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BAföG und Behinderung: Welche Sonderregelungen gibt es?

Jan 8, 2025

BAföG und Behinderung Welche Sonderregelungen gibt es

Für Studierende mit Behinderung gibt es im BAföG-System verschiedene Regelungen, die darauf abzielen, Nachteile auszugleichen und ein Studium trotz gesundheitlicher Einschränkungen zu ermöglichen. In diesem Artikel erfährst du, welche besonderen Nachteilsausgleiche bestehen und wie du sie beantragen kannst.

1. Altersgrenze beim Studienbeginn


Die reguläre Altersgrenze für den Erhalt von BAföG liegt bei 45 Jahren. Studierende, die aufgrund einer Behinderung oder Krankheit ihr Studium später beginnen, können jedoch eine Ausnahme beantragen. Wichtig ist hierbei, dass das Studium unverzüglich nach Wegfall der Hinderungsgründe aufgenommen wird. Ein Beispiel dafür wäre der Beginn des Studiums direkt nach der Genesung von einer schweren Erkrankung.

2. Härtefreibeträge bei der Einkommensberechnung


Bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens der Eltern oder Ehepartner können zusätzliche Freibeträge berücksichtigt werden, wenn eine Behinderung außergewöhnliche Aufwendungen verursacht. Diese Regelung gilt sowohl für die Antragstellenden selbst als auch für unterhaltsberechtigte Familienmitglieder. Um den Härtefreibetrag zu beantragen, sind Nachweise wie der Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Gutachten erforderlich.

3. Vermögensfreibeträge und unbillige Härten


Studierende mit Behinderung können höhere Vermögensfreibeträge geltend machen. Für Studierende über 30 Jahre liegt der Freibetrag bei 45.000 Euro, unter 30 bei 15.000 Euro. Unter bestimmten Umständen kann weiteres Vermögen von der Anrechnung ausgenommen werden, beispielsweise:

  • Ein Auto, das aufgrund einer Behinderung für die Mobilität notwendig ist.

  • Vermögen, das speziell zur Deckung behinderungsbedingter Kosten vorgesehen ist.

  • Immobilien, die behindertengerecht angepasst sind oder solchen Zwecken dienen.


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4. Verlängerung der Förderung über die Regelstudienzeit hinaus


Wenn sich das Studium aufgrund einer Behinderung oder Krankheit verlängert, können Studierende eine Verlängerung der BAföG-Förderung beantragen. Dazu müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Behinderung und der Studienverzögerung.

  • Dokumentation der tatsächlichen Zeitverluste. Die Verlängerung muss vor Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums beantragt werden. Bei Genehmigung wird die Unterstützung für den zusätzlichen Zeitraum als Vollzuschuss gewährt.

5. Studiengangwechsel aus gesundheitlichen Gründen


Ein Wechsel des Studiengangs wird nach Beginn des vierten Fachsemesters normalerweise nicht gefördert. Liegt jedoch eine schwere Erkrankung oder Behinderung vor, die das Fortführen des bisherigen Studiums unmöglich macht, kann dies als unabweisbarer Grund anerkannt werden. Studierende sollten sich in solchen Fällen frühzeitig beraten lassen und alle notwendigen Nachweise erbringen, um den Anspruch zu sichern.


6. Beratungspflichten der BAföG-Ämter


Die BAföG-Ämter sind gesetzlich verpflichtet, Studierende umfassend zu beraten und sicherzustellen, dass diese über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert sind. Insbesondere für Studierende mit Behinderung haben die Ämter eine besondere Verantwortung, Unterstützung anzubieten, um Zugangshürden abzubauen.

Dazu gehört unter anderem die Bereitstellung von Kommunikationsassistenz, wenn diese benötigt wird. Beispiele hierfür sind Dolmetscherdienste für gehörlose Studierende, barrierefreie Antragsformulare oder persönliche Beratungsgespräche in leicht zugänglichen Räumlichkeiten. Ziel ist es, alle Studierenden in die Lage zu versetzen, ihre Anträge problemlos zu stellen und ihre Ansprüche vollständig wahrzunehmen.

Studierende mit Behinderung sollten sich nicht scheuen, explizit auf ihre Bedürfnisse hinzuweisen, da die BAföG-Ämter verpflichtet sind, individuelle Lösungen zu finden. Dies umfasst auch die Möglichkeit, Antragsverfahren zu vereinfachen oder längere Bearbeitungszeiten bei Bedarf zu berücksichtigen.

7. Gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit an Universitäten


Universitäten in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, Barrierefreiheit sicherzustellen, um allen Studierenden, einschließlich Menschen mit Behinderungen, eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen, darunter das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie die Hochschulgesetze der Bundesländer.


Barrierefreiheit umfasst dabei nicht nur den Zugang zu Gebäuden, sondern auch die Gestaltung von Lehrmaterialien, Prüfungen und digitalen Plattformen. Universitäten müssen beispielsweise sicherstellen, dass Lehrveranstaltungen in barrierefreien Räumen stattfinden und digitale Inhalte, wie Vorlesungsskripte oder Online-Kurse, für Screenreader zugänglich sind. Auch die Bereitstellung von Nachteilsausgleichen, wie verlängerte Bearbeitungszeiten bei Prüfungen oder die Bereitstellung alternativer Prüfungsformate, gehört zur Umsetzung der Barrierefreiheit.


Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird von den Hochschulen durch Behindertenbeauftragte oder entsprechende Beratungsstellen unterstützt. Studierende mit Behinderung haben das Recht, Unterstützung einzufordern und auf mögliche Mängel hinzuweisen, damit Hindernisse beseitigt werden und ein Studium ohne Einschränkungen möglich ist.


Barrierefreiheit an Universitäten ist nicht nur ein rechtlicher Anspruch, sondern auch ein wichtiger Schritt hin zu mehr Inklusion und Chancengleichheit im Bildungssystem.


8. Tipps zur Antragstellung und Nachweisdokumentation


Um behinderungsbedingte Vorteile im BAföG zu beantragen, ist eine umfassende Dokumentation der Umstände essenziell. Dazu gehören:

  • Schwerbehindertenausweis oder ärztliche Bescheinigungen.

  • Schriftliche Aufzeichnungen über behinderungsbedingte Studienverzögerungen.

  • Gegebenenfalls ein Antrag auf Vorabentscheidung, um Klarheit über die Förderfähigkeit zu schaffen.

9. Fazit


Das BAföG bietet für Studierende mit Behinderung wertvolle Unterstützung, um die Herausforderungen eines Studiums zu meistern. Von höheren Vermögensfreibeträgen über die Verlängerung der Förderung bis hin zu Härteausgleichsregelungen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, finanzielle Entlastung zu erhalten. Wichtig ist, alle Anträge rechtzeitig zu stellen und die notwendigen Nachweise sorgfältig zu dokumentieren, um von den Vorteilen zu profitieren.


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