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Nebenjob oder Praktikum im BAföG

21.09.2024

Nebenjob oder Praktikum im BAföG

Ein Studium oder eine Ausbildung zu finanzieren, ist oft eine Herausforderung. BAföG hilft dabei, aber oft reicht die Förderung nicht aus, um alle Kosten zu decken. Viele Studierende suchen daher nach einem Nebenverdienst. Doch wie wirkt sich das Einkommen auf den BAföG-Antrag aus? Hier erfährst du alles Wichtige über Nebenverdienstmöglichkeiten, Berechnungen und die Auswirkungen auf deinen BAföG-Höchstsatz.

1. Nebenverdienst: Was ist erlaubt?


BAföG-Empfänger dürfen nebenbei arbeiten, allerdings gibt es Grenzen. Übersteigt dein Gehalt den festgelegten Freibetrag, wird das Einkommen auf den BAföG-Höchstsatz angerechnet, was die Förderung reduziert.


Der Freibetrag für den Nebenverdienst liegt bei 556 Euro monatlich (ab WS 2024). Das entspricht einem jährlichen Freibetrag von 6.680 Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:

  • Freibetrag: 353 Euro pro Monat bleiben anrechnungsfrei. Pro Kind erhöht sich dieser Betrag um 770 Euro, und für Verheiratete steigt er zusätzlich um 850 Euro.


  • Werbungskostenpauschale: Diese beträgt 1.230 Euro pro Jahr und deckt Ausgaben ab, die im Zusammenhang mit deinem Job entstehen, wie etwa Arbeitskleidung oder Fachliteratur.


  • Sozialabgaben: Dazu zählen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Sie werden pauschal mit 22,3 % des Bruttoeinkommens veranschlagt.


Beachte: Diese Posten orientieren sich an der Minijob-Grenze von aktuell 538 Euro (ehemals 520 Euro), sodass Studierende problemlos einen anrechnungsfreien Minijob ausüben können. Wir rechnen bereits mit angepassten Grenze für Minijobs ab 2025 von 556 Euro.


Beispielrechnung für Nebenverdienst beim BAföG

Nehmen wir an, du verdienst in deinem Nebenjob 556 Euro monatlich und dein Gehalt liegt damit im Rahmen eines Minijobs. Davon ziehst du 102,50 Euro Werbungskostenpauschale und 101,13 Euro (22,3 %) Sozialabgaben ab. Das ergibt ein anrechenbares Einkommen von 352,37 Euro. Überschreitest du den jährlichen Freibetrag von 6.680 Euro, wird der darüber liegende Betrag auf dein BAföG angerechnet.


Wenn du neben deinem Studium arbeitest, musst du dein Gehalt (Bruttoeinkommen) für den gesamten Bewilligungszeitraum (meist 12 Monate) angeben. Wichtig ist, dass du die Einkommensgrenze nicht überschreitest, sonst wird dein BAföG gekürzt. Unser BAföG-Rechner von LeistungsLotse hilft dir, verschiedene Szenarien durchzuspielen und die optimale Verdiensthöhe zu ermitteln. Jetzt prüfen!


2. Maximierung des Einkommens trotz BAföG


Ein häufiger Wunsch von Studierenden ist es, das Einkommen durch Nebenjobs zu maximieren, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Hier sind einige Tipps, wie du das Beste aus deinem Verdienst herausholen kannst:

  • Minijobs und steuerfreie Einkünfte: Nutze Minijobs, bei denen du bis zur Verdienstgrenze von 520 Euro monatlich keine Sozialversicherungsabgaben zahlst.


  • Zuschläge: Achte darauf, steuerfreie Zuschläge für Nachtarbeit oder Wochenenddienste mitzunehmen, die nicht auf das BAföG angerechnet werden.


  • Werbungskosten clever nutzen: Setze so viele Werbungskosten wie möglich ab, um dein steuerpflichtiges Einkommen zu reduzieren und so den anrechenbaren Betrag für BAföG niedrig zu halten.

3. Einkommen während der Semesterferien


Viele Studierende nutzen die Semesterferien, um intensiver zu arbeiten und mehr zu verdienen. Die gute Nachricht: Während der Semesterferien darfst du mehr arbeiten. Du kannst bis zu 70 Tage (oder drei Monate) am Stück in Vollzeit arbeiten ohne Renten- oder Sozialbeiträge zahlen zu müssen.

Es gilt dennoch der übliche Freibetrag für dein Einkommen von 6.680 Euro, welchen du jährlich nicht übersteigen darfst ohne Abzüge fürchten zu müssen.

Flexible Einkommensverteilung: Es kann daher helfen, dein Einkommen über den Bewilligungszeitraum auch geschickt zu verteilen, um die Einkommensgrenze nicht zu überschreiten.

4. BAföG und Stipendien: Wie wirken sie sich aufeinander aus?


Du kombinierst BAföG mit einem Stipendium, um deine finanzielle Situation zu verbessern? Es ist wichtig zu wissen, wie Stipendien auf das BAföG angerechnet werden.


Stipendien und BAföG-Freibeträge: Stipendien, die als Ausbildungsförderung gelten, können anrechnungsfrei bleiben, solange sie den BAföG-Freibetrag nicht überschreiten. Informiere dich daher genau, welche Stipendienarten anrechnungsfrei sind.


Stipendienarten: Deutschlandstipendium oder spezifische Förderprogramme von Universitäten sind meist nicht BAföG-schädlich, während private Stipendien oft voll auf dein BAföG angerechnet werden.

5. Pflichtpraktikum vs. Freiwilliges Praktikum


Ob du während deines Praktikums BAföG erhältst, hängt davon ab, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt.


Pflichtpraktikum: Ein Pflichtpraktikum ist in deiner Studienordnung vorgeschrieben und muss absolviert werden, um dein Studium fortsetzen oder abschließen zu können. Während eines Pflichtpraktikums hast du Anspruch auf BAföG, solange die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Vergütung ist hier zwar möglich, aber nicht vorgeschrieben.


Freiwilliges Praktikum: Ein freiwilliges Praktikum ist nicht notwendig für deinen Abschluss, dient aber dazu, praktische Erfahrungen zu sammeln. Wenn du ein freiwilliges Praktikum machst, hast du dafür in der Regel keinen Anspruch auf BAföG, es sei denn, das Praktikum findet während der Semesterferien statt und beeinträchtigt nicht dein Studium.

6. Einfluss der Praktikumsvergütung auf das BAföG


Beim Pflichtpraktikum wird eine Vergütung komplett auf deinen BAföG-Höchstsatz angerechnet – es gibt keine Freibeträge. Beim freiwilligen Praktikum gelten jedoch die gleichen Freibeträge wie bei einem normalen Nebenjob. Es lohnt sich daher, im Vorfeld genau zu kalkulieren, wie viel du verdienen kannst, ohne deine Förderung zu gefährden.

7. BAföG im Praktikum: Wichtige Hinweise


  • Pflichtpraktikum: Du hast Anspruch auf BAföG, solange das Praktikum in der Studienordnung vorgeschrieben ist. Eine etwaige Vergütung wird voll auf das BAföG angerechnet.


  • Auslandspraktikum: Auch ein Pflichtpraktikum im Ausland wird durch BAföG gefördert, solange es Teil deines Studiums ist.


  • Freiwilliges Praktikum: Hier wird BAföG nur in Ausnahmefällen gezahlt, wie z. B. bei einem Praktikum während der Semesterferien.


Tipp: Auch wenn du während des Praktikums kein BAföG erhältst, hast du möglicherweise Anspruch auf den Mindestlohn, wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert.

8. Fazit


Ein Nebenverdienst ist oft unverzichtbar für Studierende, um über die Runden zu kommen. Es ist jedoch entscheidend, die Einkommensgrenzen zu kennen und den BAföG-Antrag korrekt auszufüllen. Mit unserem Online-BAföG-Rechner kannst du schnell herausfinden, wie sich dein Einkommen auf deine Förderung auswirkt.


Mit unserem BAföG-Rechner von LeistungsLotse kannst du schnell und einfach prüfen, ob und wie viel BAföG dir zusteht. Jetzt prüfen!

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