Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen: Ein Überblick

Ein älteres Paar sitzt gemeinsam auf einem Sofa in einem gemütlichen Wohnzimmer und unterhält sich.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland. Sie dient dazu, den Lebensunterhalt von Menschen zu sichern, deren Rente nicht ausreicht, um die grundlegenden Bedürfnisse zu decken. Sie löste damit die frühere Sozialhilfe ab. In diesem Artikel geht es darum, wer Anspruch auf Grundsicherung hat, wie der Antrag gestellt wird, welche Unterlagen benötigt werden und was bei der Antragstellung zu beachten ist.

Artikel kurz und knapp

  • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hilft Menschen, deren Rente und Einkommen nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, und wird nach §§ 41 ff. SGB XII geregelt.

  • Anspruchsberechtigt sind Personen ab 65 Jahren oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und geringem Vermögen (unter 10.000 €).

  • Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Behörde (z. B. Sozialamt oder Landratsamt) gestellt und mit vollständigen Unterlagen und Formularen eingereicht werden.

  • Unterlagen wie Rentenbescheid, Kontoauszüge, Mietnachweise und Nachweise über Krankenversicherung sind erforderlich.

  • Reha-Maßnahmen und Begutachtungen durch die Deutsche Rentenversicherung können bei Erwerbsminderung Voraussetzung sein.

  • Leistungen umfassen Regelsatz, Unterkunftskosten und Mehrbedarfe – das Einkommen (z. B. Rente, Unterhaltszahlungen) wird angerechnet.

  • Kinder mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 € sind in der Regel nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.

  • Die Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung für einen bestimmten Bewilligungszeitraum bewilligt und müssen regelmäßig neu beantragt werden.

Grundsicherung berechnen

HilfeEine eheähnliche Gemeinschaft besteht in der Regel, wenn ihr als Paar mindestens 1 Jahr oder mit einem Kind zusammenlebt oder gemeinsam über Einkommen oder Vermögen verfügt. Auch bei Eheleuten, die zwei nahe zusammenliegende Wohnungen bewohnen und an der Ehe festhalten, trifft das zu.
Zu dir
HilfeGemeint sind zusätzliche Geräte zur Wassererhitzung, nicht die normale Heizungsanlage.

Deine Einkommen

Inkl. Unterhalt, Kapitalerträge, Mieteinnahmen. Nicht dazu zählen Elterngeld, Kindergeld und Pflegegeld.
Also Halftpflicht-, Hausrats- und Lebensversicherungen sowie Riesterbeiträge.

Dein Anspruch auf Grundsicherung

Dein Bedarf mit Wohnkosten beträgt 563 €.

Dir steht wohl Grundsicherung in dieser Höhe zu.

Beachte, dass du zusätzlich etwas bekommen kannst, wenn du aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung (etwa laktose- oder glutenfrei) brauchst.

Was ist Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter ist eine staatliche Leistung gemäß dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), insbesondere §§ 41 ff. Sie richtet sich an Personen, die das Rentenalter erreicht haben und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen können Anspruch auf Grundsicherung haben.

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfassen in erste Linie die finanzielle Unterstützung. Wer Grundsicherung beantragen möchte, sollte sich frühzeitig über Fristen und Voraussetzungen informieren.

Ziel ist es, Armut im Alter zu vermeiden und ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Leistungen umfassen den Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ggf. Mehrbedarfe (z. B. bei Krankheit oder Behinderung).

Auch Leistungen der Sozialhilfe wie die Hilfe zum Lebensunterhalt können ergänzend oder ersatzweise zur Grundsicherung gewährt werden.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die:

  • die Altersgrenze erreicht haben (je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren) ODER

    dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (unter 65 Jahren),

  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,

  • über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen,

  • nur über ein geringes Vermögen verfügen (Schonvermögen ca. 10.000 Euro pro Person).

Leistungsberechtigt sind Personen, die die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen können.

Bei voller Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung besteht ebenfalls ein Anspruch auf Grundsicherung. Die Erwerbsminderung ist grundsätzlich unabhängig von einem Pflege- oder Behinderungsgrad. Volle Erwerbsminderung besteht, wenn man dauerhaft nicht in der Lage ist mehr als 3 Stunden pro Tag zu arbeiten.

In diesem Fall kann man oft auch Erwerbsminderungsrente erhalten, deren Höhe aber davon abhängt, wie lange man bereits in die Rentenversicherung einbezahlt hat. Wenn diese nicht reicht, kann man zusätzlich Grundsicherung beantragen.

Es wird geprüft, ob Einkommen und Vermögen des Antragstellers zur Deckung des Bedarfs ausreichen. Einkommen sind z. B. Renten, Gehälter, Unterhaltszahlungen, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Auch Einkünfte im Alter aus privater Vorsorge oder geringfügiger Beschäftigung werden berücksichtigt.

Das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners werden bei der Bedürftigkeitsprüfung mit einbezogen. Das gilt auch für Einkünfte aus der Werkstatt für behinderte Menschen.

Hinweis: Auch Personen, die eine Ausbildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) machen oder die in einer Ausbildung sind und das Ausbildungsbudget für Menschen mit Behinderung (§ 61a SGB IX) wahrnehmen, können Grundsicherung erhalten.

Wie wird die Grundsicherung beantragt?

Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Behörde gestellt werden, in der Regel beim Sozialamt der Stadt oder des Landkreises. Die Zuständigkeit liegt meist beim Landratsamt oder einer anderen kommunalen Stelle. Ein formloser Antrag reicht zunächst aus, aber später müssen die amtlichen Antragsformulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.

Ein Antrag auf Leistungen der Grundsicherung kann auch mit Unterstützung von Sozialberatungsstellen gestellt werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung, Voraussetzung und Unterlagen zur Antragstellung:

  1. Informationen einholen: Beim örtlichen Sozialamt oder auf der Website der Stadt lassen sich die erforderlichen Unterlagen und Formulare recherchieren.

  2. Formular ausfüllen: Das Antragsformular kann online heruntergeladen oder direkt beim Amt abgeholt und anschließend sorgfältig ausgefüllt werden.

  3. Unterlagen zusammenstellen: Dazu gehören:

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Rentenbescheid

    • Nachweise über sonstige Einkommen

    • Kontoauszüge der letzten drei Monate

    • Mietvertrag und Nachweise über Heizkosten

    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung

    • ggf. Nachweise über vorhandenes Vermögen

  4. Antrag einreichen: Der Antrag kann per E-mail, persönlich oder per Post beim zuständigen Sozialamt eingereicht werden.

  5. Bearbeitungszeit abwarten: Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern. In dringenden Fällen kann ein Vorschuss beantragt werden.

Die zuständige Stelle prüft sorgfältig, ob alle Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt sind.

Bei Personen unter 65 Jahren mit Erwerbsminderung ist eine vorherige Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung erforderlich. Oft ist auch eine Reha-Maßnahme Voraussetzung für die Feststellung der Erwerbsminderung.

Tipp: Auch wenn herauskommt, dass die Erwerbsminderung nicht dauerhaft ist, kann man ersatzweise Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen. Dafür muss kein erneuter Antrag gestellt werden. Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist meist genauso hoch wie die Grundsicherung.

Was wird bei der Grundsicherung berücksichtigt?

Bei der Berechnung der Grundsicherung wird folgender Bedarf anerkannt:

  • Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts (2025 ca. 563 Euro für Alleinstehende)

  • Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten, soweit angemessen)

  • Mehrbedarfe (z. B. bei Gehbehinderung, kostenaufwendiger Ernährung)

Dem gegenüber wird das Einkommen des Antragstellers gesetzt. Dazu zählen:

  • Renten (gesetzlich und privat)

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • Unterhaltszahlungen

  • Kapitalerträge

Freibeträge werden gewährt, z. B. ein Freibetrag auf gesetzliche Renten und das sogenannte Schonvermögen. So werden gerade Einkommen aus Renten und Erwerbseinkommen (also z.B. Löhne, Gehälter, Einkommen aus selbstständiger Arbeit) nicht voll angerechnet.

Auch Einkünfte von Partnern werden bei der Berechnung berücksichtigt. Unter Umständen ist auch zu prüfen, ob Erben verpflichtet werden können.

Besonderheiten und wichtige Hinweise

  • Unterhaltsverpflichtung von Kindern: Kinder mit einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro brutto müssen keinen Unterhalt für ihre Eltern zahlen. Die Sozialbehörde prüft dies bei Antragstellung. Wer unterhaltspflichtig ist, wird vom Sozialamt informiert.

  • Vermögen: Ein Vermögen von bis zu 10.000 Euro (pro Person) bleibt unangetastet.

  • Krankenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden übernommen.

  • Rückwirkende Zahlungen: Grundsicherung wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Eine rückwirkende Leistung ist nicht vorgesehen.

  • Aufenthalt im Ausland: Wer mehr als vier Wochen ununterbrochen im Ausland ist, erhält für diesen Zeitraum keine Grundsicherungsleistungen.

  • Volljährigkeit: Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht grundsätzlich erst, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist.

Auch im Rahmen der Sozialhilfe wird die Grundsicherung im Alter oft thematisiert, da sie eine zentrale Leistung zur Existenzsicherung darstellt. Grundsicherung bei Alter oder bei voller Erwerbsminderung beantragen können nur Menschen mit entsprechendem Nachweis.

Die Grundsicherung wird in der Regel für einen bestimmten Bewilligungszeitraum bewilligt und muss danach erneut beantragt werden. Ein Bewilligungsbescheid informiert über die Höhe des Betrags und den Zeitraum der Auszahlung.

Tipps und Hilfe zur erfolgreichen Antragstellung

  • Frühzeitig informieren: Nicht bis zum letzten Moment warten, um Informationen einzuholen und benötigte Unterlagen zusammenzustellen.

  • Vollständigkeit der Unterlagen: Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung erheblich.

  • Hilfe suchen: Bei Unsicherheiten helfen Sozialberatungsstellen, Rentenberater oder gemeinnützige Organisationen wie der VdK.

  • Aktualität prüfen: Alle Nachweise sollten aktuell sein – beispielsweise dürfen Kontoauszüge nicht älter als drei Monate sein.

Im Auftrag des Sozialhilfeträgers wird die Grundsicherung bewilligt und ausgezahlt. Die Bearbeitung dauert je nach Behörde zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Wer Grundsicherung beantragen möchte, sollte daher frühzeitig den Antrag stellen.

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Fazit

Die Grundsicherung im Alter ist ein wichtiger sozialer Schutzmechanismus, der Menschen im Ruhestand vor Altersarmut bewahrt. Auch wenn die Antragstellung mit Aufwand verbunden ist, lohnt es sich, diesen Schritt zu gehen, wenn das eigene Einkommen nicht für ein würdevolles Leben im Alter reicht. Mit sorgfältiger Vorbereitung, vollständigen Unterlagen und gegebenenfalls fachkundiger Unterstützung kann der Antrag erfolgreich gestellt werden. Wer seine Rechte kennt und proaktiv handelt, kann auch im Alter finanziell abgesichert leben.

Der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung sollte nicht aufgeschoben werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Antrag bewilligt wird, stellt die Grundsicherung eine wichtige Ergänzung zur Rentenversicherung dar. Auch für Menschen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung ist diese Sozialleistung ein essenzielles Instrument zur Existenzsicherung.

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