Elterngeld oder BAföG?
28.11.2024
Studieren mit Kind stellt viele vor eine doppelte Herausforderung. Finanzielle Unterstützung ist dabei essentiell, um Ausbildung und Familienleben miteinander zu vereinen. Zwei der wichtigsten Möglichkeiten sind BAföG und Elterngeld. Doch wie unterscheiden sie sich, und kannst du beides kombinieren? Hier ein Überblick über Voraussetzungen, Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten.
1. Voraussetzungen für Elterngeld: Wer ist berechtigt?
Elterngeld ist für alle Eltern mit Wohnsitz in Deutschland zugänglich, unabhängig von ihrer beruflichen oder studentischen Situation. Voraussetzung ist jedoch, dass du nach der Geburt dein Kind selbst betreust und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest. Arbeitest du mehr, hast du keinen Anspruch. Es richtet sich also primär an Studierende, die nach der Geburt ihres Kindes eine Reduktion ihrer Arbeitszeit oder eine Unterbrechung ihres Studiums in Betracht ziehen.
Beachte: BAföG wird für Elterngeld nicht als Einkommen gewertet, weshalb es keinen Einfluss auf deinen Anspruch auf Elterngeld hat. Allerdings ist Elterngeld Einkommen im Sinne des BAföG und daher dort anzugeben.
2. Dauer und Höhe des Elterngelds: Was steht dir zu?
Elterngeld wird ab der Geburt deines Kindes für maximal 14 Monate gezahlt. Diese Zeit können beide Elternteile flexibel untereinander aufteilen, beispielsweise indem ein Elternteil 9 Monate und der andere 5 Monate bezieht. Allerdings kann je ein Elternteil maximal 12 Monate Elterngeld beziehen. Mit dem Modell ElterngeldPlus kannst du die Bezugsdauer sogar verdoppeln, jedoch werden die monatlichen Zahlungen reduziert. Eine weitere Option sind Bonusmonate, wenn beide Eltern ihre Erwerbstätigkeit reduzieren und sich die Kinderbetreuung teilen.
Für Studierende, die auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind, kann Elterngeld eine willkommene finanzielle Basis bieten – insbesondere da es auch mit anderen Sozialleistungen kombinierbar ist.
3. Voraussetzungen für BAföG: Wer kann es erhalten?
BAföG ist die zentrale Unterstützung für Studierende und fördert in der Regel das erste Vollzeitstudium oder ein darauf aufbauendes Masterstudium. Um BAföG zu beantragen, musst du an einer Hochschule eingeschrieben sein, unter 45 Jahre alt sein und deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Auch ausländische Studierende können in bestimmten Fällen BAföG erhalten. Die Höhe der Förderung hängt von deinem Einkommen, dem Einkommen deiner Eltern sowie deinem Vermögen ab.
Besonders wichtig: Für den BAföG-Anspruch musst du regelmäßig Studienfortschritte nachweisen, insbesondere nach dem vierten Semester.
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4. Kombinieren von BAföG und Elterngeld: Was musst du beachten?
Gute Nachrichten für studierende Eltern: Elterngeld zählt nicht als Einkommen beim BAföG und mindert daher deinen Förderanspruch nicht. Umgekehrt wird jedoch das Elterngeld (abzüglich eines Freibetrags von 300 Euro) beim BAföG als Einkommen berücksichtigt. Falls du zusätzlich einen Studentenjob hast, können weitere Einkünfte angerechnet werden.
Zudem gibt es für BAföG-berechtigte Eltern einen Kinderbetreuungszuschlag. Seit dem Wintersemester 2022/23 beträgt dieser 160 Euro pro Kind und muss gesondert beantragt werden. Der Zuschlag wird unabhängig vom restlichen BAföG gezahlt und ist nicht rückzahlungspflichtig.
5. Zusätzliche Vorteile von BAföG für studierende Eltern
Neben dem Kinderbetreuungszuschlag profitieren Eltern während des Studiums von einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer. Du kannst unter bestimmten Bedingungen ein zusätzliches Semester gefördert werden. Das verschafft dir mehr zeitliche Flexibilität, um Studium und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren. Außerdem, wenn du während der Schwangerschaft dein Studium nicht fortführen kannst, erhältst du bis zu 3 Monate weiterhin BAföG.
Mehr Informationen findest du in unserem Beitrag zu Schwangerschaft im Studium.
6. Fazit: Welche Option ist die richtige für dich?
Elterngeld und BAföG sind keine sich ausschließenden Unterstützungen – du kannst beides unter bestimmten Bedingungen kombinieren. Während Elterngeld vor allem finanzielle Entlastung bietet, wenn du dein Studium unterbrichst oder reduzierst, bleibt BAföG die zentrale Förderung für Studierende, die in Vollzeit studieren. Nutze außerdem die Möglichkeit des Kinderbetreuungszuschlags und informiere dich frühzeitig über alle Antragsfristen. So schaffst du dir eine stabile Basis, um Studium und Familienleben erfolgreich zu meistern.
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