere, Alleinerziehende, Personen mit Behinderungen und weitere

Wohngeld: Anspruch auf Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss als Unterstützung zu den Wohnkosten. Höhe hängt von Miete/ Belastung, Einkommen, Haushaltsgröße und der Mietstufe deiner Region ab.

Kinderzuschlag: Als zusätzliche Leistung zur Deckung der Lebenshaltungskosten für die Kinder.

Kindergeld: als generelle Leistung für alle Familien mit Kindern unter 25 Jahren.

Änderungen beim Einkommen und ihre Folgen

Veränderungen des Einkommens – sowohl bei Eltern als auch bei Kindern – wirken sich direkt auf die Höhe der Leistungen aus. Ein höheres Einkommen reduziert den Bürgergeldanspruch, während das Kindergeld unabhängig davon in gleichbleibender Höhe gezahlt wird.

Das Bürgergeld hingegen ist flexibel und wird bei jeder finanziellen Veränderung neu berechnet. Neue Einkünfte müssen umgehend gemeldet werden, um Überzahlungen oder Rückforderungen zu vermeiden.

Kinderzuschlag erklärt: Beträge, Berechnung und Antragstellung

Der Kinderzuschlag ist eine gezielte Zulage für Familien mit niedrigem Einkommen, die verhindern soll, dass Kinder in Armut geraten. Der maximale Kinderzuschlag für 2025 beträgt 297 Euro pro Monat und Kind und wird neben dem Kindergeld von der Familienkasse gezahlt.

Die Berechnung basiert auf dem Einkommen und den Lebenshaltungskosten der Familie, und der Antrag wird mit entsprechenden Nachweisen über die finanziellen Verhältnisse gestellt. Der Bezug des Kinderzuschlags kann auch zusätzliche Leistungen wie die Befreiung von Kita-Gebühren oder Unterstützung für Schulmaterialien erschließen.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag im Jahr 2025?

Für das Jahr 2025 ist der maximale Kinderzuschlag auf 297 Euro monatlich pro Kind festgelegt. Der genaue Betrag hängt vom Einkommen der Eltern und dem Gesamtbedarf ab. Wenn das Einkommen nah an der Untergrenze liegt, erhält man den vollen Betrag. Mit steigendem Einkommen verringert sich der Kinderzuschlag.

Um anspruchsberechtigt zu sein, muss der Haushalt folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 900 Euro brutto für Paare oder 600 Euro für Alleinerziehende,

  • alle Kinder müssen unter 25 Jahren sein und

  • es darf kein Anspruch auf Bürgergeld bestehen

Der Antrag wird zusammen mit einem Nachweis über die finanziellen Verhältnisse bei der Familienkasse eingereicht.

Die Berechnung ist relativ komplex. Das über den Bedarf der Familie hinausgehende Einkommen wird teilweise auf den maximalen Kinderzuschlag angerechnet. Was übrig bleibt ist der (Rest-) Anspruch. Zur genauen Berechnung eignet sich ein Kinderzuschlagsrechner.

Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld oder Kinderzuschlag

Im Allgemeinen schließen sich Kinderzuschlag und Bürgergeld gegenseitig aus – Familien erhalten entweder das eine oder das andere. Der Hauptgrund dafür ist, dass beide Leistungen dazu dienen, den Mindestbedarf zu decken, jedoch über unterschiedliche Systeme. Wenn das Einkommen nicht den Bedarf deckt, bekommt man generell Bürgergeld. Wenn es den Bedarf übersteigt, kann man erst Kinderzuschlag erhalten.

Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. einem plötzlichen Einkommensrückgang oder einem vorübergehenden Verlust des Arbeitsplatzes, kann man jedoch Kinderzuschlag erhalten und gleichzeitig einen kleinen Betrag an Bürgergeld – oft begrenzt auf 100 Euro. Dies ist ein Ausnahmefall und nur möglich, wenn der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern.

Wenn das Einkommen wieder steigt, müssen alle Behörden unverzüglich benachrichtigt werden. Die Familienkasse und das Jobcenter berechnen die Leistungen neu und passen den Anspruch gegebenenfalls an.

Weitere staatliche Unterstützung über Bürgergeld und Kindergeld hinaus

Familien können ihre finanzielle Stabilität verbessern, indem sie zusätzlich zum Bürgergeld und Kindergeld weitere staatliche Leistungen beantragen. Dazu gehören:

  • Unterhaltsvorschuss: Für Kinder, deren abwesender Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Die Leistung wird allerdings auf das Bürgergeld angerechnet.

  • Elterngeld: Unterstützung für Eltern während des ersten Lebensjahres des Kindes, auch wenn sie Kindergeld erhalten. Es wird in Höhe des Freibetrags nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe: Deckt Schulmaterial, Transport und Mahlzeiten für berechtigte Kinder ab. Leistungen für Bildung und Teilhabe kann man auch bekommen, wenn man Wohngeld, Kinderzuschlag oder Grundsicherung etwa erhält.

Die örtlichen Anlaufstellen, wie Sozial- und Jugendämter oder die Familienkasse, können bei der Antragstellung beraten und helfen, den Anspruch zu prüfen.

Tipp: Sofern du Bürgergeld bekommst und besondere Bedarfe hast (z.B. für Ernährung oder Besuche der Kinder beim anderen Elternteil) können hierfür Sonderbedarfe beantragt und ggf. die Kosten übernommen werden.

Sonderregelungen für Alleinerziehende und Mehrfachansprüche

Alleinerziehende stehen vor besonderen Herausforderungen und werden im deutschen Sozialsystem mit besonderen Regelungen berücksichtigt. Als alleinerziehender Elternteil hat man Anspruch auf einen Mehrbedarf-Zuschlag zusätzlich zum Bürgergeld, der die größere finanzielle und praktische Belastung widerspiegelt. In den Jobcentern werden häufig Workshops und Coachings speziell für Frauen und Alleinerziehende angeboten, die deren beruflichen Wiedereinstieg unterstützen sollen.

Wenn mehrere Leistungen beantragt werden, müssen alle Einkommensquellen – Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld – bei der Berechnung den Anspruchs berücksichtigt werden. Es können jedoch bestimmte Zulagen wie ein höherer Freibetrag oder besondere Unterstützung während der Schwangerschaft oder bei der Betreuung von Kindern mit Behinderungen gelten.

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Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Verständnis von Bürgergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag für Familien, die sich im deutschen Sozialleistungssystem zurechtfinden müssen, von entscheidender Bedeutung ist. Jedes Programm hat spezifische Anspruchsvoraussetzungen, und wenn Sie wissen, wie diese zusammenwirken, können Sie die finanzielle Unterstützung für Ihre Familie maximieren. Ob Sie Anspruch auf diese Leistungen haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Ihrem Einkommen, der Größe Ihrer Familie und besonderen Umständen wie Alleinerziehendenstatus. Wenn Sie sich auf dem Laufenden halten und Ihre Rechte kennen, können Sie Ihre Anträge effektiv verwalten und sicherstellen, dass Sie alle Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben. Wenn Sie bereit sind, Ihre Optionen weiter zu erkunden, wenden Sie sich an unsere Experten für eine kostenlose Beratung.

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