Alles zu Aufstiegsbafög und Rückzahlung
12.10.2024
Aufstiegsbafög ist eine wichtige Unterstützung für Fachkräfte, die sich beruflich weiterentwickeln möchten. Es hilft dabei, die Kosten für Weiterbildungen wie Meisterkurse oder Fachwirtlehrgänge zu finanzieren und ermöglicht so den nächsten Karriereschritt. In diesem Artikel erfährst du, wer Anspruch auf das Aufstiegsbafög hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und ob die Förderung zurückgezahlt werden muss. Zudem geben wir dir wertvolle Hinweise zur Beantragung und zeigen dir, welche Fortbildungen gefördert werden.
1. Was ist das Aufstiegsbafög?
Das Aufstiegsbafög (oder kompliziert Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) ist eine staatliche Förderung, die Menschen bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt. Es zielt darauf ab, Fachkräften eine finanzielle Grundlage zu bieten, um eine höhere Qualifikation zu erreichen, wie z. B. Meister, Fachwirt oder Techniker. Das Aufstiegsbafög fördert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, den Lebensunterhalt und hilft so, die Weiterbildung finanziell zugänglich zu machen.
2. Wer erhält Aufstiegsbafög?
Aufstiegsbafög kann von Personen beantragt werden, die eine berufliche Weiterbildung anstreben. Dazu zählen u. a. Meisterkurse, Technikerlehrgänge, Fortbildungen für ErzieherInnen, Fachkaufleute, BetriebswirtInnen oder vergleichbare Qualifikationen. Die Förderung richtet sich sowohl an Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die eine anerkannte Qualifikation im Rahmen einer Aufstiegsfortbildung erlangen wollen.
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3. Welche Voraussetzungen müssen für das Aufstiegsbafög erfüllt sein?
Die grundlegenden Voraussetzungen für die Förderung ist, dass die Maßnahme auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) vorbereitet. Besonders in NRW ist das Aufstiegsbafög für Weiterbildungen in vielen Branchen attraktiv.
Es wird dabei ein bestimmter Mindestumfang der Fortbildung gefordert. Eine Vollzeitmaßnahme muss die in der Regel mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und 25 Unterrichtsstunden pro Woche bei min. vier Wochentagen umfassen. Die Maßnahme muss mindestens zwei Jahre, höchstens drei Jahre gehen. Eine Teilzeitmaßnahme muss im Schnitt 18 Stunden pro Monat umfassen und nicht länger als vier Jahre dauern. Sie darf auch nur 200 Unterrichtsstunden umfassen, sofern sie nicht länger als 3 Jahre geht.
4. Wie hoch ist die Aufstiegsbafög Förderung?
Die Höhe der Förderung variiert je nach Art und Umfang der Weiterbildung an. Bei Vollzeitausbildungen wird zusätzlich ein monatlicher Unterhaltsbedarf gewährt, welcher nicht zurückgezahlt werden muss und aktuell für Alleinstehende ohne Kinder 1019 Euro beträgt. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es bis zu 15.000 Euro, welche zur Hälfte als zinsgünstiges Darlehen gewährt werden. Mit einem Aufstiegsbafög Rechner kann die Höhe der individuellen Förderung berechnet werden, je nach persönlicher Situation und Umfang der Fortbildung.
Beachte: Bei erfolgreichem bestehen der Abschlussprüfung kann dir der Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren um weitere 50% erlassen werden. Der Zuschuss kann dir komplett erlassen werden, wenn du nach deiner Ausbildung ein Unternehmen gründest, sog. "Existenzgründungserlass".
5. Muss das Aufstiegsbafög zurückgezahlt werden?
Ja, der Darlehensanteil des Aufstiegsbafögs muss zurückgezahlt werden. erden. Der Darlehn ist für eine Karenzzeit von maximal 6 Jahren nach Ende der Fortbildung zins- und tilgungsfrei. Danach erfolgt die Rückzahlung innerhalb von 10 Jahren zu Raten von mindestens 128 Euro pro Monat. Wenn du gewisse Einkommensgrenzen unterschreitest während der Rückzahlungsphase, kannst du für bis zu fünf Jahre freigestellt werden.
6. Was muss man bei der Beantragung beachten?
Um Aufstiegsbafög zu beantragen, müssen die entsprechenden Formulare eingereicht werden. Wichtig ist dabei, alle erforderlichen Nachweise über die Qualifikation und die geplante Fortbildung beizulegen. In NRW ist das Aufstiegsbafög besonders stark gefördert, was regionale Besonderheiten bei der Beantragung einschließen kann. Es ist daher ratsam, sich vor der Antragstellung umfassend zu informieren.
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7. Welche Fortbildungen werden durch das Aufstiegsbafög gefördert?
Gefördert werden Fortbildungen, die auf eine höhere berufliche Qualifikation abzielen, wie Meisterkurse, Technikerweiterbildungen oder Fachwirtausbildungen. Der Ausbildungsabschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Auch bestimmte Studiengänge können über das Aufstiegsbafög gefördert werden, insbesondere wenn sie auf einer beruflichen Ausbildung aufbauen.
8. Fazit
Das Aufstiegsbafög bietet eine hervorragende Möglichkeit, berufliche Weiterbildungen finanziell zu unterstützen und den Karriereweg voranzutreiben. Durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen wird die finanzielle Belastung deutlich reduziert. Besonders attraktiv ist der teilweise Darlehenserlass bei erfolgreichem Abschluss. Wer die Voraussetzungen erfüllt und eine höhere Qualifikation anstrebt, sollte unbedingt prüfen, wie das Aufstiegsbafög genutzt werden kann. Eine sorgfältige Vorbereitung und die korrekte Beantragung sind dabei entscheidend, um die bestmögliche Förderung zu erhalten.