Wohngeld trotz BAföG-Anspruch?
Viele Studierende gehen davon aus, dass sie wegen ihres BAföG-Anspruchs kein Wohngeld erhalten können. Das stimmt in den meisten Fällen auch, denn der Grundsatz ist - BAföG geht Wohngeld vor.
Aber wenn du BAföG etwa als Volldarlehen beziehst, z.B. im Rahmen der Studienabschlusshilfe, hast du die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Auch wenn du wegen eines zweiten Fachrichtungswechsels für eine Weile auf das Darlehen angewiesen bist, kannst du Wohngeld beantragen.
Sogar wenn du BAföG beantragen kannst, kann es in bestimmten Konstellationen möglich sein, Wohngeld zu beziehen. Das gilt etwa, wenn du mit deiner PartnerIn zusammenlebst, die/ der ein geringes Einkommen oder BAföG als Darlehen bezieht. Wohngeld ist auch möglich, wenn du mit einer PartnerIn und Kindern zusammenwohnst.
Kein BAföG-Anspruch? Chancen auf Wohngeld
Wenn dir als StudentIn kein BAföG zusteht, bekommst du möglicherweise Wohngeld. Hier einige Gründe, wann du ohne BAföG dennoch Wohngeld bekommen kannst :
Deine Ausbildung ist nicht förderungsfähig, weil du etwa an einer nicht staatlich anerkannten Schule studierst oder dein Studium in Teilzeit absolvierst.
Du bist bereits in einer zweiten Berufsausbildung oder im Zweitstudium, und die Voraussetzungen für BAföG sind nicht erfüllt.
Du hast die Fachrichtung zu spät gewechselt oder der Wechselgrund wurde nicht anerkannt.
Du hast den Leistungsnachweis nicht rechtzeitig vorgelegt.
Du warst bei Studienbeginn über 45 Jahre alt und erfüllst keine der Bedingungen, die den BAföG-Anspruch rechtfertigen.
Du erhältst ein Stipendium von einer der großen Begabtenförderungswerke. Eine Liste findest du hier.
Beachte: Wenn du kein BAföG bekommst, weil dein Einkommen, dein Vermögen oder das deiner Eltern zu hoch ist, bekommst du auch kein Wohngeld.
Was ist bei Wohngeld zu beachten
Wohngeld Antrag immer für den gesamten Haushalt
Wenn du wohngeldberechtigt bist und in einem Haushalt lebst, in dem auch andere Personen wohnen, müsst ihr beachten, dass Wohngeld immer für den gesamten Haushalt beantragt wird. Antragsberechtigt ist grundsätzlich die Person, die den Mietvertrag unterschrieben hat. Wohnt ihr in einer WG und habt alle den Vertrag unterschrieben, kann jeder für sich einen Wohngeldantrag stellen, da WG´s nicht als gesamter Haushalt zählen. Wohngeld wird für eine Mietwohnung als sog. Mietzuschuss gewährt, wenn dir die Wohnung gehört als sog. Lastenzuschuss.