Wer bekommt Wohngeld? Voraussetzungen für den Anspruch
Jan 12, 2025
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der einkommensschwache Haushalte dabei unterstützen soll, angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu gewährleisten. Der Zuschuss richtet sich speziell an Menschen, die zwar über genügend Einkommen für den Lebensunterhalt verfügen, jedoch Schwierigkeiten haben, die monatlichen Wohnkosten zu decken. Anspruch auf Wohngeld haben dabei sowohl Mieter als auch Eigentümer, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
1. Voraussetzungen für Wohngeld
Du hast Anspruch auf Wohngeld, wenn
Du über das nötige Mindesteinkommen verfügst, um deinen täglichen Bedarf selbständig zu decken, jedoch als einkommensschwach giltst. Wohngeld ist ausdrücklich keine Hilfe zum Lebensunterhalt sondern ein reiner Zuschuss zu den Wohnkosten.
Dein Einkommen deine individuelle Einkommensgrenze nicht überschreitet und den Anspruch durch Anrechnung so auf Null reduziert.
Du keine anderen Sozialleistungen beziehst, die bereits Unterkunftskosten beinhalten, z.B. Bürgergeld oder Sozialhilfe.
Du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast.
Zur Klarstellung: Das Mindesteinkommen bemisst sich nach den Regelbedarfen und etwaigen Mehrbedarfen. Wenn dein Einkommen abzüglich der Warmmiete und Krankenversicherung diesen Bedarf unterschreitet, gibt es eine sog. Plausibilitätsprüfung, denn wie gesagt, das Wohngeld soll für den Unterhalt, nicht für Lebenshaltungskosten da sein. In dem Fall wäre Bürgergeld die geeignetere Leistung für dich.
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2. Wer gilt als einkommensschwach?
Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit niedrigem Einkommen, doch was als „niedrig“ gilt, ist relativ. Mit der Wohngeld Erhöhung 2025 sind die Einkommensgrenzen signifikant gestiegen, sodass nun deutlich mehr Menschen vom Wohnkosten-Zuschuss profitieren können. Die Einkommensgrenzen richten sich nach der Mietstufe (I bis VII), die die regionalen Wohnkosten widerspiegelt, und der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Die Einkommensgrenzen sind insbesondere nach der Wohngeld Reform höher als manch einer vermutet. Dennoch verzichten viele Menschen aus Unwissenheit darauf, einen Antrag zu stellen, obwohl sie eigentlich Wohngeld bekommen könnten.
3. Berechnungsfaktoren für die Höhe des Wohngeldes
Die Höhe des Wohngeldes wird individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab:
Anzahl der Haushaltsmitglieder: Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto höher sind die berücksichtigungsfähigen Wohnkosten. Das Wohngeld orientiert sich an den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten, die mit der Haushaltsgröße steigen.
Höhe der anrechenbaren Miete oder Belastung: Die tatsächliche Miete oder die monatliche Belastung von Eigentümern wird bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Liegt die Miete über diesen Höchstbeträgen, fließt der überschreitende Anteil nicht in die Berechnung ein.
Haushaltseinkommen: Das Gesamteinkommen des Haushalts bestimmt, ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird. Hierbei zählen alle regelmäßigen Einkünfte, wie Lohn, Renten oder Unterhaltszahlungen. Bestimmte Freibeträge und Abzüge mindern jedoch das Einkommen, das zur Berechnung herangezogen wird.
4. Die Rolle von Freibeträgen und Abzügen in der Wohngeldberechnung
Ein zentraler Aspekt der Wohngeldberechnung sind Freibeträge und Abzüge, die das zu berücksichtigende Einkommen verringern und somit die Chancen auf Wohngeld erhöhen. Dazu gehören:
Kinderfreibeträge: Für jedes im Haushalt lebende Kind wird ein bestimmter Betrag vom Einkommen abgezogen, um den finanziellen Mehraufwand von Familien zu berücksichtigen.
Freibeträge für Menschen mit Behinderung: Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung können zusätzliche Freibeträge geltend machen.
Abzugsfähige Ausgaben: Zu den anrechenbaren Abzügen zählen beispielsweise Unterhaltszahlungen oder Vorsorgeaufwendungen. Diese Beträge reduzieren das Einkommen, das bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird.
Diese Freibeträge und Abzüge sind besonders wichtig, da sie dafür sorgen, dass auch Haushalte mit einem leicht über den Einkommensgrenzen liegenden Einkommen Anspruch auf Wohngeld haben können.
5. Die Bedeutung der Mietstufen und deren Einfluss auf die Wohngeldhöhe
Ein entscheidender Faktor für die Wohngeldberechnung ist die sogenannte Mietstufe, die je nach Wohnort unterschiedlich ausfällt. Deutschland ist hierbei in sieben Mietstufen (I bis VII) unterteilt, die die Höhe der durchschnittlichen Wohnkosten in einer Region widerspiegeln.
Mietstufe I: Gilt für Regionen mit sehr niedrigen Mieten. Hier fällt der Zuschuss vergleichsweise gering aus, da die Wohnkosten in der Regel auch niedriger sind.
Mietstufe VII: Betrifft Großstädte und Regionen mit besonders hohen Mietpreisen. In diesen Gebieten wird eine höhere anrechenbare Miete bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt.
Die Mietstufe beeinflusst somit direkt, wie viel Wohngeld ein Haushalt erhalten kann. Durch die regionale Differenzierung wird sichergestellt, dass der Zuschuss den tatsächlichen Wohnkosten angemessen ist.
6. Wohngeld Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?
Beim Wohngeld Anspruch ist zu unterscheiden, ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt. Je nach Art der Nutzung wird für Mieter der Mietzuschuss gezahlt und für Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobile der Lastenzuschuss. Für beide Fälle findet sich diese Regelung im §3 WoGG.
Voraussetzungen für Anspruch auf Mietzuschuss?
Folgende Voraussetzungen, um Wohngeld als Mietzuschuss zu erhalten, müssen erfüllt sein:
Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (auch Untermieter)
Nutzer von mietähnlichen Nutzungsrechten, wie
mietähnliches Dauerwohnrecht
Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
Eigentümer eines Hauses mit mindestens zwei Wohnungen
Heimbewohner (i. S. des Heimgesetzes)
Voraussetzungen für Eigentümer und Lastenzuschuss
Anspruch auf Wohngeld als Lastenzuschuss haben folgende Personen:
Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung
Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
Eigentümer einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle (mit Einschränkungen)
Erbbauberechtigte
Nutzer eines eigentumsähnlichen:
Dauerwohnrechts
Nießbrauchrechts
Wohnungsrechts
Anspruchsberechtigte auf die o.g. Immobilien oder Wohnrechte
Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass die Personen in ihrem Eigentum wohnen und die Kosten hierfür selbst tragen!
Hierzu zählen Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit drei oder mehr Wohnungen, Eigentümer eines Geschäftshauses oder eines Gewerbetriebes. Außerdem Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, das Geschäftsräume in einem solchen Ausmaß hat, das es nicht mehr als Eigentumswohnung angesehen werden kann. Schließlich zählen noch Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle dazu, deren Nutzungsteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
7. Im Zweifel Wohngeld Antrag stellen
Die gesetzlichen Bestimmungen für das Wohngeld sind nicht immer einfach und verständlich. Daher sollte, wer sich nicht sicher ist, ob er zu dem förderungswürdigen Personenkreis gehört, in jedem Fall seinen Anspruch prüfen und bei einem Anspruch auch beantragen.
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8. Keinen Anspruch auf Wohngeld bei Transferleistungen
Keinen Wohngeldanspruch haben Empfänger von Transferleistungen. Hier hat der Gesetzgeber beschlossen, dass der Zuschuss zu den Wohnkosten durch die Transferleistungen abgedeckt werden muss. Zu diesen Transferleistungen zählen u. A. Bürgergeld sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe). Diese Regelung gilt jedoch nicht für Transferleistungen, die abgelehnt, entzogen, versagt oder ausschließlich als Darlehen erbracht werden.
9. Keinen Anspruch haben Empfänger von:
Bürgergeld nach dem SGB II
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
Zuschüsse nach § 22 Abs. 7 SGB II (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld)
Verletztengeld nach SGB VII
ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfen in stationären Einrichtungen (sofern die Hilfen für den Lebensunterhalt geleistet werden); bspw. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder anderen Gesetzen
Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Dadurch, dass die Wohnkosten bereits in den Leistungen der anderen Träger geleistet werden, sind auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft, die mit einem Empfänger der o.g. Leistungen in einem Haushalt leben, vom Wohngeld ausgeschlossen.
Beachte: Da Wohngeld immer für den gesamten Haushalt beantragt wird, sind Bezieher der aufgeführten Leistungen nur bei den "zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern" heraus zurechnen. Der restliche Haushalt kann immer noch Wohngeld bekommen.
10. Wohngeldreform 2025: Höhere Zuschüsse und mehr Berechtigte
Mit der Wohngeldreform 2025 wurden wichtige Anpassungen vorgenommen, um mehr Haushalte finanziell zu entlasten und den steigenden Wohnkosten gerecht zu werden. Die Reform umfasst eine deutliche Erhöhung der Einkommensgrenzen, wodurch deutlich mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld haben. Laut Prognosen wird die Zahl der berechtigten Haushalte um mehrere Hunderttausend steigen. Dies bedeutet, dass auch mittlere Einkommensgruppen stärker von der Förderung profitieren können.
Darüber hinaus wurden die Wohngeldbeträge angehoben, um die steigenden Mietkosten und Lebenshaltungskosten auszugleichen. Eine regelmäßige Anpassung an die Entwicklung der Wohnkosten ist fest im Gesetz verankert, sodass der Zuschuss dynamisch bleibt und den tatsächlichen Bedarf widerspiegelt. Die Reform führt zu einem durchschnittlich höheren Wohngeldbetrag, wodurch einkommensschwache Haushalte effektiver unterstützt werden.
Die Wohngeldreform 2025 markiert somit einen wichtigen Schritt, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern und gleichzeitig Menschen in angespannten Mietmärkten finanziell zu entlasten. Informieren Sie sich, ob Sie von den neuen Regelungen profitieren und prüfen Sie Ihren Anspruch mit einem Wohngeldrechner.
13. Fazit
Wohngeld ist eine essenzielle Unterstützung für einkommensschwache Haushalte, die hilft, die finanzielle Belastung durch Wohnkosten zu verringern. Mit klar definierten Voraussetzungen richtet sich die Förderung sowohl an Mieter als auch an Eigentümer, wobei die individuelle Einkommenssituation, Haushaltsgröße und Wohnkosten entscheidende Rollen spielen. Die Reformen, insbesondere die Wohngeldreform 2025, haben den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert und die Unterstützung an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst. Wichtig ist, dass potenzielle Empfänger nicht zögern, einen Antrag zu stellen, auch wenn Unsicherheiten bestehen. Mit der Möglichkeit der Online-Beantragung wird der Prozess zusätzlich vereinfacht, und moderne Tools wie Wohngeldrechner erleichtern die Planung. Trotz dieser Fortschritte bleiben Transferleistungsempfänger vom Wohngeld ausgeschlossen, da ihre Wohnkosten bereits durch andere Leistungen abgedeckt werden. Wohngeld bleibt eine wertvolle und flexible Hilfe, die vielen Menschen ein angemessenes Wohnen ermöglicht.
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