Die Grundsicherung im Alter ist eine wichtige staatliche Unterstützung für Menschen, deren Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Gerade mit Blick auf das sinkende Rentenniveau, steigende Lebenshaltungskosten und unterbrochene Erwerbsbiografien betrifft das immer mehr ältere Menschen. Doch wie hoch fällt die Grundsicherung aus – und worauf kommt es bei der Berechnung an?
Die Grundsicherung im Alter unterstützt Menschen, deren Rente nicht zum Leben reicht.
Sie setzt sich aus Regelbedarf, Wohnkosten, Mehrbedarfen und ggf. Krankenversicherungsbeiträgen zusammen.
Einkommen wie Rente oder Nebeneinnahmen werden angerechnet, bestimmte Freibeträge und Ausnahmen schützen jedoch Teile des Einkommens.
Auch Vermögen wird berücksichtigt, wobei ein Schonvermögen von bis zu 10.000 Euro (bzw. 20.000 Euro bei Paaren) unangetastet bleibt.
Freibeträge für Grundrente, Erwerbseinkommen und private Altersvorsorge verbessern die Leistungsansprüche.
Der Antrag wird beim Sozialamt oder z.B. bei LeistungsLotse gestellt, Leistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung und müssen jährlich neu beantragt werden.
Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sie richtet sich an Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und finanziell nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten – etwa durch eine zu niedrige Rente oder fehlendes Vermögen. Ziel der Leistung ist es, Altersarmut zu verhindern und ein menschenwürdiges Leben im Ruhestand zu ermöglichen.
Anspruch auf Grundsicherung haben alle Personen, die dauerhaft in Deutschland leben, das Regelrenteneintrittsalter erreicht haben (für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt es bei 67 Jahren) und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Die Grundsicherung kann sowohl von Rentnerinnen und Rentnern als auch von Personen ohne Rentenanspruch beantragt werden – solange sie die Altersgrenze erreicht haben und bedürftig sind.
Die Höhe der Grundsicherung im Alter hängt von mehreren individuellen Faktoren ab und wird nicht pauschal festgelegt. Grundlage ist zunächst der sogenannte Regelbedarf, der die allgemeinen Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Kleidung, Strom (ohne Heizung) und persönliche Bedürfnisse abdeckt. Dieser beträgt im Jahr 2025 für Alleinstehende 563 Euro monatlich.
Die Regelbedarfe gliedern sich so auf.
Berechtigte | Regelbedarf |
Volljährige Berechtigte ohne Partner, also Alleinstehende / Alleinerziehende. | 563 Euro |
Volljährige Partner pro Person | je 506 Euro |
Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (15 bis 24 Jahre) und ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen. | 451 Euro |
Kinder zwischen 14 und 17 Jahren | 471 Euro |
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren | 390 Euro |
Kinder unter 6 Jahren | 357 Euro |
Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, also generell die Miete, die je nach Wohnort variieren können.
Weiterhin werden sogenannte Mehrbedarfe für folgende Situationen berücksichtigt:
Alleinerziehende: Je nach Anzahl und Alter der Kinder 12 - 60% des eigenen Regelbedarfs
Schwangere: 17% des eigenen Regelbedarfs
Gehbehinderte Personen: 17% des eigenen Regelbedarfs
Für kostenaufwändige Ernährung aufgrund einer Krankheit: 10 - 20% des eigenen Regelbedarfs
Für Warmwasseraufbereitung und sonstige besondere Bedarfe sind zusätzliche Mehrbedarfe möglich.
Der Gesamtbedarf berechnet sich dann wie folgt: Regelbedarf + Mehrbedarfe + Kosten der Unterkunft (Miete).
Vom so ermittelten Bedarf werden dann alle anrechenbaren Einkommen, wie Renten oder Gehälter, (teilweise) abgezogen. Die Differenz ergibt die tatsächliche Höhe der Grundsicherungsleistung.
2023 bezogen bereits über 1,2 Millionen Menschen in Deutschland Grundsicherung im Alter – ein Anstieg von rund 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Beachte: Der Anspruch ist sehr an die jeweilige Person gebunden. Das bedeutet, falls du Grundsicherung bekommst, wird nicht direkt ein Regelbedarf für Kinder im Haushalt gewährt. Diese müssten separat entweder Bürgergeld beantragen oder (falls Sie unter 15 Jahren sind) Hilfe zum Lebensunterhalt.
Zur Bestimmung des Anspruchs wird das Einkommen der antragstellenden Person geprüft. Dazu zählen unter anderem:
die gesetzliche Rente,
Betriebsrenten oder Renten aus der Unfallversicherung,
Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung,
Unterhaltszahlungen,
Nebentätigkeiten oder andere Einkünfte.
Nicht angerechnet werden hingegen bestimmte Leistungen wie:
Pflegegeld,
Blindengeld,
Schmerzensgeld,
Einnahmen aus bestimmten Ehrenämtern.
Vor der Anrechnung werden von den Bruttoeinkünften verschiedene Beträge abgezogen, wie beispielsweise:
Werbungskosten,
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung,
Versicherungsbeiträge,
Steuern.
So wird sichergestellt, dass nur das tatsächlich verfügbare Nettoeinkommen in die Berechnung einfließt.
Neben dem Einkommen wird auch das Vermögen berücksichtigt. Grundsätzlich gilt: Wer über ausreichend verwertbares Vermögen verfügt, hat keinen Anspruch auf Grundsicherung. Es gibt jedoch klare Grenzen und Ausnahmen.
Zum Schonvermögen, das nicht angerechnet wird, zählen:
bis zu 10.000 Euro bei Alleinstehenden,
bis zu 20.000 Euro bei Paaren,
ein angemessener Hausrat,
selbst genutzte, angemessene Immobilie,
kleinere Erinnerungsstücke oder Familienschmuck.
Nicht zum Schonvermögen gehören hingegen:
größere Bargeldbestände,
Aktien oder Wertpapiere,
zusätzliche Immobilien,
teurer Schmuck oder Luxusgüter.
Wird das Vermögen über die Freibeträge hinaus überschritten, muss es zunächst aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.
Um Altersvorsorge zu belohnen und zusätzliche Anreize zu schaffen, gibt es bestimmte Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter. Besonders relevant sind:
der Grundrentenfreibetrag, durch den ein Teil der gesetzlichen Rente nicht angerechnet wird,
der Freibetrag für zusätzliches Einkommen aus selbstständiger oder nicht-selbstständiger Tätigkeit,
Freibeträge für betriebliche und private Altersvorsorge.
Ziel dieser Regelungen ist es, dass sich eigene Vorsorge auch im Sozialleistungsbezug weiterhin lohnt.
Die Grundsicherung wird beim örtlich zuständigen Sozialamt oder einer speziellen Grundsicherungsstelle beantragt. Offizielle Antragsformulare gibt es dort vor Ort oder online, zum Beispiel über LeistungsLotse.
Die Leistungen werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach muss rechtzeitig ein Folgeantrag gestellt werden, um die Leistungen lückenlos weiter zu erhalten. Der Anspruch beginnt rückwirkend zum Ersten des Monats, in dem der Antrag eingereicht wurde.
Für einen vollständigen Antrag auf Grundsicherung im Alter sollten folgende Unterlagen eingereicht werden:
Ausgefülltes Antragsformular,
Personalausweis oder Reisepass,
aktueller Rentenbescheid,
Nachweise über Miete und Heizkosten,
Kontoauszüge der letzten Monate,
Nachweise über sonstige Einkünfte (z. B. Unterhalt, Nebenjob),
Informationen über vorhandenes Vermögen,
ggf. Schwerbehindertenausweis oder ärztliche Bescheinigungen.
Wird der Antrag versehentlich bei einer falschen Stelle abgegeben, leitet diese ihn an die zuständige Behörde weiter – es entstehen dem Antragsteller dadurch keine Nachteile.
Features |
|
Staatliche Antrags-Dienste | Andere private Dienste |
---|---|---|---|
Einfache, verständliche Antragstellung | |||
Prüfung der jeweiligen Voraussetzungen mit Rechner & Lotsen | |||
Digitale Weiterleitung an die zuständige Behörde | |||
Keine Mehrfacheingaben | |||
Sicheres digitales Verfahren mit hohem Datenschutzstandard | |||
Alle Leistungen in einem Portal |
Mit uns kannst du deinen Antrag ganz bequem online ausfüllen und abschicken.
Jetzt beantragen!Viele Menschen im Rentenalter wissen nicht, dass sie Anspruch auf Grundsicherung haben – oder scheuen sich vor dem bürokratischen Aufwand. Dabei kann die Grundsicherung im Alter einen entscheidenden Beitrag zu einem würdevollen Leben im Alter leisten.
Über LeistungsLotse kannst du einfach und anonym prüfen, ob sich ein Antrag für dich lohnen könnte – digital, sicher und kostenlos.
Wer weniger als rund 1.015 Euro monatlich zur Verfügung hat, sollte unbedingt prüfen lassen, ob ein Anspruch besteht. Die Zahlen zeigen: Bereits über 1,2 Millionen Menschen in Deutschland nutzen diese Möglichkeit – Tendenz steigend.
Hier kannst du anonym Fragen stellen, die öffentlich beantwortet werden. Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht und dient nur dazu, dich über die Antwort zu benachrichtigen.