Wie das Einkommen Deiner Eltern Deinen BAföG-Satz beeinflusst
Oct 26, 2024
Der BAföG-Satz spielt für viele Studierende eine entscheidende Rolle, wenn es um die Finanzierung des Studiums geht. Dabei hängt die Höhe des BAföG stark vom Einkommen der Eltern ab. Wie aber genau wird das Elterneinkommen bei der BAföG Berechnung berücksichtigt, und welche Möglichkeiten gibt es, die Förderung zu maximieren?
1. Das Einkommen der Eltern und Dein BAföG-Satz
Der Grundgedanke des BAföG ist es, Studierende und Schüler zu unterstützen, deren Eltern nicht in der Lage sind, die Ausbildung finanziell zu tragen. Daher ist das Einkommen der Eltern maßgeblich in die BAföG Berechnung integriert. Der Antrag stellt im Wesentlichen fest, wie viel Deine Eltern verdienen und inwiefern dieses Einkommen für Deinen Lebensunterhalt angerechnet wird. Hierbei ist es oft hilfreich, den Antrag zusammen mit den Eltern auszufüllen, um sicherzustellen, dass alle Einkommensbestandteile korrekt und vollständig eingetragen sind.
2. BAföG Freibeträge: Wie viel vom Einkommen der Eltern wird berücksichtigt?
Zur Berechnung Deines BAföG-Satzes gibt es festgelegte BAföG Freibeträge für Eltern. Diese Freibeträge sorgen dafür, dass ein Teil des Elterneinkommens nicht direkt auf Deine Förderung angerechnet wird. Der Freibetrag variiert, abhängig davon, ob Deine Eltern verheiratet, getrennt oder mit weiteren Kindern unterhaltspflichtig sind.
Hier einige Richtwerte für Freibeträge:
Eltern zusammenlebend: 2.540 € monatlich (Stand: August 2024)
Eltern getrennt: jeweils 1.690 € monatlich
Zusätzliches Stiefelternteil: +850 €
Das Einkommen, das über diesen Freibeträgen liegt, wird anteilig angerechnet und kann so Deinen BAföG Höchstsatz beeinflussen. Falls Deine Eltern in einer anderen Lebenssituation sind, etwa durch eine kürzliche Trennung, könnte dies ebenfalls die Berechnung verändern.
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3. Wann kannst Du elternunabhängiges BAföG beantragen?
Elternunabhängiges BAföG bietet die Möglichkeit, die Förderung ohne Berücksichtigung des Elterneinkommens zu erhalten. Wenn Du bestimmte Voraussetzungen erfüllst – etwa eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender mindestens dreijähriger Berufstätigkeit – kannst Du elternunabhängiges BAföG beantragen. Studierende, die ihr Studium erst nach ihrem 30. Lebensjahr beginnen, haben ebenfalls oft Anspruch auf diese Variante.
4. Wie ein Aktualisierungsantrag bei Einkommensänderungen der Eltern helfen kann
Es kann vorkommen, dass Deine Eltern aktuell weniger verdienen als in den Steuerjahren, die bei der BAföG Berechnung Elterneinkommen berücksichtigt werden. In solchen Fällen kann ein BAföG Aktualisierungsantrag gestellt werden. Durch diesen Antrag wird das aktuelle Einkommen der Eltern zugrunde gelegt, was sich positiv auf Deinen BAföG-Satz auswirken kann, wenn das Einkommen stark gesunken ist. Hierfür muss das Formblatt 7 ausgefüllt und eingereicht werden.
5. Wann das Einkommen der Eltern keine Rolle spielt
Es gibt Situationen, in denen das Einkommen der Eltern keinen Einfluss auf Deinen BAföG-Satz hat, beispielsweise beim elternunabhängigen BAföG. Hierbei wird lediglich Dein eigenes Einkommen in die Berechnung einbezogen, wenn Du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, wie etwa eine mehrjährige Berufstätigkeit vor Studienbeginn.
Hier sind die detaillierten Voraussetzungen für das elternunabhängige BAföG:
Berufserfahrung vor dem Studium:
Wenn Du vor Beginn des Studiums mindestens fünf Jahre berufstätig warst, kannst Du elternunabhängiges BAföG beantragen. Die Tätigkeit muss Vollzeit gewesen sein, und hierbei zählt jede Art von sozialversicherungspflichtiger Arbeit.Ausbildung und anschließende Berufserfahrung:
Wenn Du eine Berufsausbildung abgeschlossen und danach mindestens drei Jahre in dem Beruf gearbeitet hast, erfüllst Du ebenfalls die Voraussetzungen für das elternunabhängige BAföG.Voraussetzungen bei Fachwechsel:
Bei einem Studium nach einer abgeschlossenen Fachausbildung kann das elternunabhängige BAföG gewährt werden, wenn die Berufsausbildung und Berufserfahrung aus Punkt 2 erfüllt sind.Zweites Studium nach erster Berufstätigkeit:
Auch wenn Du ein Studium als zweiten Bildungsweg wählst (z.B. nach einigen Jahren im Beruf), besteht unter bestimmten Umständen Anspruch auf elternunabhängiges BAföG.Besondere Voraussetzungen bei Studienanfang im Alter von 30 Jahren oder später:
Wenn Du Dein Studium erst nach Deinem 30. Geburtstag beginnst, wird das Einkommen der Eltern ebenfalls nicht mehr berücksichtigt, und Du kannst elternunabhängiges BAföG erhalten.
Mit diesen Regelungen berücksichtigt das BAföG-Amt vor allem die Fälle, in denen Studierende bereits eine gewisse finanzielle Eigenständigkeit erreicht haben und weniger auf Unterstützung durch die Eltern angewiesen sind.
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