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Kindergeld und BAföG im Studium

18.10.2024

Kindergeld im Studium

Im Studium ist das Geld oft knapp, weshalb finanzielle Unterstützung wie das Kindergeld für viele Studierende essenziell ist. In diesem Beitrag erfährst du, unter welchen Voraussetzungen du im Studium Kindergeld beziehen kannst, ob es auf BAföG angerechnet wird und welche Sonderregelungen für Nebenjobs, duale Studiengänge oder einen Auslandsaufenthalt gelten.

1. Anspruch auf Kindergeld im Studium


Solange du unter 25 Jahre alt bist, kannst du als StudentIn Kindergeld erhalten – allerdings nicht direkt, sondern über deine Eltern. Diese haben für jedes Kind Anspruch auf monatlich 250 Euro Kindergeld, sofern das Kind sich in einer Ausbildung befindet und keine Einkünfte über einer bestimmten Grenze erzielt.

Generell muss das Kind weiterhin bei den Eltern wohnen und (je nach Alter) folgende Voraussetzungen erfüllen um Kindergeld zu erhalten

  • Unter 18 Jahren: Immer berechtigt.

  • Unter 21 Jahren: Wenn das Kind arbeitslos oder arbeitssuchend ist.

  • Unter 25 Jahren: Wenn das Kind in einer Ausbildung/ einem Studium ist, eine Ausbildung sucht oder Freiwilligendienst leistet.

  • Über 25 Jahren: Wenn das Kind etwa aufgrund einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann.

2. Wie hoch ist das Kindergeld?


Die monatlichen 250 Euro Kindergeld pro Kind unterstützen dich bei den Lebenshaltungskosten, Studienmaterialien und weiteren anfallenden Ausgaben. Das Geld geht zwar an deine Eltern, doch im Rahmen des Unterhalts kannst du es dir überweisen lassen.

Darüber hinaus ist es auch möglich, dass deine Eltern Kinderzuschlag erhalten können.

3. BAföG und Kindergeld: Ist beides möglich?


Viele Studierende fragen sich, ob sie gleichzeitig BAföG und Kindergeld beziehen können, wenn Sie selbst Kinder haben. Die Antwort ist: Ja. Das Kindergeld wird nicht auf das BAföG angerechnet, sodass du beides parallel erhalten kannst. Auch wenn du den BAföG-Höchstsatz beziehst, bleibt dein Kindergeld unberührt. Es ist also möglich, die finanzielle Unterstützung durch beide Leistungen voll auszuschöpfen. Was dir als Mutter im Studium noch zusteht findest zu in unserem Artikel über Unterstützung in der Schwangerschaft.


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4. Kindergeld während eines dualen Studiums oder Auslandsaufenthalts


Auch während eines dualen Studiums können deine Eltern Kindergeld bekommen, selbst wenn du dort bereits ein Gehalt erhältst. Das duale Studium wird als Erstausbildung betrachtet, wodurch du die 250 Euro monatlich weiterhin erhalten kannst.

Falls du ein Auslandsstudium planst, bleibt dein Anspruch auf Kindergeld erhalten, solange dein Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem anderen EU-Land ist. Studierst du außerhalb der EU und meldest dich dort an, entfällt der Anspruch auf Kindergeld.

5. Kindergeld und Nebenjob: Was gilt im Studium?


Wenn du während des Studiums einen Nebenjob hast, kannst du weiterhin Kindergeld beziehen. Entscheidend ist, dass du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, um deinen Status als Student zu wahren. In den Semesterferien kannst du jedoch mehr arbeiten, ohne den Anspruch zu verlieren. Es ist also möglich, neben dem Kindergeld auch durch einen Nebenjob Geld zu verdienen.

6. Fazit


Kindergeld und BAföG sind im Studium eine wichtige finanzielle Stütze, die sich ideal ergänzen. Du kannst sowohl als Elternteil als auch als Kind über deine Eltern Kindergeld bekommen ohne, dass es beim BAföG angerechnet wird. Besonders wichtig ist, rechtzeitig alle Anträge zu stellen und die jeweiligen Voraussetzungen zu prüfen, um keine Zahlungen zu verpassen.


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