Rente oder Grundsicherung? Unterschiede, Voraussetzungen und Leistungen einfach erklärt

Älteres Paar sitzt mit einem Hund an einem festlich gedeckten Tisch im Freien, im Hintergrund eine weitere Frau

Die finanzielle Absicherung im Alter ist ein zentrales Thema für viele Menschen in Deutschland. Zwei wichtige staatliche Leistungen spielen hierbei eine große Rolle: die gesetzliche Rente und die Grundsicherung im Alter. Obwohl beide auf den ersten Blick ähnlich erscheinen, unterscheiden sie sich grundlegend in Zweck, Anspruchsvoraussetzungen, Höhe und Finanzierung.

Artikel kurz & knapp

  • Die gesetzliche Rente ist eine Versicherungsleistung, die auf den im Erwerbsleben gezahlten Beiträgen basiert und der Einkommenssicherung im Alter dient.

  • Die Grundsicherung ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung, die gezahlt wird, wenn Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen.

  • Die Rente bemisst sich nach Beitragsdauer, Einkommen/ Einzahlung in die Versicherung und erworbenen Rentenpunkten. Die Grundsicherung sichtert das Existenzminimum, wird individuell berechnet und ist eine staatliche Sozialleistung, keine Versicherungsleistung.

  • Renten sind steuerpflichtig, Grundsicherung bleibt steuerfrei.

  • Grundsicherung umfasst den Regelsatz, angemessene Wohnkosten und mögliche Mehrbedarfe.

  • Bei unzureichender Rente kann ergänzend Grundsicherung beantragt werden, um finanzielle Lücken zu schließen.

Grundsicherung berechnen

HilfeEine eheähnliche Gemeinschaft besteht in der Regel, wenn ihr als Paar mindestens 1 Jahr oder mit einem Kind zusammenlebt oder gemeinsam über Einkommen oder Vermögen verfügt. Auch bei Eheleuten, die zwei nahe zusammenliegende Wohnungen bewohnen und an der Ehe festhalten, trifft das zu.
Zu dir
HilfeGemeint sind zusätzliche Geräte zur Wassererhitzung, nicht die normale Heizungsanlage.

Deine Einkommen

Inkl. Unterhalt, Kapitalerträge, Mieteinnahmen. Nicht dazu zählen Elterngeld, Kindergeld und Pflegegeld.
Also Halftpflicht-, Hausrats- und Lebensversicherungen sowie Riesterbeiträge.

Dein Anspruch auf Grundsicherung

Dein Bedarf mit Wohnkosten beträgt 563 €.

Dir steht wohl Grundsicherung in dieser Höhe zu.

Beachte, dass du zusätzlich etwas bekommen kannst, wenn du aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung (etwa laktose- oder glutenfrei) brauchst.

Was ist der Unterschied zwischen Rente und Grundsicherung?

Die gesetzliche Rente ist eine Versicherungsleistung, auf die man durch Beitragszahlungen während des Erwerbslebens einen Anspruch erwirbt.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung, die auf Antrag gezahlt wird, wenn das Einkommen – z. B. die Rente – nicht für den Lebensunterhalt ausreicht.

Wichtige Unterschiede im Überblick:

Rente

Grundsicherung

Höhe

Basiert auf gezahlten Beiträgen zur Rentenversicherung und Beitragsdauer.

Orientiert sich am tatsächlichen finanziellen Bedarf (Regel- und Mehrbedarfe).

Zweck

Versicherungsleistung: Nur wer einzahlt bekommt etwas raus.

Sozialleistung: Sichert Mindesteinkommen für jeden.

Zuständige Behörde

Rentenversicherung

Sozialamt

Steuer

Einkommenssteuer fällt an.

Keine Steuer fällt an.

Das deutsche Sozialsystem: Ein kurzer Überblick

Deutschland hat ein mehrstufiges System der sozialen Sicherheit. Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil davon – ebenso wie steuerfinanzierte Leistungen wie die Grundsicherung oder Sozialhilfe.

Die drei Säulen der Altersvorsorge:

  1. Gesetzliche Rentenversicherung (Pflichtversicherung für Arbeitnehmer)

  2. Betriebliche Altersvorsorge (vom Arbeitgeber organisiert)

  3. Private Vorsorge (z. B. Riester- oder Rürup-Rente)

Diese Kombination soll sicherstellen, dass BürgerInnen im Alter finanziell abgesichert sind.

Die gesetzliche Rente: Anspruch, Varianten und Finanzierung

Die gesetzliche Rentenversicherung wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Sie dient der Einkommenssicherung im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall (für Hinterbliebene).

Arten der gesetzlichen Rente:

  • Regelaltersrente (ab 67 Jahren)

  • Altersrente für langjährig Versicherte (früher möglich, z. B. ab 63 mit Abschlägen)

  • Rente wegen Erwerbsminderung

  • Hinterbliebenenrente (Witwen-, Witwer- oder Waisenrente)

Finanzierung:

  • Beiträge von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen

  • Umlageverfahren: Die heutigen Beiträge finanzieren die heutigen Renten

  • Staatliche Zuschüsse zur Stabilisierung des Systems

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Ziel und Anspruch

Die Grundsicherung greift ein, wenn das Einkommen – z. B. die gesetzliche Rente – nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie richtet sich an Menschen ab dem Regelrentenalter oder an dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen.

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in Deutschland

  • Rentenalter erreicht oder dauerhaft erwerbsgemindert

  • Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen

  • Bedarfsgemeinschaft wird geprüft (z. B. Ehepartner)

Tipp: Wenn eine vollständige aber nicht dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt, bekommt man daher weder Grundsicherung (da Erwerbsminderung nicht dauerhaft) noch Bürgergeld (da nicht erwerbsfähig). In diesem Fall sollte man trotzdem Grundsicherung beantragen. Man erhält dann aber sog. Hilfe zum Lebensunterhalt, welche sich ähnlich bemisst.

Welche Leistungen umfasst die Grundsicherung?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung soll Menschen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Sie setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die je nach individueller Lebenssituation unterschiedlich hoch ausfallen können.

Regelbedarf

Der Regelbedarf bildet die Grundversorgung für den täglichen Lebensbedarf, also für Lebensmittel, Kleidung, Hygiene, Kommunikation, Mobilität und persönliche Bedürfnisse. Seit Januar 2023 beträgt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 563 Euro monatlich, für Paare gibt es 506 Euro pro Person.

Mehrbedarfe

Zusätzlich zum Regelsatz können sogenannte Mehrbedarfe gewährt werden. Diese stellen Zuschläge für besondere Lebensumstände dar, die mit einem erhöhten finanziellen Aufwand verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Menschen mit Behinderung erhalten 17% des Regelbedarfs zusätzlich.

  • Personen mit bestimmten chronischen Krankheiten, etwa wenn eine kostenintensive Ernährung notwendig ist.

  • Alleinerziehende erhalten je nach Anzahl und Alter der Kinder zwischen 12% und 60% des Regelbedarfssatzes zusätzlich.

Diese Mehrbedarfe müssen durch entsprechende Nachweise im Antrag (z. B. Atteste oder Behindertenausweis) belegt werden.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Grundsicherung ist die Übernahme der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Dazu zählen:

  • Miete bei einem Mietverhältnis oder zinsbelastete Hypothekenraten bei selbstgenutztem Eigentum,

  • Heizkosten (Gas, Öl, Fernwärme oder Strom, soweit es sich um Heizstrom handelt),

  • und Nebenkosten, sofern sie im Rahmen der örtlich als angemessen geltenden Grenzen bleiben.

Was genau als angemessen gilt, richtet sich nach regionalen Richtwerten, die die Kommunen oder Landkreise festlegen. Kosten, die über diese Grenzen hinausgehen, müssen unter Umständen vom Antragsteller selbst getragen werden.

Grundsicherung vs. Rente: Voraussetzungen und Berechnung

Anspruchsvoraussetzungen:

Kriterium

Rente

Grundsicherung

Alter

Ab 67 Jahren (Ausnahmen möglich)

Ab 67 Jahren oder bei dauerhafter Erwerbsminderung

Mindestversicherungszeit

5 Jahre (Regelaltersrente)

Keine

Einkommen & Vermögen

Nicht relevant

Einkommen & Vermögen unter Freibeträgen

Antrag erforderlich?

Ja

Ja

Berechnung:

Die Berechnung der beiden Leistungen erfolgt nach unterschiedlichen Prinzipien:

  • Die Höhe der Rente richtet sich nach den erworbenen Entgeltpunkten, dem Durchschnittseinkommen, der Beitragsdauer sowie dem aktuellen Rentenwert. Wer viele Jahre gearbeitet und gut verdient hat, erhält in der Regel eine höhere Rente als jemand mit niedrigerem Einkommen oder Unterbrechungen im Erwerbsleben.

  • Die Grundsicherung wird hingegen individuell berechnet, um das gesetzlich definierte Existenzminimum zu sichern. Sie setzt sich aus dem Regelsatz (für den Lebensunterhalt), den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung sowie ggf. Mehrbedarfen (z. B. für Alleinerziehende oder chronisch Kranke) zusammen. Eigene Einkünfte wie eine geringe Rente werden dabei angerechnet und von der Gesamtleistung abgezogen.

Häufig gestellte Fragen

Die Rente basiert auf Beitragszahlungen und sichert das Einkommen im Alter, Grundsicherung unterstützt bedürftige Menschen, wenn die Rente nicht reicht.

Menschen ab dem Regelrentenalter oder dauerhaft Erwerbsgeminderte, deren Einkommen und Vermögen unter bestimmten Grenzen liegen.

Der Antrag wird beim örtlichen Sozialamt gestellt, mit Nachweisen zu Einkommen, Vermögen und Wohnkosten - oder ganz bequem mit LeistungsLotse.

Man kann entweder nur Wohngeld oder nur Grundsicherung erhalten, da in der Grundsicherung die Wohnkosten ja berücksichtigt werden. Wenn gar kein oder nur ein sehr geringes Einkommen / Rente vorhanden ist, sollte eher Grundsicherung beantragt werden. Wohngeld gibt es erst, wenn das Geld zwar zum leben, aber nicht ganz zum wohnen reicht.

Mit unserem Grundsicherungsrechner kannst du prüfen was dir wohl zusteht.

Steuerliche Behandlung

Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich deutlich zwischen gesetzlicher Rente und Grundsicherung. Während Renten zunehmend steuerpflichtig sind, bleibt die Grundsicherung steuerfrei.

Wer eine gesetzliche Rente bezieht, muss unter Umständen Steuern auf einen Teil dieser Einkünfte zahlen. Ob und wie viel versteuert werden muss, hängt vor allem vom Jahr des Renteneintritts ab. Seit der Rentenreform 2005 wird der besteuerbare Anteil der Rente schrittweise erhöht – für NeurentnerInnen steigt er jedes Jahr an. Wer beispielsweise 2023 in Rente ging, muss 83 % seiner Rente versteuern; bei einem Rentenbeginn im Jahr 2025 sind es bereits 85 %. Nur der verbleibende Anteil bleibt dauerhaft steuerfrei (sogenannter Rentenfreibetrag).

Entscheidend ist außerdem, ob das gesamte Jahreseinkommen – einschließlich Rente und möglicher weiterer Einkünfte – den Grundfreibetrag übersteigt. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 11.604 Euro für Alleinstehende (bzw. 23.208 Euro für Verheiratete). Wird dieser Betrag nicht überschritten, fällt keine Einkommensteuer an.

Im Gegensatz dazu ist die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung vollständig steuerfrei. Diese Leistungen gelten als existenzsichernde Sozialhilfeleistungen und müssen daher nicht beim Finanzamt angegeben werden. Auch wer zusätzlich zur Rente Grundsicherung bezieht, muss nur die steuerpflichtigen Einkünfte (z. B. einen Teil der Rente) versteuern – die Grundsicherung bleibt dabei außen vor.

Tipp: Auch wenn die steuerliche Belastung bei kleinen Renten oft gering oder gar nicht vorhanden ist, lohnt sich eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. So lassen sich unnötige Abzüge vermeiden, Freibeträge optimal nutzen und mögliche Rückzahlungen ans Finanzamt ausschließen.

Antragstellung: Was ist zu beachten?

Rentenantrag

  • Zuständig: Deutsche Rentenversicherung

  • Wichtig: Frühzeitig stellen (3 Monate vor Rentenbeginn)

  • Unterlagen: Personalausweis, Versicherungsnummer, Nachweise über Beitragszeiten, ggf. weitere Unterlagen

Grundsicherungsantrag

  • Zuständig: Sozialamt (örtlich zuständig)

  • Unterlagen: Ausweise, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag, ggf. Nachweise über Vermögen

Grundsicherung berechnen

HilfeEine eheähnliche Gemeinschaft besteht in der Regel, wenn ihr als Paar mindestens 1 Jahr oder mit einem Kind zusammenlebt oder gemeinsam über Einkommen oder Vermögen verfügt. Auch bei Eheleuten, die zwei nahe zusammenliegende Wohnungen bewohnen und an der Ehe festhalten, trifft das zu.
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Beachte, dass du zusätzlich etwas bekommen kannst, wenn du aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung (etwa laktose- oder glutenfrei) brauchst.

Kombination von Rente und Grundsicherung

Wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt und die Wohnkosten zu decken, besteht die Möglichkeit, ergänzend Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung zu beantragen. Diese Unterstützung ist besonders wichtig für Menschen, deren Rente unterhalb des sogenannten Regelsatzes plus der angemessenen Mietkosten liegt. Voraussetzung für den Erhalt der Grundsicherung ist zudem, dass kein oder nur geringes verwertbares Vermögen vorhanden ist, das zur eigenen Finanzierung herangezogen werden kann.

Die Grundsicherung hilft dabei, die finanzielle Lücke zu schließen und so einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Sie umfasst den Regelsatz zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs sowie die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Zudem können gegebenenfalls Mehrbedarfe berücksichtigt werden, etwa bei bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen oder besonderen Lebenslagen.

Beispiel:
Ein Rentner bezieht eine gesetzliche Rente von monatlich 600 Euro und hat keine weiteren Einnahmen. Er wohnt zur Miete und seine monatlichen Wohnkosten betragen beispielsweise 350 Euro. Da seine Rente zusammen mit den Wohnkosten nicht ausreicht, um den notwendigen Gesamtbedarf zu decken, kann er Grundsicherung beantragen. Mit der ergänzenden Leistung kann er dann insgesamt etwa zwischen 950 und 1.100 Euro monatlich erhalten, abhängig von den tatsächlichen Mietkosten und individuellen Mehrbedarfen.

Grundsicherung beantragen mit LeistungsLotse

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Fazit

Rente und Grundsicherung verfolgen unterschiedliche Zwecke, ergänzen sich aber im deutschen Sozialstaat. Die gesetzliche Rente ist eine Versicherungsleistung, die auf den im Erwerbsleben gezahlten Beiträgen basiert und der Einkommenssicherung im Alter dient. Die Grundsicherung dagegen ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung, die Menschen unterstützt, deren Einkommen – beispielsweise durch die Rente – nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Während die Rente die Höhe der individuellen Beitragszeiten und Verdienst berücksichtigt und steuerpflichtig sein kann, gewährleistet die Grundsicherung das gesetzlich definierte Existenzminimum und bleibt steuerfrei. Für viele RentnerInnen ist die Grundsicherung eine wichtige ergänzende Leistung, um eine finanzielle Unterdeckung auszugleichen. Die Antragstellung erfolgt getrennt bei verschiedenen Stellen, und es lohnt sich, beide Leistungen im Blick zu behalten, um eine angemessene Altersversorgung sicherzustellen.

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