Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Behinderung stehen oft vor besonderen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt. Erkrankungen, körperliche oder psychische Beeinträchtigungen können die Jobsuche erschweren oder dazu führen, dass ein bisheriger Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Das Bürgergeld bietet in solchen Fällen nicht nur finanzielle Absicherung, sondern auch vielfältige Hilfsangebote für berufliche Eingliederung, gesundheitliche Stabilisierung und soziale Unterstützung.
Bürgergeld bietet finanzielle Unterstützung auch bei gesundheitlichen Einschränkungen.
Solange man nicht vollständig erwerbsgemindert ist und weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt man Bürgergeld, sonst Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt XII.
Krankengeld bekommt man nur, wenn man im Job krank wird, nicht aber als BürgergeldempfängerIn.
Jobcenter kooperieren mit Ärztlichem Dienst, Berufspsychologischem Service und Technischem Beratungsdienst.
Präventions- und Gesundheitsangebote fördern langfristige Arbeitsfähigkeit.
Zusätzliche Leistungen wie Mehrbedarfszuschläge sind bei besonderen gesundheitlichen Ausgaben möglich.
Berufliche Rehabilitation hilft beim Einstieg in neue Tätigkeitsfelder.
Gesundheitliche Probleme können ein Grund für Arbeitslosigkeit oder verminderte Arbeitsfähigkeit sein – oder deren Folge. Lang anhaltende Arbeitslosigkeit belastet oft nicht nur finanziell, sondern auch körperlich und seelisch. Das Bürgergeld soll in diesen Situationen helfen, finanzielle Sicherheit zu gewährleisten und den Weg in ein stabiles, selbstbestimmtes Arbeitsleben zu ebnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine körperliche Erkrankung, eine psychische Beeinträchtigung oder eine anerkannte Behinderung vorliegt.
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Jetzt kostenlos prüfen lassen!Das Jobcenter bietet gezielte Unterstützung, um Arbeitsmöglichkeiten zu finden, die den individuellen Fähigkeiten und gesundheitlichen Voraussetzungen entsprechen. Dazu gehören:
Vermittlung geeigneter Stellenangebote, die den gesundheitlichen Möglichkeiten entsprechen.
Förderprogramme für Weiterbildung oder Umschulung, um neue berufliche Perspektiven zu eröffnen.
Coachings zur Stärkung von Bewerbungsstrategien und persönlichen Kompetenzen.
Erprobung neuer Tätigkeitsfelder, um Chancen auf eine langfristige Beschäftigung zu erhöhen.
Ganzheitliche Betreuung, um neben beruflichen auch persönliche Herausforderungen zu bewältigen.
Hinweis: Mit der neuen Grundsicherung sollen Mittel für solche Angebote gekürzt werden, weshalb nicht klar ist in welchem Umfang die Eingliederungsangebote noch zur Verfügung stehen werden.
Viele Jobcenter arbeiten eng mit gesetzlichen Krankenkassen zusammen, um präventive Gesundheitsangebote bereitzustellen. Ziel ist es, gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen oder zu vermeiden. Dazu zählen:
Gesundheitsberatung zu Ernährung, Bewegung oder Stressbewältigung.
Gruppenangebote zu Themen wie Suchtprävention oder gesunder Lebensstil.
Kurse und Informationsveranstaltungen, um die körperliche und psychische Belastbarkeit zu stärken.
Bestimmte gesundheitliche Situationen können zu höheren Lebenshaltungskosten führen – etwa durch eine spezielle Ernährung oder medizinisch notwendige Hilfsmittel. In diesen Fällen kann ein Mehrbedarf beantragt werden, der zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt wird. Die Höhe und Anspruchsvoraussetzungen hängen von der individuellen Situation ab.
Weiterhin werden sogenannte Mehrbedarfe für folgende Situationen gewährt:
Mit Behinderung: 35% des eigenen Regelbedarfs
Gehbehinderte Personen: 17% des eigenen Regelbedarfs
Für kostenaufwändige Ernährung aufgrund einer Krankheit: 10 - 20% des eigenen Regelbedarfs
Krankengeld erhältst du generell nur von deiner Krankenkasse, wenn du erwerbstätig und krankenversichert bist und arbeitsunfähig wirst (s.u.). Wenn du also Bürgergeld erhältst, gibt es daher generell kein Krankengeld.
Bei Aufstockern kann das anders sein. Falls du einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst, also arbeitest und über den Arbeitgeber versichert bist, kannst du im Krankheitsfall Krankengeld erhalten. Da das aber oft geringer als dein Lohn ist, kannst du die Differenz als Aufstocker vom JobCenter bekommen. Melde daher auf alle Fälle dem JobCenter, wenn du Krankengeld bekommst und wieviel du bekommst.
Hinweis: Das gilt nur für versicherungspflichtige Tätigkeiten. Als Minijobber etwa bekommst du kein Krankengeld, kannst aber dann ggf. den kompletten Ausfall vom JobCenter erhalten.
Ob und in welchem Umfang gearbeitet werden kann, hängt vom Grad der gesundheitlichen Einschränkung ab. Grundsätzlich gilt als erwerbsfähig, wer unter üblichen Bedingungen mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann und nicht länger als sechs Monate vollständig arbeitsunfähig ist. In diesem Fall kannst du Bürgergeld erhalten.
Wenn du allerdings voll erwerbsgemindert bist, also keine drei Stunden mehr täglich arbeiten kannst, kannst du nur Grundsicherung wegen Erwerbsminderung erhalten.
Zur Klärung dieser Fragen arbeiten Jobcenter mit drei spezialisierten Fachdiensten zusammen:
Ärztlicher Dienst (ÄD): Begutachtet, wie sich gesundheitliche Einschränkungen auf die beruflichen Möglichkeiten auswirken und empfiehlt ggf. geeignete Rehabilitationsmaßnahmen.
Berufspsychologischer Service (BPS): Unterstützt bei der Feststellung von Stärken, Interessen und passenden Tätigkeiten sowie bei der beruflichen Zielplanung.
Technischer Beratungsdienst (TBD): Berät, wie Arbeitsplätze an individuelle Einschränkungen angepasst werden können, um eine Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern.
Jobcenter arbeiten mit regionalen Partnern und Fachstellen zusammen, um ganzheitliche Unterstützung anzubieten. Dazu gehören:
Psychosoziale Betreuung: Hilfe bei seelischen Belastungen, familiären Konflikten oder sozialen Problemen. Ziel ist es, Stabilität zu schaffen und neue Perspektiven zu entwickeln.
Suchtberatung: Unterstützung bei Abhängigkeiten von Alkohol, Drogen, Glücksspiel oder anderen Suchtmitteln. Beratung kann mit Angeboten zur Schuldnerhilfe kombiniert werden, wenn finanzielle Probleme bestehen.
Wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann, unterstützt das Bürgergeld bei der beruflichen Neuorientierung. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den zuständigen Rehabilitationsträgern – wie der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung. Mögliche Maßnahmen sind:
Anpassung des Arbeitsplatzes oder Bereitstellung technischer Hilfsmittel.
Umschulungen oder Qualifizierungsprogramme.
Unterstützung bei der Jobsuche nach Abschluss der Maßnahme.
Um Bürgergeld im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Behinderung zu erhalten, ist es erforderlich, die gesundheitliche Situation gegenüber dem Jobcenter nachzuweisen. Grundlage sind in der Regel ärztliche Atteste, medizinische Gutachten oder ein Schwerbehindertenausweis, die den Grad der Einschränkung und deren Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit dokumentieren. Auch Bescheide anderer Behörden, wie der Deutschen Rentenversicherung oder des Versorgungsamtes, können als Nachweis dienen.
Das Jobcenter prüft die Unterlagen und kann den Ärztlichen Dienst oder den Berufspsychologischen Service einschalten, um eine fachgerechte Einschätzung zur Erwerbsfähigkeit oder zum Unterstützungsbedarf vorzunehmen. Die Unterlagen müssen in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Ärztliche Bescheinigungen sollten möglichst aktuell sein, um eine verlässliche Beurteilung zu ermöglichen.
In manchen Fällen werden Betroffene schriftlich aufgefordert, zusätzliche Unterlagen einzureichen oder an medizinischen Untersuchungen teilzunehmen. Diese Mitwirkungspflicht ist entscheidend, damit Leistungen bewilligt oder fortgeführt werden können. Alle eingereichten medizinischen Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis und werden vertraulich behandelt.
Im Kontext des Bürgergeldes ist es wichtig, zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden, da diese beiden Begriffe unterschiedliche Auswirkungen auf den Leistungsbezug haben.
Arbeitsunfähigkeit beschreibt einen vorübergehenden Zustand, in dem eine Person aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Diese Phase ist in der Regel zeitlich begrenzt und durch eine ärztliche Bescheinigung (Krankschreibung) dokumentiert. Während der Arbeitsunfähigkeit bleibt grundsätzlich der Anspruch auf Bürgergeld bestehen und man bekommt generell Krankengeld, wenn man einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht.
Erwerbsunfähigkeit hingegen liegt vor, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung dauerhaft oder zumindest für einen längeren Zeitraum (über sechs Monate) dazu führt, dass eine Person keiner regulären Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann – auch nicht in einem eingeschränkten Umfang. Im Bürgergeld-Kontext bedeutet dies, dass die betroffene Person als nicht oder nur vermindert erwerbsfähig gilt. Dies kann Einfluss auf die Höhe der Leistungen und auf zusätzliche Unterstützungsangebote wie berufliche Rehabilitation haben.
Die Feststellung der Erwerbsunfähigkeit erfolgt durch den Ärztlichen Dienst oder andere zuständige Gutachter. Sie ist entscheidend dafür, welche Fördermaßnahmen und finanziellen Hilfen im Rahmen des Bürgergeldes in Anspruch genommen werden können.
Der Anspruch auf Bürgergeld ist an bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen gebunden. Dabei wird geprüft, ob das vorhandene Einkommen oder Vermögen ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Für Menschen mit Krankheit oder Behinderung gelten dabei teilweise besondere Regelungen, die einen zusätzlichen finanziellen Spielraum ermöglichen.
Einkommensgrenzen
Zum anrechenbaren Einkommen zählen beispielsweise Löhne, Renten, Unterhaltszahlungen oder bestimmte Sozialleistungen. Nicht berücksichtigt werden hingegen Freibeträge, die abhängig von der Einkommenshöhe und der Art des Einkommens gewährt werden. Für erwerbstätige Bürgergeld-Beziehende gibt es gestaffelte Freibeträge, um einen Teil des Einkommens anrechnungsfrei zu behalten. Bei gesundheitlichen Einschränkungen können zusätzliche Freibeträge möglich sein, etwa für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder bestimmte Entschädigungen.
Vermögensgrenzen
Für den Bezug von Bürgergeld gilt grundsätzlich ein Schonvermögen, das nicht angetastet werden muss. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs liegt dieses bei 40.000 Euro für die antragstellende Person und bei 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Nach Ablauf dieser Karenzzeit sinkt der Vermögensfreibetrag in der Regel auf 15.000 Euro pro Person. Menschen mit einer anerkannten Behinderung oder chronischen Erkrankung können von Sonderregelungen profitieren, wenn das Vermögen für die Sicherung der Teilhabe oder notwendige medizinische Anschaffungen vorgesehen ist.
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass trotz vorhandener Rücklagen oder eines begrenzten Einkommens der Zugang zu Bürgergeld-Leistungen nicht verhindert wird, wenn eine gesundheitliche Einschränkung die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt.
Features |
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Staatliche Antrags-Dienste | Andere private Dienste |
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Einfache, verständliche Antragstellung | |||
Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen mit Rechner & Lotsen | |||
Digitale Weiterleitung an die zuständige Behörde | |||
Keine Mehrfacheingaben | |||
Sicheres digitales Verfahren mit hohem Datenschutzstandard | |||
Alle Leistungen in einem Portal |
Das Bürgergeld ist weit mehr als eine finanzielle Absicherung. Es bietet ein breites Netzwerk aus medizinischer, psychologischer und beruflicher Unterstützung, um Menschen mit Krankheit oder Behinderung eine aktive Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Von präventiven Gesundheitsangeboten über individuelle Beratung bis hin zur beruflichen Rehabilitation – Ziel ist immer, vorhandene Fähigkeiten bestmöglich zu nutzen und neue Chancen zu eröffnen.
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