Bürgergeld berechnen: Wie viel Bürgergeld bekommst du?

Junge Familie sitzt gemeinsam am Schreibtisch zu Hause. Im Vordergrund arbeitet die Mutter am Computer mit einem Kleinkind auf dem Schoß.

Das Bürgergeld (früher Hartz IV) bietet eine Grundsicherung für erwerbsfähige Personen mit keinem oder zu geringem Einkommen. Viele Menschen fragen sich nun, wie viel Unterstützung ihnen tatsächlich zusteht und wie dieser Betrag berechnet wird.

Bürgergeld, das für viele eine wichtige Unterstützung im Alltag darstellt, ist nicht einfach nur eine Zahl auf dem Konto. Verständnis über die Voraussetzungen, spezielle Bedarfe und der Einfluss von Einkommen und Vermögen sind entscheidend, um den individuell passenden Betrag zu ermitteln.

Bürgergeld berechnen

HilfeEine eheähnliche Gemeinschaft besteht in der Regel, wenn ihr als Paar mindestens 1 Jahr oder mit einem Kind zusammenlebt oder gemeinsam über Einkommen oder Vermögen verfügt. Auch bei Eheleuten, die zwei nahe zusammenliegende Wohnungen bewohnen und an der Ehe festhalten, trifft das zu.
HilfeHier sind nur Kinder gemeint, die du (allein oder mit deinem Partner) betreust. Kinder, die schon erwachsen sind oder verheiratet, zählen nicht mehr dazu.
HilfeGemeint sind zusätzliche Geräte zur Wassererhitzung, nicht die normale Heizungsanlage.
Inkl. Unterhalt, Kapitalerträge, Mieteinnahmen. Elterngeld wird anteilig angerechnet.

Bürgergeld Anspruch

Dein Bedarf mit Wohnkosten beträgt 563 €.

Dir steht wohl Bürgergeld in dieser Höhe zu.

Beachte: Dein Bedarf, also dein Bürgergeld, erhöht sich zusätzlich für:

  • Personen mit einer Behinderung
  • Personen die eine kostenaufwändige Ernährung brauchen
  • Sonstige Bedarfe die nicht direkt vom Bürgergeld gedeckt sind (z.B. für medizinische Pflegeprodukte)

Was ist Bürgergeld?

Das Bürgergeld ersetzt seit 2023 die Hartz-4-Leistungen. Die Ampel-Regierung hat es eingeführt, um Menschen finanziell zu unterstützen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können.

Bevor jemand Bürgergeld erhält, wird das Vermögen und Einkommen geprüft. Diese müssen gegebenenfalls genutzt werden, bevor man Unterstützung erhält.

Der Regelsatz für eine alleinstehende Person liegt im Jahr 2025 bei 563 Euro pro Monat.

Voraussetzungen für den Bezug

Das Bürgergeld bietet finanzielle Unterstützung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine sichern können. Um Bürgergeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Grundvoraussetzungen sind:

  1. Alter: AntragstellerInnen müssen mindestens 15 Jahre alt sein, dürfen aber das Rentenalter noch nicht erreicht haben.

  2. Aufenthalt: Zudem müssen sich Antragsteller und Familie in Deutschland aufhalten und ggf. einen Aufenthaltstitel haben.

  3. Erwerbsfähigkeit: Auch wichtig ist die Erwerbsfähigkeit, also dass man gesundheitlich mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann oder könnte. Das ist besonders für Personen mit einer Krankheit oder Behinderung relevant.

Hilfebedürftigkeit ist ebenfalls eine Kernvoraussetzung. Damit ist gemeint, dass der Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestritten werden kann. Interessanterweise kann Bürgergeld auch unabhängig von vorheriger beruflicher Tätigkeit beantragt werden.

Tipp: Wenn du eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllst gibt es oft Alternativen. Wenn du im Rentenalter oder nicht erwerbsfähig bist, kannst du möglicherweise Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung bekommen. Ohne Aufenthaltstitel im Asylverfahren gibt es Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz.

Die monatliche Höhe des Bürgergelds 2025

Die Höhe des Bürgergelds hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Wohnsituation, das Einkommen und die Anzahl der Kinder.

Das Bürgergeld hängt immer vom Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft, also generell der zusammenlebenden Familie, ab. Dieser teilt sich in Regelbedarfe, Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft.

Die Regelbedarfe gliedern sich so auf.

Berechtigte

Regelbedarf

Volljährige Berechtigte ohne Partner, also Alleinstehende / Alleinerziehende.

563 Euro

Volljährige Partner pro Person

je 506 Euro

Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (15 bis 24 Jahre) und ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen.

451 Euro

Kinder zwischen 14 und 17 Jahren

471 Euro

Kinder zwischen 6 und 13 Jahren

390 Euro

Kinder unter 6 Jahren

357 Euro

Das bedeutet, dass etwa eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren einen Regelbedarf von 1343 Euro (563 Euro + 390 Euro + 390 Euro) hätte.

Hinzu kommen die Kosten der Unterkunft, also die Miete, welche generell übernommen werden. Die Miete muss zwar angemessen hoch sein, im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs wird das aber nicht geprüft.

Weiterhin werden sogenannte Mehrbedarfe für folgende Situationen gewährt:

  • Alleinerziehende: Je nach Anzahl und Alter der Kinder 12 - 60% des eigenen Regelbedarfs

  • Schwangere: 17% des eigenen Regelbedarfs

  • Mit Behinderung: 35% des eigenen Regelbedarfs

  • Gehbehinderte Personen: 17% des eigenen Regelbedarfs

  • Für kostenaufwändige Ernährung aufgrund einer Krankheit: 10 - 20% des eigenen Regelbedarfs

Für Warmwasseraufbereitung und sonstige besondere Bedarfe sind zusätzliche Mehrbedarfe möglich. Die Bedarfssätze werden immer als prozentualer Anteil des Regelbedarfs der betroffenen Person angerechnet, nicht auf den gesamten Regelbedarf.

Der Gesamtbedarf berechnet sich dann wie folgt: Regelbedarf + Mehrbedarfe + Kosten der Unterkunft (Miete).

Für 2025 bleiben die Regelsätze unverändert. Ein Bürgergeld-Rechner hilft dabei, die genaue Höhe zu bestimmen. Der Rechner berücksichtigt die aktuellen Regelsätze und persönliche Faktoren.

Auswirkungen von Vermögen und Einkommen

Beim Bezug von Bürgergeld spielt das eigene Vermögen und Einkommen eine wichtige Rolle. In der sogenannten Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es eine erhebliche Höhe erreicht. Ansonsten wird Vermögen erst nach Abzug bestimmter Freibeträge auf die Leistungen angerechnet. Einkommen, das die AntragstellerInnen selbst verdienen, wird ebenfalls angerechnet. Doch hier kommen spezielle Freibeträge ins Spiel, die nicht berücksichtigt werden müssen. Das bedeutet, dass das Nettoeinkommen nicht in voller Höhe vom Regelbedarf und den Wohnkosten abgezogen wird. Generell werden bei der Einkommensanrechnung alle Einkommen berücksichtigt. Mehr zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen erfährst du im Folgenden.

Auswirkungen von Vermögen

Bei der Berechnung des Bürgergeldes spielt das Vermögen eine Rolle. Für Vermögen gelten folgende Freibeträge im ersten Jahr des Bezugs:

  • Für die AntragstellerIn: 40.000 Euro

  • Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft: 15.000 Euro

Nach dem ersten Jahr sind es auch für die AntragstellerIn nur noch 15.000 Euro Freibetrag. Wenn du das Vermögen übersteigst, wird das Vermögen zunächst angerechnet, du bist also nicht per se ausgeschlossen vom Bürgergeld.

Tipp: Selbstbewohnte Immobilien, ein Auto, welches benötigt wird, oder normaler Hausrat zählen nicht zum Vermögen.

Auswirkung von Einkommen

Ähnliches gilt für das Einkommen, das durch eine Anstellung, freiberufliche Tätigkeit oder einen Minijob erzielt wird. Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit wird beim Bürgergeld nämlich nur teilweise angerechnet. Andere Einnahmen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Krankengeld werden voll angerechnet.

Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, wie Gehälter, Praktikumsvergütung oder Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit werden nach Abzug der Freibeträge auf das Bürgergeld angerechnet. Dadurch hat man mit Einkommen und Bürgergeld immer mehr zur Verfügung als ohne Job. Die Einkommensanrechnung ist allerdings etwas komplizierter. Dafür gibt es sogenannte Freibeträge die vom Bruttoeinkommen abhängen und sich folgendermaßen Staffeln.

Bruttoeinkommen

Freibetrag

Bis 100 Euro

Freibetrag: 100 Euro
Der sogenannte Grundfreibetrag.

100 Euro - 520 Euro

100 Euro (Grundfreibetrag) +
20 % des Einkommens das über 100 Euro liegt.

520 Euro - 1000 Euro

100 Euro (Grundfreibetrag) +

84 Euro (20% von 100 Euro - 520 Euro) +
30 % des Einkommens das über 520 Euro liegt.

Über 1000 Euro

100 Euro (Grundfreibetrag) +

84 Euro (20% von 100 Euro - 520 Euro) +

144 Euro (30% von 520 Euro - 1000 Euro) +
ENTWEDER
10 % des Einkommens das zwischen 1000 Euro und 1200 Euro liegt.
ODER
10 % des Einkommens das zwischen 1000 Euro und 1500 Euro liegt, wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.

Alles über 1200 Euro / 1500 Euro bleibt hier unberücksichtigt.

Beispiel
Wenn du etwa ein Bruttoeinkommen von 750 Euro hast, würde sich der Freibetrag so berechnen:
100 Euro + 84 Euro + (750 - 520) * 30% = 253 Euro

Dieser Betrag wird dann von deinem Nettoeinkommen abgezogen. Was darüber hinaus bleibt wird auf das Bürgergeld angerechnet. Wenn in unserer Beispielrechnung dein Nettoeinkommen 650 Euro sind, würden 397 Euro (650 Euro - 253 Euro) auf das Bürgergeld angerechnet werden.

Tipp: Generell wird Elterngeld voll als Einkommen angerechnet. Bei vormals erwerbstätigen Eltern gibt es aber einen Freibetrag von bis zu 300 Euro im Basiselterngeld und bis zu 150 Euro im Elterngeld plus.

Bezugsdauer des Bürgergeldes

Bürgergeld bekommt man generell solange man es braucht. Bewilligt wird es generell für bis zu 12 Monate. In besonderen Fällen kann es jedoch auf 6 Monate verkürzt werden.

Wissenswertes zur Bezugsdauer:

  • Generell bewilligt für 12 Monate bei regulären Fällen

  • Verkürzte Bewilligung auf 6 Monate bei:

    • Schwankendem Einkommen

    • Selbstständigkeit

    • Hohen (unangemessenen) Wohnungskosten

Nach Ablauf dieser Frist kann ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Das Jobcenter prüft dann, ob eine Verlängerung des Bürgergeldbezugs möglich ist. Ein Bewilligungsbescheid gibt anschließend Auskunft über die genaue Dauer der Unterstützung.

Bürgergeld beantragen

Bürgergeld kannst du mittlerweile ganz bequem über LeistungsLotse beantragen. Hier sind die wichtigsten Schritte, um Bürgergeld zu beantragen:

  1. Prüfen: Prüfe kurz mit unserem Bedarfsrechner (siehe oben) ob dir Bürgergeld zusteht.

  2. Dokumente vorbereiten: Kontoauszüge, Einkommensnachweise, Mietvertrag etc. bereithalten.

  3. Online Antrag ausfüllen: Um Zeit zu sparen, kann der Antrag bequem online gestellt werden.

  4. Überprüfung abwarten: Nach der Antragstellung wird alles überprüft und evtl. noch Unterlagen nachgefordert.

Der Bürgergeld-Rechner

Der Bürgergeld-Rechner berechnet, ob ein Anspruch auf Bürgergeld besteht und wie hoch dieser ist. Dabei nutzt er die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Ab 1. Januar 2024 beträgt der Basis-Regelsatz 563 Euro. Dieser Betrag ist zentral für alle Berechnungen. Der Rechner berücksichtigt auch Regelsätze und Mehrbedarfe. Vermögen bleibt allerdings außer Acht. Eine exakte Berechnung folgt erst nach dem offiziellen Antrag auf Bürgergeld. Die gesetzlichen Grundlagen, auf die sich der Rechner stützt, wurden von Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Häufig gestellte Fragen

Bürgergeld kann nicht rückwirkend beantragt werden. Der Anspruch beginnt in generell in dem Monat der Antragstellung, kann aber auch für einen späteren Zeitpunkt bereits beantragt werden.
Daher ist es sinnvoll den Antrag so früh wie möglich zu stellen um keinen Monat zu verlieren.
Der Bürgergeld-Rechner ermöglicht eine erste Einschätzung. Diese Online-Berechnung berücksichtigt Regelsätze und mögliche Mehrbedarfe. Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, können Bürgergeld beantragen, wenn sie mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Änderungen in den Lebensumständen können den Anspruch auf Bürgergeld beeinflussen. Dazu gehören Veränderungen im Vermögen oder Einkommen, Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft, ein Umzug oder die Aufnahme einer Arbeit. Ein Teil des Einkommens wird aber nicht angerechnet, was wichtig ist, wenn sich der Einkommensstatus ändert.
Wichtig: Du musst solche Änderungen dem Job-Center immer sofort mitteilen, da du sonst möglicherweise eine Geldstrafe bekommst oder Bürgergeld zurückzahlen musst.

Ja, es gibt einige Unterschiede zwischen dem neuen Bürgergeld und dem früheren Hartz IV. Seit Januar 2023 ist das Bürgergeld das neue System der Grundsicherung in Deutschland. Ein bedeutender Unterschied ist, dass beim Bürgergeld in der ersten Karenzzeit ein höheres Schonvermögen zugelassen wird: 40.000 Euro für das erste Haushaltsmitglied und 15.000 Euro für jede weitere Person. Anders als bei Hartz IV werden keine Rentenbeiträge mehr gezahlt. Bürgergeld sieht dafür andere Hilfen, wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Unterstützung bei Bildung und sozialer Teilhabe, vor. Dies schließt Sozialtickets und die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ein.

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Fazit

Das Bürgergeld ersetzt seit 2023 das frühere Arbeitslosengeld 2 (ALG 2). Die Einführung durch die Ampel-Regierung brachte neue Berechnungsgrundlagen mit sich. Ein zentraler Bestandteil ist der Basis-Regelsatz, der ab 1. Januar 2024 bei 563 Euro liegt. Die Berechnung des Bürgergeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter auch das vorhandene Vermögen. Hierbei werden Freibeträge berücksichtigt.

Ein Bürgergeld-Rechner online kann erste Orientierung bieten. Damit lassen sich mögliche Ansprüche unter Berücksichtigung von Regelsätzen und Mehrbedarfen vorab einschätzen. Es ist wichtig zu wissen, dass der tatsächliche Anspruch erst nach einem offiziellen Antrag bestimmt wird.

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