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Kindergeld im Studium: Alles zum Anspruch, BAföG etc.

18.10.2024

Kindergeld im Studium

Im Studium ist das Geld oft knapp, weshalb finanzielle Unterstützung wie das Kindergeld für viele Studierende essenziell ist. In diesem Beitrag erfährst du, unter welchen Voraussetzungen du im Studium Kindergeld beziehen kannst, wie sich dies mit BAföG verträgt und welche Sonderregelungen für Nebenjobs, duale Studiengänge oder einen Auslandsaufenthalt gelten.

1. Anspruch auf Kindergeld im Studium


Solange du unter 25 Jahre alt bist, kannst du als Student Kindergeld erhalten – allerdings nicht direkt, sondern über deine Eltern. Diese haben für jedes Kind Anspruch auf monatlich 292 Euro Kindergeld, sofern das Kind sich in einer Ausbildung befindet und keine Einkünfte über einer bestimmten Grenze erzielt.

2. Wie hoch ist das Kindergeld?


Die monatlichen 292 Euro Kindergeld unterstützen dich bei den Lebenshaltungskosten, Studienmaterialien und weiteren anfallenden Ausgaben. Das Geld geht zwar an deine Eltern, doch im Rahmen des Unterhalts kannst du es dir überweisen lassen.

3. Kindergeld und BAföG: Ist beides möglich?


Viele Studierende fragen sich, ob sie gleichzeitig BAföG und Kindergeld beziehen können. Die Antwort ist: Ja. Das Kindergeld wird nicht auf das BAföG angerechnet, sodass du beides parallel erhalten kannst. Auch wenn du den BAföG-Höchstsatz beziehst, bleibt dein Kindergeld unberührt. Es ist also möglich, die finanzielle Unterstützung durch beide Leistungen voll auszuschöpfen.


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4. Kindergeld während eines dualen Studiums oder Auslandsaufenthalts


Auch während eines dualen Studiums hast du Anspruch auf Kindergeld, selbst wenn du dort bereits ein Gehalt erhältst. Das duale Studium wird als Erstausbildung betrachtet, wodurch du die 292 Euro monatlich weiterhin erhalten kannst.

Falls du ein Auslandsstudium planst, bleibt dein Anspruch auf Kindergeld erhalten, solange dein Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem anderen EU-Land ist. Studierst du außerhalb der EU und meldest dich dort an, entfällt der Anspruch auf Kindergeld.

5. Kindergeld und Nebenjob: Was gilt im Studium?


Wenn du während des Studiums einen Nebenjob hast, kannst du weiterhin Kindergeld beziehen. Entscheidend ist, dass du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, um deinen Status als Student zu wahren. In den Semesterferien kannst du jedoch mehr arbeiten, ohne den Anspruch zu verlieren. Es ist also möglich, neben dem Kindergeld auch durch einen Nebenjob Geld zu verdienen.

6. Sonderregelungen und Kindergeld über 25


In der Regel endet der Anspruch auf Kindergeld mit dem 25. Lebensjahr. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei Studierenden mit einer Behinderung. Wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und du deshalb nicht in der Lage bist, deinen Unterhalt selbst zu bestreiten, kannst du auch nach deinem 25. Geburtstag Kindergeld beziehen.

7. Fazit


Kindergeld und BAföG sind im Studium eine wichtige finanzielle Stütze, die sich ideal ergänzen. Das Kindergeld hilft dabei, grundlegende Kosten wie Miete oder Studienmaterial zu decken, während BAföG das monatliche Budget weiter aufstocken kann. Besonders wichtig ist, rechtzeitig alle Anträge zu stellen und die jeweiligen Voraussetzungen zu prüfen, um keine Zahlungen zu verpassen.


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