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Wohngeld für Studierende: Wann hast du Anspruch?

03.09.2024

Kein BAföG? Dann Wohngeld!

Als Student*in kann es schwierig sein, die hohen Mietkosten zu stemmen. Zum Glück gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Doch wann hast du als Student*in eigentlich Anspruch auf Wohngeld? Hier erfährst du, in welchen Situationen du Wohngeld bekommen kannst und was dabei zu beachten ist.


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  1. Wohngeld trotz BAföG-Anspruch?


Viele Studierende gehen davon aus, dass sie wegen ihres BAföG-Anspruchs kein Wohngeld erhalten können. Das stimmt in den meisten Fällen auch – aber es gibt Ausnahmen. Wenn du BAföG als Volldarlehen beziehst, etwa im Rahmen der Studienabschlusshilfe, hast du die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Auch wenn du wegen eines zweiten Fachrichtungswechsels für eine Weile auf das Darlehen angewiesen bist, kannst du Wohngeld beantragen.

Sogar wenn du BAföG beantragen kannst, kann es in bestimmten Konstellationen möglich sein, Wohngeld zu beziehen. Das gilt etwa, wenn du mit deiner Partnerin/ deinem Partner zusammenlebst, die/ der ein geringes Einkommen oder BAföG als Darlehen bezieht. Wohngeld ist auch möglich, wenn du mit einem Partner/ einer Partnerin und Kindern zusammenwohnst.

  1. Kein BAföG-Anspruch? Chancen auf Wohngeld


Wenn dir kein BAföG zusteht, bist du möglicherweise wohngeldberechtigt. Hier einige Gründe, warum das der Fall sein könnte:

  • Deine Ausbildung ist nicht förderungsfähig, etwa weil du an einer nicht staatlich anerkannten Schule studierst oder dein Studium in Teilzeit absolvierst.

  • Du bist bereits in einer zweiten Berufsausbildung oder im Zweitstudium, und die Voraussetzungen für BAföG sind nicht erfüllt.

  • Du hast die Fachrichtung zu spät gewechselt oder der Wechselgrund wurde nicht anerkannt.

  • Du hast den Leistungsnachweis nicht rechtzeitig vorgelegt.

  • Du warst bei Studienbeginn über 45 Jahre alt und erfüllst keine der Bedingungen, die den BAföG-Anspruch rechtfertigen.

  • Du erhältst ein Stipendium von einer der großen Begabtenförderungswerke. Eine Liste findest du hier.


Beachte: Wenn du kein BAföG bekommst, weil dein Einkommen, dein Vermögen oder das deiner Eltern zu hoch ist, bekommst du auch kein Wohngeld.

  1. Was ist bei Wohngeld zu beachten

  1. Wohngeld Antrag immer für den gesamten Haushalt


Wenn du wohngeldberechtigt bist und in einem Haushalt lebst, in dem auch andere Personen wohnen, müsst ihr beachten, dass Wohngeld immer für den gesamten Haushalt beantragt wird. Wohngeldberechtigt ist grundsätzlich die Person, die den Mietvertrag unterschrieben hat. Wohnt ihr in einer WG und habt alle den Vertrag unterschrieben, kann jeder für sich einen Wohngeldantrag stellen – vorausgesetzt, jeder hat einen Anspruch.

  1. Welche Haushaltsmitglieder zählen?


Wie viel Wohngeld dein Haushalt bekommt, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Haushaltsmitglieder sind alle Personen, die mit dir in einer “Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft” leben, also z. B. Partner*in, Kinder oder enge Verwandte. WG-Mitbewohner*innen oder Untermieter*innen die keine familiäre Beziehung zu dir haben, zählen hingegen nicht.

  1. Wie wird die Miete berücksichtigt?


Für die Berechnung des Wohngeldes wird die Brutto-Kaltmiete berücksichtigt, also die Kaltmiete plus Nebenkosten wie Müllabfuhr und Wasser. Bestimmte Kosten werden abgezogen, etwa für beruflich genutzte Räume oder Anteile, die von Untermieter*innen gezahlt werden. 


Beachte: Der Anteil der Miete, der auf nicht-wohngeldberechtigte Haushaltsmitglieder entfällt, wird ebenfalls abgezogen.

  1. Das Einkommen und die Wohngeldhöhe


Neben der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Miete spielt auch das Einkommen eine Rolle. Wohngeld gibt es nur, wenn das Einkommen unter einer bestimmten Höchstgrenze liegt. Diese Grenze hängt von der Mietenstufe und der Haushaltsgröße ab. Ein größeres Problem kann jedoch das Mindesteinkommen sein. Wenn du zu wenig verdienst, bekommst du kein Wohngeld, da es nur als Zuschuss zur Miete gedacht ist, nicht zur Finanzierung deines Lebensunterhalts.


Beachte: Wenn du etwa das Mindesteinkommen für Wohngeld nicht erreichst, könnte dir Bürgergeld zustehen. 

  1. Wohngeldrechner nutzen


Um herauszufinden, wie viel Wohngeld du erwarten kannst, hilft ein Wohngeldrechner. Der Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) liefert eine grobe Einschätzung. Alternativ kannst du auch detailliertere Rechner für bestimmte Bundesländer nutzen, die oft noch genauere Ergebnisse liefern.

  1. Antragstellung und Bearbeitungszeiten


Den Wohngeldantrag stellst du bei der Wohngeldstelle deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung. Die Bearbeitungszeiten können je nach Region unterschiedlich lang sein, oft dauert es bis zu 7 Monaten. Deshalb solltest du den Antrag so früh wie möglich stellen, um rechtzeitig Wohngeld zu erhalten.

  1. Fazit


Auch wenn es für Studierende oft schwierig ist, Wohngeld zu bekommen, gibt es unter bestimmten Bedingungen dennoch Chancen. Prüfe genau, ob du oder dein Haushalt in einer der Ausnahmefälle fallen und beantrage rechtzeitig dein Wohngeld.


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