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Hilfe bei Schwangerschaft im Studium

18.10.2024

Schwangerschaft im Studium

Eine Schwangerschaft während des Studiums kann viele Fragen und Unsicherheiten aufwerfen. Ob geplant oder ungeplant, die Verbindung von Studium und Elternschaft ist herausfordernd, aber machbar. Ein flexibler Stundenplan und finanzielle Hilfen ermöglichen es, Studium und Familie zu vereinen. Aber welche Unterstützung kannst du konkret erhalten, wenn du während des Studiums schwanger wirst?

1. BAföG und Schwangerschaft: Fortzahlung auch ohne Studium?


Normalerweise wird BAföG nur dann gezahlt, wenn das Studium aktiv betrieben wird. Doch in der besonderen Situation einer Schwangerschaft gibt es Ausnahmen. Solltest du durch deine Schwangerschaft zeitweise nicht studieren können, wird das BAföG für bis zu drei Monate weitergezahlt (§ 15 Abs. 2a BAföG). Das verschafft dir finanziell etwas Luft und gibt dir Zeit, dich auf die bevorstehende Geburt vorzubereiten.

2. BAföG und Familienplanung: Was passiert, wenn ich während des Studiums ein Kind bekomme?


Wenn du während des Studiums ein Kind bekommst, heißt das nicht, dass deine finanzielle Unterstützung durch das BAföG wegfällt. Du kannst weiterhin BAföG beziehen und zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 160 Euro pro Kind unter 14 Jahren erhalten. Diese zusätzliche Unterstützung hilft dir, finanziell handlungsfähig zu bleiben und die Betreuung deines Kindes zu organisieren. Der Zuschlag muss separat beantragt werden und wird nicht automatisch im BAföG-Antrag berücksichtigt. Dafür musst du ein separates Formblatt ausfüllen.


Du willst deinen Schul- oder Studenten-BAföG durchrechnen und willst es auch direkt beantragen? Mit unserem BAföG-Rechner von LeistungsLotse kannst du schnell und einfach prüfen, ob und wie viel BAföG dir zusteht und direkt auch deinen Antrag mit uns verschicken. Jetzt prüfen!

3. Keine Sorge bei der Rückzahlung


Eltern werden in der Rückzahlungsphase des BAföG ebenfalls entlastet. Solltest du dich während der Rückzahlungsphase in Elternzeit befinden oder ein geringes Einkommen haben, besteht die Möglichkeit, eine Freistellung von der BAföG-Rückzahlung zu beantragen. Dies hilft, finanzielle Belastungen während dieser besonderen Zeit zu vermeiden und gibt dir mehr Spielraum, um dich auf dein Kind zu konzentrieren.

4. Elterngeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld: Wie kannst du dich finanziell absichern?


Sobald dein Kind auf die Welt gekommen ist, kannst du Elterngeld beantragen. Das Basiselterngeld wird für 14 Monate ausgezahlt, wobei es bei Paaren auf beide Elternteile aufgeteilt wird. Alleinerziehende können die vollen 14 Monate nutzen. Das Elterngeld beträgt etwa 67 % deines bisherigen Nettoeinkommens, jedoch mindestens 300 Euro monatlich. Da Elterngeld als Einkommen im BAföG berücksichtigt wird, kann dein BAföG Satz dadurch reduziert werden, wenn das Elterngeld die Freibeträge übersteigt. Dann kann Bürgergeld etwa sinnvoller sein, als ergänzende Leistung.

Kindergeld beträgt 250 Euro, welche du gleichzeitig mit BAföG erhalten kannst und nicht angerechnet werden. Mehr dazu findest du in unserem Artikel zu Kindergeld und BAföG.

Der Mutterschutz reicht generell von sechs Wochen vor dem Geburtstermin bis acht Wochen danach, währenddessen Mütter von Prüfungen und Veranstaltungen freigestellt sind. Solange der Mutterschutz auch unter 3 Monaten beträgt muss BAföG etwa nicht pausiert werden. Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und mindestens einen Nebenjob im Studium hast, gibt es zusätzlich Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse. Solltest du vor der Geburt gearbeitet haben, muss dein Arbeitgeber den Restbetrag zu deinem bisherigen Gehalt aufstocken.

5. Weitere finanzielle Hilfen: Stipendien und die Bundesstiftung Mutter und Kind


Neben dem BAföG stehen dir als schwangere Studentin noch weitere finanzielle Hilfen zur Verfügung. Viele Stiftungen bieten speziell für Studierende finanzielle Unterstützung an, wie Stipendien für Studierende mit Kind. Außerdem bietet die Bundesstiftung Mutter und Kind in besonderen Notlagen Hilfe, etwa für die Erstausstattung deines Kindes. Diese Zuschüsse sind unabhängig von anderen Sozialleistungen und werden nicht als Einkommen angerechnet.

6. Bildungskredit und Bürgergeld: Flexible Unterstützungsmöglichkeiten


Neben den oben genannten Hilfen kannst du als Studentin einen Bildungskredit beantragen. Die Kreditsumme liegt zwischen 1.000 und 7.200 Euro, wobei der Betrag in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Der Vorteil eines Bildungskredits sind die flexiblen Rückzahlungsbedingungen. Die Raten können allerdings aufgrund der Zinsen finanziell mit der Zeit sehr belasten.

In einigen Fällen ist es auch möglich, Bürgergeld zu beantragen. Das gilt insbesondere, wenn du während des Studiums in einer schwierigen finanziellen Situation bist. Mehr dazu, wann du Bürgergeld bekommen kannst findest du hier.

7. Fazit


Eine Schwangerschaft im Studium kann zunächst überwältigend erscheinen, aber mit den richtigen Unterstützungen lässt sich diese besondere Phase gut meistern. Es gibt zahlreiche finanzielle Hilfen wie BAföG, Elterngeld, Mutterschaftsgeld und den Kinderbetreuungszuschlag, die speziell auf die Bedürfnisse von Studierenden abgestimmt sind. Zusätzlich bieten Stipendien, Bildungskredite und die Bundesstiftung Mutter und Kind weitere Optionen, um die finanzielle Last zu lindern. Mit einer guten Planung und der Nutzung dieser Möglichkeiten kannst du dein Studium erfolgreich weiterführen und dich gleichzeitig auf die Geburt deines Kindes vorbereiten.


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