Der BAföG Leistungsnachweis ist eine wesentliche Voraussetzung, um die staatliche Förderung auch nach dem vierten Semester weiterhin zu erhalten. Doch was genau bedeutet das, welche Anforderungen sind damit verbunden und was passiert, wenn der Nachweis nicht rechtzeitig erbracht wird? Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
Der BAföG Leistungsnachweis dient als Beleg gegenüber dem BAföG-Amt, dass du in deinem Studium die erforderlichen Fortschritte erzielst. Damit wird sichergestellt, dass die Studienförderung nicht an Studierende vergeben wird, die ihre akademischen Verpflichtungen vernachlässigen. Konkret wird überprüft, ob du in deinem Studiengang die notwendigen Prüfungen abgelegt und die vorgesehenen Leistungspunkte (Credits) erreicht hast.
Der BAföG Leistungsnachweis zeigt auf, welche Studienleistungen du bereits erbracht hast. Dazu zählen insbesondere:
Anzahl der erworbenen Leistungspunkte (ECTS-Credits)
Bestätigte Prüfungsleistungen
Eine Übersicht der angemeldeten Module und erbrachten Leistungen (Leistungspunkteübersicht oder Notenspiegel)
Wie viele Credits du benötigst, hängt von deinem Studiengang ab. In der Regel wird erwartet, dass du nach vier Semestern etwa 120 Credits gesammelt hast, also durchschnittlich 30 pro Semester.
Der Nachweis muss in der Regel zusammen mit deinem BAföG-Folgeantrag nach dem vierten Semester eingereicht werden. Sollte es zu Verzögerungen bei der Ausstellung der Leistungsnachweise kommen, beispielsweise weil Prüfungen noch nicht bewertet wurden, kannst du diese Unterlagen nachreichen. Wichtig ist jedoch, dass das BAföG-Amt rechtzeitig informiert wird.
Um den Leistungsnachweis zu erhalten, solltest du dich an das Prüfungsamt oder Sekretariat deiner Hochschule wenden. In den meisten Fällen wird das sogenannte Formblatt 5 genutzt, das vom zuständigen Prüfungsbüro ausgefüllt und dir zur Weiterleitung bereitgestellt wird.
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Ein Wechsel der Studienrichtung (Fachrichtungswechsel) hat erhebliche Auswirkungen auf deinen BAföG Leistungsnachweis. Bei einem Wechsel wird vom BAföG-Amt prüft, ob der neue Studiengang anerkannt werden kann und ob bisher erbrachte Leistungen übernommen werden.
Falls du beispielsweise bereits Prüfungen abgelegt oder Leistungspunkte gesammelt hast, kann es sein, dass diese im neuen Fach anerkannt werden. Andernfalls beginnt dein Studienkonto für den neuen Studiengang quasi von vorn. Wichtig ist hierbei, dass du den Fachrichtungswechsel frühzeitig meldest und eine Bescheinigung über den bisherigen Leistungsstand vorlegst.
Ein unentschuldigter Wechsel ohne triftige Gründe kann dazu führen, dass deine Förderung eingestellt wird. Daher solltest du immer den Kontakt zu deinem BAföG-Amt suchen und dich über die Anforderungen informieren.
Auch ein Wechsel der Schulform, beispielsweise von einer Fachoberschule zu einer Berufsoberschule, kann Einfluss auf die Anforderungen an den BAföG Leistungsnachweis haben. In solchen Fällen wird ebenfalls geprüft, ob du den notwendigen Leistungsstand erreicht hast.
Häufig werden dabei nicht nur deine Notenspiegel, sondern auch eine Leistungspunkteübersicht oder andere Nachweise herangezogen, um deine bisherigen Fortschritte zu bewerten. Ein solcher Wechsel kann unter Umständen mit strengeren Anforderungen verbunden sein, sodass du dich auch hier rechtzeitig beim BAföG-Amt informieren solltest.
Solltest du die notwendigen Credits nicht erreicht haben, droht der Verlust der BAföG-Förderung. Das Amt könnte annehmen, dass du dein Studium nicht mehr innerhalb der Regelstudienzeit abschließen kannst.
Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen:
Verzögerungen durch Krankheit
Familiäre oder persönliche Härtefälle
Studienbedingte Gründe, wie beispielsweise ein verpflichtender Auslandsaufenthalt
In solchen Fällen solltest du frühzeitig Kontakt mit deinem BAföG-Amt aufnehmen und entsprechende Nachweise einreichen.
Für SchülerInnen entfällt der Leistungsnachweis, da bei dieser Form der Förderung keine maximale Förderungsdauer festgelegt ist. Selbst bei einer Wiederholung der Klasse bleibt der Anspruch auf Schüler-BAföG bestehen. Zudem ist das Schüler-BAföG ein Vollzuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
In der Regel nach dem dritten oder vierten Semester, abhängig von deinem Studienverlauf.
Du kannst das BAföG-Amt um einen Aufschub bitten, wenn Verzögerungen durch Prüfungsergebnisse oder andere Gründe entstanden sind.
Ja, um deinen bisherigen Leistungsstand zu dokumentieren, insbesondere wenn du dich für einen neuen Studiengang oder eine andere Schulform bewirbst.
Eine Leistungsübersicht mit ECTS-Credits, dein Notenspiegel und eine Liste der angemeldeten Module.
Ja, hier gelten jedoch gesonderte Regelungen, die du mit deinem BAföG-Amt klären solltest.
Der BAföG Leistungsnachweis spielt eine entscheidende Rolle für die Fortsetzung deiner Studienförderung. Indem du dich frühzeitig informierst und alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig einreichst, sicherst du dir deine finanzielle Unterstützung. Besonders bei Fachrichtungswechseln, Studienabbrüchen oder Auslandsaufenthalten solltest du darauf achten, alle relevanten Nachweise wie Notenspiegel, Bescheinigungen und Übersichten zu deinen Modulen vorzulegen. Vorbereitung und eine gute Organisation sind hier der Schlüssel zu einer reibungslosen Studienfinanzierung.
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