Das Bürgergeld ist die zentrale Sozialleistung für erwerbsfähige Menschen in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Es ersetzt seit 2023 das frühere Hartz IV und soll neben finanzieller Unterstützung auch Perspektiven zur beruflichen Wiedereingliederung schaffen. Doch wie beantragt man Bürgergeld, wer ist berechtigt und welche Unterlagen sind notwendig? In diesem Beitrag geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen – kompakt, verständlich und aktuell.
Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum zum Leben sichern.
Anspruch haben erwerbsfähige Menschen ab 15 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, wenn ihr Einkommen/Vermögen nicht ausreicht.
Der Antrag kann online, schriftlich, telefonisch oder persönlich beim Jobcenter gestellt werden.
Benötigt werden u. a. Ausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge, Einkommensnachweise und Krankenkassenbescheinigung.
Das Jobcenter prüft Einkommen, Vermögen und Wohnkosten der Bedarfsgemeinschaft zur Berechnung der Leistung.
Nach Bewilligung wird das Bürgergeld monatlich im Voraus ausgezahlt, verbunden mit Maßnahmen zur Arbeitsförderung.
Rechtsgrundlage ist das SGB II; bei Ablehnung besteht die Möglichkeit zum Widerspruch oder Eilverfahren.
Das Bürgergeld ist eine Leistung der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es dient der Sicherung des Existenzminimums und unterstützt Menschen, die arbeitsfähig, aber auf finanzielle Hilfe angewiesen sind. Die Leistung umfasst den sogenannten Regelbedarf für den Lebensunterhalt sowie die Kosten für Miete und Heizung. Zusätzlich können auch Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende oder für nötige kostenaufwändige Ernährung, gewährt werden.
Neben der finanziellen Hilfe bietet das Bürgergeld Zugang zu Unterstützungsleistungen des Jobcenters – etwa zur Arbeitssuche, zu Weiterbildungen oder Coachings mit dem Ziel, möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen.
Grundsätzlich kann jeder Bürgergeld beantragen, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Erwerbsfähigkeit: Antragsteller müssen gesundheitlich in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
Alter: Zwischen 15 Jahren und dem gesetzlichen Rentenalter (sog. Altersgrenze).
Wohnsitz: Der gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland sein.
Hilfebedürftigkeit: Das eigene Einkommen oder Vermögen reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken.
Auch Geflüchtete mit anerkanntem Asylstatus und gültiger Arbeitserlaubnis sowie Bürgerinnen und Bürger aus EU-Staaten mit Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis können Bürgergeld beantragen.
Tipp: Wenn du noch im Asylverfahren steckst, kannst du aber alternativ Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Sobald du einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, kann bei Hilfsbedürftigkeit Bürgergeld beantragt werden.
Um Bürgergeld zu beantragen, sind verschiedene Nachweise erforderlich. Dazu gehören insbesondere:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Mietvertrag und aktuelle Heiz- und Nebenkostenabrechnung
Kontoauszüge der letzten drei Monate (bei Selbstständigen sechs Monate)
Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse oder Krankenkassenkarte
Nachweise zum Einkommen, falls Einkommen vorhanden ist (z. B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)
Gegebenenfalls weitere Nachweise wie Schulbescheinigungen, Unterhaltsnachweise oder Nachweise über bestehende Versicherungen
Ein Antrag auf Bürgergeld kann entweder online, schriftlich, telefonisch oder persönlich beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Eine Methode des digitalen Antrags ist über das Benutzerkonto bei der Bundesagentur für Arbeit:
Registrieren oder einloggen beim Online-Portal der Bundesagentur.
Antragsformular ausfüllen und alle erforderlichen Nachweise hochladen.
Abwarten der Prüfung durch das Jobcenter.
Bescheid erhalten, sobald alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
In der Regel bietet das Jobcenter ein persönliches Beratungsgespräch an, bei dem auch über mögliche Fördermaßnahmen gesprochen wird.
Bei LeistungsLotse kannst du ebenfalls deinen Antrag unkompliziert einreichen.
Die Bearbeitungsdauer liegt bei vollständigem Antrag in der Regel bei rund 14 Werktagen. Wichtig ist, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden – unvollständige Anträge können zu Verzögerungen führen.
Der Leistungsanspruch richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragstellenden sowie der gesamten Bedarfsgemeinschaft. Folgende Faktoren fließen in die Berechnung ein:
Einkommen: Dazu zählen Gehälter, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalerträge, Unterhaltszahlungen und sonstige Geldeingänge. Wenn kein Einkommen vorhanden ist oder dein Einkommen deutlich unter deinem Regelbedarf liegt, bekommst du generell Bürgergeld. Ein Teil des vorhandenen Einkommens wird aber immer angerechnet.
Vermögen: Vermögenswerte wie Bargeld, Sparguthaben oder Aktien können den Anspruch verringern, sofern sie die Freibeträge übersteigen. Hier gibt es einen Freibetrag von 40.000 Euro im ersten Jahr (Karenzzeit) für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person. Nach dem ersten Jahr beträgt der Freibetrag für alle nur noch 15.000 Euro.
Regelbedarf: Abhängig von Alter, Familienstand und Wohnsituation (z. B. Alleinstehende, Paare, Kinder). Für alleinstehende Erwachsene ist er etwa 563 Euro.
Kosten für Unterkunft und Heizung: Angemessene Wohnkosten werden zusätzlich übernommen. Auch hier wird während des ersten Jahres keine Angemessenheit überprüft. Danach sind etwa 40 - 50 qm für eine Person und ca. 10 - 15 qm für jede weitere Person angemessen. Auch die Miete darf nicht zu teuer sein.
Einmalige Einnahmen werden im Monat ihres Zuflusses berücksichtigt. Grundsätzlich gilt: Je höher das anrechenbare Einkommen und Vermögen, desto geringer fällt das Bürgergeld aus.
Tipp: Nutze unseren Bedarfsrechner um zu ermitteln ob euer Einkommen unter eurem Bedarf liegt. Wenn das der Fall ist, steht euch sicherlich Bürgergeld zu. Wenn euer Einkommen darüber liegt, kann euch aber Wohngeld und ggf. Kinderzuschlag zustehen.
Sobald das Jobcenter den Antrag bewilligt hat, wird das Bürgergeld monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen. In der Regel erfolgt die erste Zahlung zum Monatsbeginn nach der Bewilligung.
Gleichzeitig beginnt die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter. Leistungsberechtigte sind verpflichtet, an Maßnahmen mitzuwirken, die der beruflichen Eingliederung dienen – etwa durch Bewerbungen, Weiterbildung oder Teilnahme an Integrationsangeboten.
Die rechtliche Grundlage für das Bürgergeld ist das SGB II. Das Antragsverfahren ist kostenlos und kann auch formlos gestartet werden – ein persönliches Erscheinen ist nicht zwingend notwendig. Bei einer Ablehnung des Antrags kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Bei dringenden Fällen besteht zudem die Möglichkeit eines Eilverfahrens vor dem Sozialgericht.
Features |
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Staatliche Antrags-Dienste | Andere private Dienste |
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Einfache, verständliche Antragstellung | |||
Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen mit Rechner & Lotsen | |||
Digitale Weiterleitung an die zuständige Behörde | |||
Keine Mehrfacheingaben | |||
Sicheres digitales Verfahren mit hohem Datenschutzstandard | |||
Alle Leistungen in einem Portal |
Das Bürgergeld ist ein zentrales Instrument der sozialen Sicherung in Deutschland. Es bietet nicht nur finanzielle Hilfe, sondern auch umfassende Unterstützung beim (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben. Wer Bürgergeld beantragen möchte, sollte die Voraussetzungen genau prüfen und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen. Insbesondere der Online-Antrag bietet eine einfache und zeitsparende Möglichkeit, um finanzielle Hilfe zu erhalten.
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